Neuer Job nach ALG 2 - Amt zahlt zum 1. & Arbeitgeber zum letzten im Monat. Was nun?

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dein lohn kann nur dem monat angerechnet werden in dem er auf deinem konto eingeht. für welchen zeitraum das geld gezahlt wird ist egal. wenn du also am 01.12 den ersten vollen lohn bekommst, kann die arge das geld auch erst auf die dezember leistung anrechnen. im november darf die arge nur den lohn für die 2 tage anrechenen. du hast also im november noch leistungsanspruch und musst nichts bzw. nur einen geringen teil (wenn der lohn der 2 tage den freibetrag überschreitet) zurückerstatten. anders ist es, wenn der erste volle lohn ende november auf deinem konto eingeht. dann musst du die november leistung zurück zahlen. hier ist das alles auch schön erklärt... http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---08.06.2010.pdf

ivonne82  30.10.2010, 15:21

danke für den stern!

  1. wenn du ab 27.10 einen neuen AV hast, warum hast du das AA nicht gleich darüber informiert?
  2. das AA zahlt NUR für die zeit wo du arbeitslos bist. also wenn du am 27. - 31.10. bereits gearbeitet hast , wird das AA auch diesen betrag zurück rechnen.
  3. du kannst deinen neuen arbeitgeber um einen vorschuß bitten, in fällen wie deinen macht ein guter arbeitgeber das auch.
  4. für eine rückzahlung kann man mit dem AA eine Ratenzahlung vereinbaren.
ivonne82  30.10.2010, 15:04

bei alg2 ist der zeitpunkt der arbeitsaufnahme vollkommen egal. ausschlaggebend ist der monat der zuflusses. wenn man zb. am ersten oktober beginnt zu arbeiten und der erste lohn erst am 01.11 auf dem konto eingeht, hat man, trotz arbeit, für oktober noch den vollen leistungsanspruch. arbeitslosigkeit ist keine voraussetzung für den alg2 anspruch.

Es zählt der Monat des Geldeingangs. Wennn Du also Glück hast und dein Geld im Dezember kommt, erhältst Du für November noch ALG2. Kommt der Lohn vorher, wird das verrechnet und Du musst das ALG2 zurückzahlen.

War bei mir so.

rotkubie  30.10.2010, 14:54

das stimmt nicht ganz, DENN wenn die Lohnzahlung rückwirkend erfolgt, das AA aber vorrauszahlung leistet, würde man eine doppelte einnahme haben. das AA holt sich diesen betrag zurück.

rotkubie  30.10.2010, 14:53

das stimmt nicht ganz, DENN wenn die Lohnzahlung rückwirkend erfolgt, das AA aber vorrauszahlung leistet, würde man eine doppelte einnahme haben. das AA holt sich diesen betrag zurück.

Kristall08  02.11.2010, 19:35
@rotkubie

Holen sie sich nicht, habe ich doch geschrieben. Mir wurde gesagt, der Monat des Eingangs zählt. Ich musste auch nichts zurück zahlen.

Du wirst das ALG2 von November in Raten zurück zahlen müßen. Da du ja da schon gearbeitet hast steht es dir natürlich nicht mehr zu, das Amt zahlt ja im Vorraus. Aber eine Ratenzahlung sollte möglich sein.

Für November sollten das Amt noch zahlen, soweit ich Informiert bin

rotkubie  30.10.2010, 14:47

.. aber nicht, wenn der Arbeitsvertrag ab 1.11. beginnt!