Verliert man seinen Anspruch auf ALG 2 wenn man in den Jugendarrest muss?
Oder zahlt das Job-Center hier das Geld weiter an die im Jugendarrest sitzende Person?
4 Antworten
Guten Abend,
sofern Jugendliche oder Heranwachsende in den Jugendarrest kommen, muss es nicht sein, dass dadurch automatisch der Anspruch auf ALG 2 Leistungen versagt wird. In einem solchen Fall hat das Sozialgericht Dresden unter dem Aktenzeichen S 7 AS 156/13 entschieden, dass ein bis zu vierwöchiger Dauerarrest keine reguläre Freiheitsstrafe darstellt und daher das ALG 2 nicht versagt werden darf.
Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.
KaterKarlo2016
"(16) Bei Jugendarrest nach § 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) handelt es sich um eine Unterbringung, welche vergleichbar zu einer Unterbringung in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung ist. Der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 4 Satz 2 greift demnach auch hier."
Randnummer 7.88 in den Hinweisen der BA zu SGB II § 7 Absatz 2. PDF-Seite 53 in https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdi5/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du sie nicht informierst erstmal nicht jede 6 monate wird der antrag ungültig glaube ich
Man ist aber VERPFLICHTET, jede Veränderung mitzuteilen. Außerdem wird er da ja voll verpflegt.
Im Übrigen fällt das über die Sozialversicherungsnummer sowieso auf. Dauert nur etwas. Dann hat er gleich das nächste Verfahren, wegen Leistungsbetrug.
Und wäre nicht-Bescheid-geben nicht illegal?
Sie müssen es ja nicht raus finden was heißt illegal wenn er sich nicht meldet machen die prozentsatz weniger irgendwann gibts halt nichts mehr fertig
Ein Jugendarrest darf nicht länger als 4 Wochen gehen. Daher hat sich die Diskussion mit den 6 Monaten erledigt.
Das kommt darauf an ,wie lange dieser ist ,ein Wochenende hat keine Auswirkungen, ein Monat schon, da Du dort " Kost und Logies " frei hast.
Daher bekommst Du dann nur Taschengeld.
Sie liegen leider falsch mit ihrer Einschätzung. In einem solchen Fall hat das Sozialgericht Dresden unter dem Aktenzeichen S 7 AS 156/13 entschieden, dass ein bis zu vierwöchiger Dauerarrest keine reguläre Freiheitsstrafe darstellt und daher das ALG 2 nicht versagt werden darf. Diesem Argument sind auch andere Gerichte gefolgt.
Daher schrieb ich ja ein Monat schon ,das sind 4 Wochen und 2 Tage, darunter passiert nichts, weil es keine Haft ,sondern eine Erziehungsmassnahme ist .
Man darf nur 4 Wochen im Jugendarrest sein. Es wird nach Wochen nicht nach Tage gerechnet. 4 Wochen und 2 Tage wird niemand eingesperrt. Sie sollten dem Fragesteller gegenüber nicht solche unzutreffenden irreführende Angaben machen, wenn Sie es im nachhinein anders meinen.
Aber die würden die im Knast nicht zahlen die zahlen doch gar nicht für nichts tun