ALG 2 ... nun neuer Job, jedoch Teilzeit - Aufstockung?

2 Antworten

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Dann reichst Du je nach Absprache mit dem Jobcenter ggf.jeden Monat eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ein und weißt dem Jobcenter den Zufluss ( Zuflussprinzip ) deines Einkommens nach.

Je nach Anrechnung und Höhe deines Brutto und Netto gibt es dann eine Aufstockung gezahlt.

Es gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll , die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kommen weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also mit deinen 10 Euro Brutto und 120 Stunden auf min. 1200 Euro Brutto kommen, dann könntest Du derzeit den max. Freibetrag von 300 Euro dann von deinem Nettoeinkommen abziehen.

Wenn Du bei angenommen 1200 Euro Brutto dann 900 Euro Netto aufs Konto bekommen würdest, dann blieben max.um die 600 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Bei 450 Euro Warmmiete und min.derzeit noch 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, würde dein Bedarf bei min. 899 Euro liegen.

Dann sollte dir eine Aufstellung von min.299 Euro im Monat zustehen.

Wohngeld wäre vorrangig zu beantragen, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.

isomatte  14.01.2022, 11:13

Danke dir für deinen Stern !

Geist1379 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 21:43

Das heißt 899€ + 299€ , richtig?
Läuft das dann ähnlich wie bei ALG 2 ab?
Jeden Monat die Abrechnung zuschicken, alle 6 Monate die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, richtig?

isomatte  12.01.2022, 22:06
@Geist1379

Das ist und bleibt ALG - 2 egal ob man das voll bezieht oder durch eigenes Einkommen dann nur noch eine Aufstockung bekommt.

Und ja, mit den Auszügen geht es so oder das Jobcenter möchte durch die unterschiedlichen Einkommen jeden Monat einen Nachweis.

Nicht 899 Euro + 299 Euro !

Die 899 Euro ist dein Bedarf ohne Einkommen.

Dann musst Du sehen was Du an Brutto verdienst und an Netto auf dein Konto bekommst.

Wenn Du auf min. 1200 Euro Brutto kommen würdest, dann kannst Du den max. Freibetrag von 300 Euro vom Netto abziehen.

Es kommt dann darauf an ob Du nun angenommen 900 Euro oder 950 Euro Netto bekommen würdest.

Dann läge dein anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bei angenommen 600 Euro oder eben bei 650 Euro.

Dann würde deine Aufstockung bei 299 Euro oder bei 249 Euro liegen, dass muss dann eben immer individuell berechnet werden, kannst Du anhand meiner Angaben auch selber machen.

Du kannst zwar aufstockend AlG 2 beantragen, aber das JobCenter wird von dir weitere Bemühungen verlangen eine Vollzeitstelle zu bekommen.

Geist1379 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 20:06

Kannst du auch die Fragen beantworten?
Deine Antwort verfehlt das Thema komplett.

DerHans  12.01.2022, 20:49
@Geist1379

Dann frag eben beim JobCenter da bekommst du die Antwort, die du vielleicht lieber hörst.

Geist1379 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 21:44
@DerHans

Was heißt Lieber?
Ich habe gefragt wie das ganze Läuft und was einem zusteht, und nicht deine völlig sinnlose "Antwort" das ich weiterhin Bemühungen anstreben muss.
Dann lass das Antworten, wenn Du entweder die Frage(n) nicht verstehst, oder gar keine Ahnung von dem Thema hast, du "Experte".

DerHans  13.01.2022, 11:27
@Geist1379

Du wirst sehr schnell merken, dass ICH Ahnung vom Thema habe. Du kannst dich nicht auf einen Teilzeitjob zurück ziehen und vom JobCenter aufstocken lassen, wenn die dich auch anders vermitteln könnten.