Garagen Miete erhöhen um mehr als 20 Prozent?
Hallo Community,
ich habe eine Garage erworben.Der alte Vermieter hat seit 10 Jahren keine Mieterhöhung gemacht.
Der Garagen Mietvertrag ist ein eigenständiger Vertrag und ist nicht mit einer Wohnung gekoppelt.
So wie ich es in Internet gelesen habe, gelten dann die 20 Prozent erhöhung in 3 Jahren nicht.
Kann ich also den Mieter sagen es soll mir ab nächsten Monat einen Betrag X zahlen oder geht raus ?
Muss ich ihn wie bei einer Wohnung bis zum übernächsten Monat eine Frist gewähren ?
7 Antworten
Der einfache und im Hinblick auf den in Köln bestehenden "Parkdruck" wird von mir in der Weise praktiziert, dass bestehende Verträge gelegentlich (Beobachtung der Vergleichspreise) fristgerecht gekündigt werden.
Dem Mieter wird die Möglichkeit gegeben, zu dem neuen Mietzins seinen Vertag gegen Rückgabe einer beigefügen Erklärung, im Übrigen zu den gleichen Vertragsbedingungen des Altvertrages, zu erneuern und ab dem genannten Termin den erhöhten Betrag zu überweisen.
Diese Methode funktioniert vollkommen reibungslos.
Die Liste der Vormerkungen ist schier endlos!
Eine Garage ist keine Wohnung. Soziale Aspekte gibt es hier nicht. Vertraglich kann man alles regeln, muss es aber nicht.
Es ist, wie üblich, nicht einfach: https://www.mietrecht.org/mieterhoehung/mieterhoehung-garage/
Die Kuendigungsfristen findest du in BGB § 580a Abs. 1.
Kann ich also den Mieter sagen es soll mir ab nächsten Monat einen Betrag X zahlen oder geht raus ?
So ist es. Ob er dann den Vertrag kündigt, ist sein Bier.
Wenn im Vertrag nichts zu Erhöhungen steht, kannst du nach eigenem Ermessen erhöhen. Der Mieter kann das akzeptieren oder mit 3 Monaten Frist kündigen.
Gewerbemietvertrag ist mnur zum Quartalsende kündbar.
Den Artikel habe ich schon gelesen gehabt,da steht aber nichts zu Mieterhöhungen oder Fristen drinnen