Reklamation ohne fachgerechte Montage?
Ich habe im September ein paar neue LED-Heckleuchten für mein Auto bestellt. Diese habe ich selbst eingebaut, da diese Plug and Play sind und sonst die Montage auch nicht schwer war. Nun ist es so das nach 2 Monaten ein paar LEDs am linken Blinker nicht mehr gehen und auch an der rechten Nebelschlussleuchte etwas fehlt. Ich habe den Onlinehändler bei dem ich die Leuchten gekauft haben angeschrieben und um Reklamation gebeten. Dieser verlangt nun von mir unteranderem eine Rechnung von dem fachgerechten Einbau der Heckleuchten. Ist dadurch, dass ich meine Leuchten als Nichtfachmann selbst eingebaut haben, mein Anspruch auf Reklamation oder Nachbesserung erloschen?
Danke im Vorraus!
4 Antworten
Da würde ich dem dafür danken, dass er offensichtlich auch die Kosten für den Einbau übernehmen möchte (der einzig erklärbare Grund, wofür er diese Rechnung braucht), dies aber nicht nötig ist.
So manche Händler versuchen immer wieder solche Spielchen um sich vor der Sachmängelhaftung zu drücken. Wären jetzt mehr als 6 Monate vergangen, könnte man darüber nachdenken.
ZB könnten die Rückleuchten nicht fest gewesen sein, also mit jeder Unebenheit der Fahrbahn herumgeklappert sein und durch diese Schläge sich innen die Elektronik gelöst haben. In den ersten 6 Monaten müsste aber der Verkäufer dies nachweisen, nach 6 Monaten müsste der Käufer nachweisen, dass sie fest waren.
Indem es keinen Nachweis darüber gibt, ob die Leuchten fachgerecht montiert wurden ist kein Nachweis erbracht, dass sie es nicht waren!
Nein. Es gelten auch da die gesetzlichen Ansprüche der Sachmängelhaftung, egal ob die Dinger selbst oder von einer Werkstatt eingebaut wurden. Der Händler muss sogar die Aufwendungen, die Dir evtl. durch die Geltendmachung des Mangels entstehen, tragen, also bspw. Fahrtkosten dahin oder die Kosten für die Demontage.
Anders wäre es bei einer Garantie, die kann der Hersteller oder Händler frei bestimmen, also auch, dass man die Sachen in einer Werkstatt einbauen lassen muss. Greift hier aber nicht, erst mal Sachmängelhaftung!!!
Ich kenne das Teil nicht; da ist eine verbindliche Aussage nicht denkbar.
Nehmen wir mal an, dass die LEDs in einem Gehäuse sitzen, von dem ein Kabel wegführt und Du lediglich das komplette Gehäuse eingebaut und dann mit der Spannungsquelle verbunden hast, dann ist es eigentlich egal, ob das Ding eingebaut ist oder nicht, denn in keinem Fall dürfen die LEDs, die ja innen sitzen, einfach kaputt gehen.
Das ist m.E. nicht ok, dass das verlangt wird. Zum einen muss er dir in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Fehler bei entstanden ist, zum anderen könntest du ja zufällig Fahrzeugelektriker sein oder dein Bruder oder sonst was, da gäb es ja auch keine Rechnung.
Der Verkäufer will sich drücken - lass dich da nicht drauf ein!
T3Fahrer