Hat ein Hausmeister die Befugnis, den Müll der Mieter zu durchsuchen oder mitzunehmen?
Folgendes: eine Freundin von mir wohnt in einer Wohnanlage mit Hausmeister. Von Anfang hatte sie das Gefühl, dass er sie komisch beäugt und auch auf ihren Müllbeutel schaut, wenn sie gerade einen zum Container bringt. Einmal meinte sie auch frühmorgens zu sehen, wie er einen Abfallbeutel aus einem Container entfernte und mitnahm.
Heute begegnete sie ihm, als sie gerade Müll wegbrachte. Sie redete ein paar Worte mit ihm und er schaute immer wieder geradezu auffällig auf den Müllbeutel. Nachdem ihr das komisch vorkam, wollte sie es wissen und schaute später nach ihrem Müllbeutel. Tatsächlich war er unauffindbar.
Frage: nach der Satzung der BSR gilt: "Das Durchsuchen oder Entfernen von Behältern und das Öffnen von Abfallsäcken durch unbefugte Dritte ist unzulässig. In Behälter eingefüllte Abfälle dürfen von Unbefugten nicht durchsucht und nicht vom Grundstück entfernt werden."
Ist der Hausmeister ein Unbefugter oder ist er befugt, den Müll zu durchwühlen oder mitzunehmen? Sie möchte natürlich nicht, dass der ihre Tampons etc. begutachtet und fühlt sich in der Privatsphäre verletzt. Danke für Hinweise.
5 Antworten
Auch der Hausmeister ist nicht befugt, sich den Müll von Bewohnern anzueignen und dann anzuschauen. Das geht gar nicht.
Aber nicht vorher und ohne entsprechende Ankündigung. Sprich, der Mieter muss vorher vom Vermieter informiert werden, dass der Hausmeister das kontrolliert, weil es eben zu falscher Sortierung gekommen ist.
Er ist kein Unbefugter Dritter, er ist Erfüllungsgehilfe des Hauseigentümers, welcher für die korrekte Müllentsorgung der BSR gegenüber verantwortlich ist. Und die darf er selbstverständlich wegen dieser Verantwortlichkeit auch kontrollieren (lassen)...
Aber nicht einfach so. Da müsste der Hauseigentümer schon einen Grund haben - also z. B. vom Entsorgungsunternehmen abgemahnt worden sein, dass der Müll nicht richtig getrennt worden ist. Und dann müsste das den Mietern angekündigt werden. Einfach so ist das ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre.
Natürlich auch einfach so, die Müllabfuhr muss auch nicht mahnen, da gibt es sofort Bußgelder, und genau das ist der Job eines Hausmeisters, die Interessen des Hauseigentümers im Hinblick auf Hausordnung etc. zu vertreten und zu kontrollieren...
Du übersiehst dabei völlig, dass das seine Mülltonne ist, und nicht die des Mieters...
Nein, das ist die Mülltonne des Entsorgers, siehe auch die Entsorgungsordnung. Außerdem beträfe das im Zweifel nur die gelbe Tonne und die Biotonne, nicht die Restmülltonne.
Nein, das ist die Tonne des Vermieters, sie befindet sich in dessen Besitz und Verantwortungsbereich...
Und selbstverständlich betreffen Bußgelder auch die Restmülltonne, wenn darin unerlaubter Müll entsorgt wird, unerlaubte Abfallentsorgung ist nicht auf bestimmte Fraktionen beschränkt...
Ich würde schon sagen, dass ein Hausmeister zu solcher Tat unbefugt ist. Da würde ich mal die Stadwerke anrufen. Oder wer immer das macht. Gehts noch?!
Mitnehmen darf er wohl nichts, aber in Sachen Mülltrennung kann es schon mal Stunk geben. Haben neulich so einen Brief vom Vermieter bekommen. Der Hausmeister wird in der Regel vom Hauseigentümer beschäftigt und kann meines Wissens bei falscher Mülltrennung einen Blick rein werfen und mit dem betreffenen sprechen.
Was du hier beschreibst klingt eher nach Fetischismus, aber wer weiß was deine Bekannte da alles hineininterpretiert hat.
Als sie heute nach dem Müllbeutel schaute, sah sie massenhaft (!) nicht sortierten Müll sowohl in diesem Container als auch in allen anderen, in die sie ebenfalls einen Blick warf. Eine Unmenge Dosen etc., die in die gelbe Tonne gehören, Papier für die Altpapiertonne usw. So wie immer dort. Der Hausmeister war also kaum in eifriger Pflichterfüllung tätig...
Rechtlich wirst du ihm daraus keinen Strick drehen können, weil er prinzipiell im Rahmen seiner Kompetenzen handelt. Dass er den Müll mitnimmt ist schon komisch, aber das wirst du ihm kaum nachweisen können.
Wenn der Mann etwas seltsam drauf aber ansonsten harmlos ist, kannst du (oder sie, bin mir bei diesen "ich hab da so ne Bekannte"-Geschichten nicht immer sicher, ob es die Bekannte auch gibt...) die Sache auf sich beruhen lassen oder umziehen.
Der Hausverwaltung melden.
Aber bei falscher Müllentsorgung darf der Hauseigentümer als Verantwortlicher das Bußgeld zahlen, ohne das aber kontrollieren zu dürfen? Das geht erst recht gar nicht, oder?