Wird die Praktikumsvergütung von Job Center angerechnet?

5 Antworten

Was außer deine 880 € hast du noch,bekommst du diese 880 € Brutto = Netto,wenn Brutto wie hoch,bekommst du Bafög - wenn ja wie viel,wie alt bist du,was beträgt die gesamte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),lebst du mit deinem Mann alleine ?

Wenn du Bafög - bekommst sollte das Jobcenter davon eine Pauschale als Freibetrag von 100 € nicht als Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen,bist du noch unter 25 stünde dir in der Regel ja auch noch Kindergeld von derzeit min.192 € zu.

Bekommst du jetzt eine Vergütung gezahlt,dann ist das natürlich Einkommen welches auf deinen Bedarf angerechnet wird,deshalb die Frage nach Brutto und Netto,denn auf dein Brutto würden dir dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet.

Dann würden aber die 100 € von deinem Bafög - entfallen,dein Bafög - würde dann wie das Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Von deinem Bruttoeinkommen stünden dir dann zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag zu,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Die Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Netto abgezogen,dass ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu kämen dann sonstige Einkommen wie Bafög - Kindergeld usw.das gesamte anrechenbare Einkommen würde dann zunächst auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn deine monatlichen Aufwendungen wegen der Beschäftigung und deinem Studium den Grundfreibetrag von 100 € monatlich übersteigen würde,dann könntest du den übersteigenden Betrag auf Nachweis separat geltend machen,dein anrechenbares Einkommen würde sich dann also ggf.noch einmal verringern und es bliebe dann ggf.weniger anrechenbares nicht mehr benötigtes Einkommen ( was du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest ) welches dann auf den Bedarf des Mannes angerechnet werden könnte.

AntonieK 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 12:54

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Das Wort Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass ihr eine GEMEINSAMES Gesamteinkommen habt. Dabei ist JEDES Einkommen (sogar Sachleistungen) anzurechnen.

Dabei gilt bei Erwerbseinkommen ein Freibetrag von 100 € plus 20 % des Mehrverdienst.

bei allen anderen Einkünfte ist der Freibetrag insgesamt 30,00 € für Versicherungsleistungen.

Ja, er wird angerechnet. 120 € sind frei. Vom Rest darfst du einen bestimmten Prozentanteil behalten (ca. 20%- das rechnet sich bis 400 € dann ein anderer Prozentanteil) Wenn du Ausgaben für das Praktikum hattest kannst du versuchen diese geltend zu machen

AntonieK 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 18:38

Wird dann der Semesterbeitrag auch berücksichtigt? Ich habe in Sept. 2017 429€ für Wintersemester an Uni bezahlt.

Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, dann werden alle Einkünfte angerechnet! 

Eure Wohnung wird vom Amt bezahlt?

AntonieK 
Beitragsersteller
 10.10.2017, 18:32

ja, aber nur Anteil meines Mannes. Meinen Anteil muss ich selber bezahlen.