Waschmaschine in Mietwohnung selber zahlen?
Unsere Waschmaschine ist kaputt (Reperatur lohnt sich nicht) und die Waschmaschine ist im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter eingetragen. Eigentümer = Vermieter
Wer muss diese Waschmaschine zahlen? Der Vermieter will sich auf einen Art Deal einlassen wobei wir als Mieter einen Teil bezahlen.
8 Antworten
Der Besitzer der Maschine ist für die Reparatur, oder eben für die Beschaffung einer neuen Maschine verantwortlich.
Wenn Ihr einen Teil der Kosten übernehmen würdet, hättet ihr erstens bei einem Umzug keinen Anspruch auf die Maschine und zweitens müsste der Vermieter Euch dementsprechend die Miete senken.
Außerdem bliebe auch ein Teil von Reparaturkosten an Euch hängen.
Das beste wäre - so meine ich - Ihr kauft Euch selbst eine Maschine und lasst den Mietvertrag dahingehend ändern, dass der Eigentümer nicht mehr als Besitzer erscheint und Euch die Miete um einen gewissen Prozentsatz gesenkt wird.
Auf einen Deal würde ich mich nicht einlassen und es besteht auch für Euch keine Verpflichtung dazu.
Nein, die Waschmaschine gehört eindeutig dem Vermieter und er hat das auch im Mietvertrag verankert.
Steht auch in der Frage!
die Waschmaschine ist im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter eingetragen. Eigentümer = Vermieter
Wenn die Waschmaschine Teil des Mietvertrags ist, also gemietet wurde, würde ich mich hier auf gar keinen Deal einlassen.
Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Hierzu zählt in dem Fall auch die Waschmaschine.
Der Vermieter hat dafür aufzukommen,wenn die Maschine auch Mietgegenstand ist oder die Nutzungsmöglichkeit im Mietvertrag angegeben ist.
Der Vermieter muss die Waschmaschine reparieren lassen oder Ersatz stellen; auf einen Deal muss man sich nicht einlassen.
Aber er kann auch eine gebrauchte Waschmaschine aufstellen lassen.
Wenn man sich beteiligt, dann auch nur, wenn man die Waschmaschine mit aussuchen darf; so würde ich es machen, wenn ich Mieter wäre; bin aber Vermieter. :-)
Wenn die Waschmaschine Teil der Mietsache ist, müssen die Kosten vom Vermieter übernommen werden.
Wir hatten damals eine Mietwohnung inkl. Küche und die Spülmaschine ging kaputt. Diese wurde anstandslos vom Vermieter ersetzt.
Besitzer ist der Mieter. Der Eigentümer (Vermieter) ist verantwortlich.