Ich habe monatelang versehentlich zuviel Miete gezahlt. Was tun?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich hast du gemäß § 812 BGB einen Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Ein seriöser Vermieter hätte dich längst auf deinen Fehler hingewiesen.

Schreib also einen sachlichen und höflichen Brief mit Angabe deiner Bankverbindung und bitte um Rückzahlung. Füge eine Tabelle bei mit exakter Angabe in welchem Jahr und innert dessen welchen Monaten die Überzahlung erfolgt ist. Die errechnete Summe stellst du dann als Forderung. Setze eine Frist zur Erstattung von 4 Wochen und kündige an, dass du bei Verfristung ab dem nächstem Monat die Überzahlung mit den fälligen Mietzahlungen aufrechnen wirst.

Vorstehendes gilt für die Nettomiete (Grundmiete). Überzahlungen bei Betriebskosten wären eine andere Sache, die würden/müssten bei den jährlichen Betriebskostenabrechnungen gutgeschrieben werden.

Deine Forderung ist nicht verjährt.

Wenn du zu viel bezahlt hast, dann kannst du den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern. Der Vermieter ist zur Herausgabe verpflichtet. 

Geregelt ist das in BGB § 812

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

peace87 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:46

Ok besten dank. Dann bin ich schon etwas beruhigt.. ;) 

Wäre echt richtig mies sonst... 

Du kannst doch nachweisen, daß Du zuviel MIete gezahlt hast. Warum hat der Vermieter nichts gesagt. Es wäre auch seine Aufgabe gewesen Dich darauf aufmerksam zu machen. Daher verrechne das zuviel gezahlte mit den nächsten Mieten und dann ist die Sache gegessen. Sage dem Vermieter bescheid, mehr brauchst Du nicht zu machen. Sein Einverständnis brauchst Du nicht dazu. Einfach machen. 

peace87 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:45

Ok, also ist es quasi so, wie wenn ich im Vorraus gezahlt habe? Und ich habe auch ein Recht darauf, dass ich das Geld gutgeschrieben bekomne? Bzw mit verrechnen kann?

Und vielen Dank für die schnelle Antwort.. ;)

sweet69cat  13.03.2017, 19:47
@peace87

Auf beide Fragen klares JA!

christl10  13.03.2017, 19:53
@sweet69cat

Du kannst es natürlich zurück fordern und die reguläre Miete weiter zahlen. Ich würde es aber sofort mit der nächsten Miete verrechnen. Warum soll ich auf den Vermieter warten oder betteln bis er es zurück zahlt? 

peace87 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:55
@christl10

Ja das stimmt schon. Dann werd ich das so machen. Ist ja auch Blödsinn es zurück zu fordern. Es macht in jedem Fall mehr Sinn es einfach zu verrechnen..  

Danke nochmal. Und schönen Abend..  ;)

christl10  13.03.2017, 19:56
@peace87

Sag dem Vermieter einfach Bescheid, nicht daß er sich wundert, das plötzlich keine oder weniger Miete eingeht. Mehr brauchst Du nicht zu machen. 

peace87 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:58
@christl10

Ja das hab ich ja eh schon. Hab ihn vorhin schon eine Mail geschrieben, dass es mir aufgefallen ist. Schreib dann höchstens noch, dass ich es verrechnen werde... 

Man bin ich ein Depp.. :)

Das siehst du genau richtig: Wenn es keinen Streit darüber geben kann, dass und wie viel Miete Sie überzahlt haben, dann können Sie die Überzahlung(en) von den folgenden Mietzahlungen abziehen.

Da schreibt man per Einwurfschreiben zugangssicher: "... von Januar 2017 bis Dezember 2018 wurden irrtümlich 470 EUR, mithin 24 x 30 EUR zuviel an Miete überwiesen.

Die Überzahlung i. H. v. 720 EUR werden ich ab Januar 2019 an sechs aufeinanderfolgenden Fälligkeiten mit je 120 EUR verrechnen."

Dafür ändert man seinen Überweisungsauftrag im Zeitraum 01-06/2019 auf 320 EUR und gut ist.

G imager761

Er MUSS es dir gutschreiben. Fair wäre gewesen, er hätte dich darauf hingewiesen. Aber vllt ist es ihm - weil er mehrere Mieter hat - auch nicht aufgefallen. Komisch, wenn es zu wenig gewesen wäre, dann mit Sicherheit. Und dann hätte er auch auf Zahlung bestanden.

Das Geld, was zu viel war, muss er dir erstatten, oder es verrechnen.
Er wird keine Probleme machen - das Recht ist auf deiner Seite! Und das weiß er, es ist zudem nachweisbar durch Kontoauszüge!

peace87 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 19:46

Auch dir vielen Dank für die Antwort.. ;)

schleudermaxe  14.03.2017, 07:57

... wenn wir dies umsetzen sollten, müßten wir zwei Mitarbeiterinnen einstellen und dies ist uns die Sache nicht Wert.

Der Mieter bekommt seine Überzahlung gebucht bei seinem Vorauszahlungen und die stehen ihm doch zu, oder übersehe ich etwas?