"Einstiegsgeld" Job Center - wie läuft das genau, mit neuer (Teilzeit) Arbeitsstelle?
Hallo.
Ich habe ALG 2 bezogen, und bin seit einer Woche in einem neuen Beschäftigungsverhältnis. Jedoch auf Teilzeit, zwischen 100 und 130 Stunden, a 10€ Brutto.
Heute bekam ich ein Brief vom JC mit einem Formular "Einstiegsgeld" und das ich meinen Arbeitsvertrag beilegen soll. Werde ich direkt Heute Abend per Einschreiben rausschicken.
Aber wie genau läuft das? Wie wird bezahlt? Wie Lange? Wie viel?
Ich habe davon keinerlei Ahnung. Bevor ich dort anrufe:
Vielleicht kennt sich jemand hier aus ?
Dankeschön !
3 Antworten
Du bekommst den Regelsatz 100 euro freibetrag und zusätzlich darfst du von dein Lohn 20 Prozent behalten. Und das was dir dann zusteht wird aufgestockt zu dein Lohn
SGB II § 16b Einstiegsgeld:
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt. [...]
Gruß aus Berlin, Gerd
Während der Anfangsphase im neuen Job können Sie finanzielle Unterstützung in Form des Einstiegsgeldes erhalten. Eine Voraussetzung: Ihre neue Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Ihr Betrieb führt für Sie Sozialabgaben ab.
Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie Ihren neuen Job beginnen, formlos bei Ihrem Jobcenter. Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation, zum Beispiel Ihrem Arbeitsentgelt, ab.
Weitere Informationen zum Thema findest du hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeit-aufnehmen-existenzgruendung
Als Arbeitnehmer geht's du in Vorleistung und arbeitest 1 Monat, bevor der Arbeitgeber den Vertrag erfüllt und dir das vereinbarte Arbeitsentgeld auszahlt.
Das Einstiegsgeld soll den Zeitraum bis zum ersten Gehalt überbrücken.
Möglich, dass du durch die wenigen Stunden dauerhaft bezuschusst wirst.
Solche Dinge musst du mit deinem Fallmanager besprechen.
Viel Erfolg!