ALG1 läuft demnächst aus, neuer Anspruch?
Im Jahr 2019 nach 22 ununterbrochenen Arbeitsmonaten. Ich habe einen ALG1-Anspruch für 10 Monate. Von 2019 bis jetzt habe ich 15 Monate in vier verschiedenen Jobs gearbeitet und dazwischen ALG 1 erhalten, jetzt bin ich leider wieder arbeitslos, ich habe nur noch etwa anderthalb Monate von den alten 10 Monaten Anspruch, habe ich einen neuen Anspruch, dass ich 15 Monate in den 2 Jahren gearbeitet habe?
4 Antworten
Die genaue bestehende (Rest)Anspruchsdauer für ALG 1 kann Dir nur die Bundeagentur für Arbeit verraten.
Durch die 15 Monate sollte neuer Anspruch erworben worden sein.
Also ab zur Agentur für Arbeit :)
Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. wieder auf 12 Monate Versicherungspflicht ( gezahlte Arbeitslosenversicherung ) kommst, dann würde wieder für min. 6 Monate ein neuer Anspruch bestehen und der alte nicht verbrauchte käme dann dazu, wenn seit der ersten Entstehung noch keine 4 Jahre vergangen sind.
Anscheinend nicht, denn wenn du einen neuen Anspruch gehabt hättest, hätten sie diesen genommen und den Restanspruch hinzu gerechnet! Vorausgesetzt ich habe deine Frage richtig verstanden 😬
Ich habe vor einer Woche ALG1 beantragt, den Bescheid habe ich noch nicht bekommen
du hast 15 Monate in zwei Jahren? Dann hast du jetzt Anspruch auf 6 Monate ALG 1. Der "Rest" steht nicht mehr zur Verfügung
Weil es nicht mehrt als 6 Monate gibt
Blödsinn !
Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch genommen werden.
aber nicht, wenn neuer Anspruch entstanden ist
Aber sicher !
Solange noch keine 4 Jahre vergangen sind und kein voller neuer ALG - 1 Anspruch von 12 Monaten erworben worden ist, geht der nicht verbrauchte Anspruch auch nicht verloren.
ok, dann lerne ich was dazu. ich recherchiere das mal :)
Mach das !
Der neu erworbene Anspruch hat nichts mit dem nicht verbrauchten Anspruch zu tun, zumindest hier in diesem Fall, weil er sich nur einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben hat, bei 16 Monaten wären es 8 Monate neuer Anspruch gewesen.
In dem Fall wird dann nur der ALG - 1 Anspruch neu berechnet, ist der neue Anspruch höher als der alte, dann würde er auch diese 1 1/2 Monate Restanspruch das höhere ALG - 1 bekommen, im anderem Fall natürlich auch, also wenn der nicht verbrauchte Anspruch höher wäre, dann würde er auch für die neu erworbenen 6 Monate das höhere ALG - 1 bekommen.
Er hat dann also 6 + 1 1/2 Monate = 7 1/2 Monate Anspruch auf ALG - 1.
Und warum nicht ?