Wie dürfen Kosten für eine Entkalkungsanlage vom Vermieter umgelegt werden ?

5 Antworten

Derlei Investitionen muss der Vermieter tragen, da eindeutig keine Betriebskosten vorliegen und auch keine Modernisierung.

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einenem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand dem Mieter bei Mietbeginn zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Dass er nicht ursächlich für die Minderqualität des Wassers haftet, spielt dabei keine Rolle. Da das Wasser als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt wird, liegt also ein Mangel vor der sogar mit einer Mietminderung ausgeglichen werden darf. Das gälte so auch bei sehr rostigem Wasser oder sonstigen Verunreinigungen.

bwhoch2  29.03.2016, 12:08

Die Kosten des Betriebs der Wasseraufbereitung sind in der Regel umlegbar. Natürlich nicht die Anschaffung.

Wenn das Wasser aus dem eigenen Brunnen des Vermieters als Trinkwasser nicht taugt, sollte / müsste er sich an das öffentliche Netz anschließen lassen. In den Kommunen gilt  Anschlusszwang (je nach Trinkwassersatzung der Gemeinde). Dort solltest du mal nachfragen wie die Rechtsgrundlage ist.

Rein interessehalber: Bezahlst du für den Bezug von Trinkwasser aus der Eigengewinnung auf der Grundlage der Betriebskostenvereinbarung und wie wird die Entsorgung der Abwässer in diese Kosten eingebunden?

Maisy28 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 14:31

Für den Betrieb der Eigenwassergewinnung zahlen wir nix. Da der Strom der Pumpe über die untere Partei läuft. Abwasser wird durch beide Mietparteien geteilt.

Gar nicht.

Das ist eine Notwendigkeit um die Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser zu gewährleisten.

Also auch keine Modernisierung die zu einer Mieterhöhung berechtigt.

Die Anschaffung muss der Vermieter bezahlen. Die laufenden Kosten sind jedoch umlegbar.

Wenn ihr Wasser über eine Wasserversorgung bekommt, bezahlt ihr automatisch auch für evtl. Aufbereitung, die durch die Wasserwerke durch geführt wird.

Wird in so einem Fall zusätzlich z. B. eine Enthärtungs-/Entkalkungsanlage betrieben, sind die Betriebskosten dieser Anlage ebenfalls umlegbar. Als Mieter hat man durchaus erhebliche Vorteile, wenn das Wasser nicht mehr so viel Kalk mitbringt.