Vermieter möchte eine "Bestätigung zur Anmietung", was ist das bzw. wo bekomme ich diese her?

4 Antworten

Schreibe einfach:

"Hiermit bestätige ich, dass ich gerne bereit bin, die besichtigte Wohnung (Adresse etc.) vorbehaltlich evtl. Fragen zum genauen Inhalt des Mietvertrags anzumieten.

Bitte senden Sie mir den Mietvertrag zu. Nach Prüfung und Klärung evtl. Nachfragen werde ich diesen umgehend unterschrieben an Sie zurück senden."

Das ist einerseits eine klare Aussage, dass man selbst stark interessiert ist, aber andererseits noch so unverbindlich, dass ein Rückzug möglich ist, wenn einem der Mietvertrag so gar nicht passt.

Wurde bspw. mündlich vereinbart, dass Treppenhausreinigung nicht selbst zu machen ist und plötzlich wird das verlangt, wäre das so ein Grund, nachzufragen und das endgültig zu klären, bevor man unterschreibt.

MrChrisii 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 13:02

Das klingt gut, vielen Dank. 

MrChrisii 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 14:24
@MrChrisii

Also du hattest mit deiner Vermutung auch Recht. Vielen Dank trotzdem an alle anderen. :)

Hm, kann es sein, daß die Wohnung vom JC (Sozialamt) bezahlt werden müßte? Dann meint der Vermieter evtl eine sogenannte Mietbescheinigung, die Du beim JC bekommst, vom Vermieter ausgefüllt und von Dir beim Amt vorgelegt werden muß. Falls das zutrifft, darfst Du keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor das ok vom Amt kommt.

Hallo,

ich denke mal eher, der will eine Meldebestätigung  von dir haben.

Ich würde da mal genau nachfragen

bwhoch2  31.07.2017, 12:48

Was nicht geht, wenn der Mietvertrag noch gar nicht geschlossen und der Umzug damit auch noch nicht erfolgt ist.

er will von dir eine schriftliche zusage, bevor er dir den vertrag schickt

würde ich nicht machen

warum sollst du ihm bestätigen, dass du die wohnung willst, bevor du den vertrag hast?

traust du ihm 100%, was er da so alles reinschreibt?

bwhoch2  31.07.2017, 12:49

Es ist doch kein Problem, dem Vermieter die mündliche Zusage auch noch schriftlich zu geben. Dafür braucht es aber kein Formular, sondern lediglich einen frei formulierten Text.

MrChrisii 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 12:51
@bwhoch2

Für mich ist das alles Neuland und ich habe den Vermieter nochmal gefragt, ob er damit eine "formlose Bestätigung" meint. Vielen Dank für die Antworten bisher, mal sehen was er gleich schreibt.