2 mieter doch nur einer zieht ein?
folgende situation: person x bezieht alg2 person y nicht bzw hat einen job
neuer vermieter möchte person x und y beide in den vertrag als mieter benennen auch wenn klar ist das nur person x einziehen wird. das ganze dient dazu das der vermieter eine weitere mietsicherheit haben möchte falls person x nicht zahlt. jedoch wäre person y nicht als bürge sondern mitmieter im mietvertrag eingetragen.
zahlt das jobcenter trotzdem die kosten der unterkunft für person x ?
5 Antworten
Wer eine Mietsicherheit will nimmt im Allgemeinen eine Kaution und/ oder eine Schufaauskunft. Das "Amt" wird auf jeden Fall prüfen, ob nicht irgendwelche Kosten zu viel durch das Amt getragen werden.
Im Klartext :Wenn zwei Mieter eingetragen sind müssn diese auch beide Miete zahlen. Gezahlt wird also nur der Anteil von Person x, vermutlich also die Hälfte.
Wenn noch dazu eine Partnerschaft zwischen X und Y besteht kann es sein, dass sie noch weitere Zuschüsse streichen, wg. eheähnlicher Gemeinschaft oder zumindest Wirtschaftsgemeinschaft...
Auf so einen Mietvertrag würde ich mich nicht einlassen.
Zusätzliche Mietsicherheit über eine zweite Person Y kann und sollte man über eine Bürgschaft regeln. Hier kann man eintragen, wenn Person X nicht zahlt übernimmt Person Y. Das ist aber separat vom Mietvertrag zu regeln und Bedarf geeigneter Prüfung- dafür bin ich nicht qualifiziert genug 😉
Das funktioniert nicht!
Die Personen die im Mietvertrag aufgeführt sind, müssen sich auch unter dieser Adresse anmelden. In der Wohnungsgeberbestätigung die der Vermieter für das Einwohnermeldeamt ausstellt, muss er auch beide Personen eintragen, wenn beide im Mietvertrag stehen.
Mit anderen Worten: Der Vermieter kann nur einen Vertrag mit den Leuten abschließen die auch wirklich in der Wohnung wohnen.
Das Jobcenter will auf alle Fälle eine Kopie des Mietvertrages haben und da hier dann zwei Personen aufgeführt sind, wird die Miete durch zwei geteilt und der Leistungsbezieher bekommt nur die halbe Miete überwiesen.
Davon mal abgesehen wird das Jobcenter dann auch fragen ob es sich um eine Partnerschaft oder um eine WG handelt. Wenn es sich um eine Partnerschaft handelt wird auch noch das Einkommen und das Vermögen von Person Y angerechnet, da beide Personen dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Danke für den Hinweis. In Bezug auf die Wohnungsgeberbescheinigung habe ich mich wohl geirrt.
In Bezug auf das Jobcenter ist es jedoch Fakt, das die Miete durch die im Mietvertrag angegebenen Personen geteilt wird. Ganz egal ob es sich dabei um den jeweiligen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
so ein quatsch. natürlich kann er mit beiden einen mietvertrag abschließen. natürlich wird y dann nebenwohnsitzlich dort gemeldet. schon mal davon gehört, dass es leute mit 5 oder 6 nebenwohnungen und zusätzlich einen hauptwohnsitz gibt?
Aus mietrechtlicher Sicht, und nur das zählt für den Vermieter, ist das in Ordnung.
Niemand der als Mieter im Vertrag steht ist verpflichtet einzuziehen. Nur dem Vermieter gegenüber ist er haftbar. Und das, wie auch die andere Person Mieter, zu 100 %.
Da, sorry, bei Dir im E-Fall wohl nichts zu holen ist möchte sich der Vermieter absichern. Rechtlich völlig legal.
Nur mit dem Jobcenter wird es Probleme geben. Es wird Dir nur anteilige KdU bewilligen und zahlen. Den Rest müßte y zahlen. Auch wenn sie/er die Wohnung nicht nutzt.
nein dann zahlt das jobcenter nur die halben kosten, die andere hälfte der miete muss y dann zahlen.
warum sollte ein mensch so etwas machen? entweder der vermieter nimmt nur x in den mietvertrag auf oder x muss sich einen anderen vermieter suchen.
Lasst euch auf den Quatsch nicht ein!
Das Amt könnte es als Bedarfsgemeinschaft sehen und anrechnen.
Wenn ein Vertragspartner nicht zahlt, muss der andere aufkommen.
Bei eventuellen Mietschäden haften beide.
Wenn beim Auszug renoviert werden muss, zahlen beide.
Die Person, die Leistungen bezieht, kann auch beim Amt die Kontodaten vom Vermieter angeben, so dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.
Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung hat mit dem Mietvertrag und wie viele Personen da als Mieter drin stehen nichts zu tun.
Mit der Wohnungsgeberbestätigung wird bescheinigt wer, wann eingezogen ist.
Zieht y nicht ein darf der Vermieter auch keine
Wohnungsgeberbestätigung für sie/ihn ausstellen.
Mit anderen Worten: Das ist Unsinn.