Muss ich Schmerzensgeld zahlen wenn jemand auf meinem Grundstück einbricht und sich verletzt?

5 Antworten

Es geht hier wie bei vielen Dingen in dieser Richtung um Verhältnismäßigkeit.

Ja, du kannst unter Umständen belangt werden, wenn sich jemand auf deinem Grundstück verletzt. Dabei ist es egal wieso er dort ist. Er könnte ja auch vor einem bissigen Hund abgehauen sein und deswegen über den Zaun klettern.

Allerdings kommt jetzt diese Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Wenn er auf einen Rächen tritt der ihm die Nase bricht, kannst du dafür natürlich nicht belangt werden. Wenn er jetzt aber (als Extrembeispiel) in eine scharfe Bären-Falle tritt kannst du dafür auf jeden Fall rechtlich belangt werden, auch wenn es dein Privatgelände ist.

Es gibt dazu viele Präzedenzfälle. Wenn du gerade einen Pool aushebst, musst du den Pool als gefährliche Baustelle kenntlich machen. Schau dir mal Baustellen von professionellen Firmen auf Privatgelände an. Da sind überall Warnhinweise, weil sie sonst für Unfälle haftbar sind.

Wer eine  Baustelle betreibt, unterliegt der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Er hat also dafür Sorge zu tragen, dass so genannte  potentielle Gefahren für andere auszuschließen sind. Dies gilt für Anwohner, Passanten, aber auch die Firmen, die dort tätig sind, sowie Zulieferer. Insbesondere jedoch Kinder finden Baustellen mitunter spannend, können jedoch die Gefahren nicht richtig einschätzen. Hier gilt es, geeignete Maßnahmen zu treffen, um diese  Gefährdung zu minimieren.

LG Knom

Woher ich das weiß:Recherche

wenn du etwas aufstellst, mit der absicht dass sich ein einbrecher dadurch beim illegalen betreten von grundstück/haus verletzt ist es illegal.

wenn er sich hingegen bei stacheldraht oder türauftreten oder so verletzt, konnte er vor der tat mit diesen verletzungen rechnen und die gefahr klar sehen. da würdest du also vermutlich nicht haften.

aber Fallen, welche dazu da sind verletzungen oder gar den tod herbeizuführen (aber NICHT wie zb stacheldraht dazu da sind abzuschrecken ) sind natürlich nicht erlaubt.

Wenn jemand dein Grundstück betritt mit der Absicht, bei dir einzubrechen, begeht er in dem Moment einen rechtswidrigen Angriff auf deine Privatsphäre und dein Eigentum. In diesem Moment steht dir die Verteidigungsmöglichkeit gemäß § 33 StGB (Notwehr) offen, du darfst den Angriff somit abwehren. Geschieht die Abwehr dadurch, dass du dem Einbrecher eine Falle stellst (z.B. ein ungesichertes Loch) und ihn dadurch von seiner Tat abhältst, sind die beim Täter entstehenden Verletzungen in jedem Fall gerechtfertigt. Du musst also kein Schmerzensgeld zahlen, wie einige hier behaupten, das wäre grob unbillig!

Knomle  26.03.2019, 10:46

In diesem Fall stimmt das, wobei du nachweisen musst, dass er einbrechen wollte. Er könnte ja auch vor einem Hund geflüchtet sein. Ungeachtet dessen musst du das Loch kennzeichnen.

blumenvase12  26.03.2019, 10:49
@Knomle

In einer etwaigen Verhandlung würde gefragt, weshalb sich der Täter auf dem Grundstück befand. Liefert er die Erklärung, nachts vor einem herumstreundernden Hund geflüchtet zu sein, klänge das höchst unglaubwürdig. Von daher kann hier nicht von einer Beweislast gesprochen werden. Darüber hinaus muss das Loch nicht gekennzeichnet werden, wenn es dazu dient, den Angriff abzuwehren.

Knomle  26.03.2019, 10:55
@blumenvase12

Dann könntest du auch Bärenfallen aufstellen, das geht auch nicht. Die Verhältnismäßigkeit ist da gefragt. Eine offene Pool-Baustelle müsste gekennzeichnet sein.

Wie gesagt musst du dem Einbrecher natürlich kein Schmerzensgeld zahlen wenn du ihn mit dem Loch abwähren wolltest. So gesehen hättest du das Loch aber erst graben dürfen, nachdem du den Einbrecher gesehen hast.

blumenvase12  26.03.2019, 10:59
@Knomle

Dagegen, ein Loch präventiv zur Gefahrenabwehr zu buddeln, spricht nichts. Und ja, Bärenfallen wären auch in Ordnung. Im Rahmen der Notwehrprüfung wird die Verhältnismäßigkeit NICHT geprüft, sondern lediglich die Gebotenheit, die sozialethische Einschränkungen bewirkt. Vorausgesetzt ein Einbrecher läuft in eine Bärenfalle, ist das Notwehr, die auch geboten ist. Ob sie verhältnismäßig ist, spielt keine Rolle.

Knomle  26.03.2019, 11:04
@blumenvase12

Es geht doch gar nicht um den Einbrecher oder Notwehr in meiner Argumentation. Dass der keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat ist klar.

Das bloße Aufstellen der Bärenfallen verstößt gegen deine Pflicht unnötige Gefahrenquellen für Passanten (auch Kinder) zu minimieren und das Nicht-Kennzeichnen von Baustellen verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht. (zB. Paketboten die das Grundstück betreten)

Wo kein Kläger da kein Richter, aber falls sich jemand Unbeteiligtes an unverhältnismäßig großen Gefahrenquellen auf deinem Grundstück verletzt kann er dich dafür belangen.

blumenvase12  26.03.2019, 11:11
@Knomle

In der Frage ging es jedoch um die Situation, dass jemand "einbricht". In diesem Falle ist kein Schmerzensgeld zu zahlen.

Knomle  26.03.2019, 11:12
@blumenvase12

Das sagte ich bereits in meiner Antwort und direkt zu beginn dieser Unterhaltung ^^

In diesem Fall stimmt das, wobei du nachweisen musst, dass er einbrechen wollte

natürlich kann es auch sein dass ein nachbar fälschlicherweise denkt bei dir würde jmd angegriffen, oder vllt fängt dein haus an zu brennen o.Ä. und rettungskräfte oder hilfsbereite nachbarn (oder junge kinder, haustiere die eine grundstücksgrenze auch nicht zwangsläufig als solche erkenne) würden dann durch die fallen natürlich auch gefährdet.

deren gefährdung nimmst du also auch in kauf wenn du absichtlich Fallen (Bärenfallen, Fallgruben, Säureseen ^^...) aufbaust-/stellst.

auch da kann dir strafe drohen.

Natürlich nicht. Die Verletzung ist ja erst durch eine widerrechtliche Handlung entstanden.

Pundeskanzler  26.03.2019, 10:26

Das spielt keine Rolle.

Wenn du zb ein ungesichertes Loch hast und er fällt rein, haftest du dafür.

Aber wenn er zb über einen Gartenstuhl stolpert, ist es sein Problem.

Wenn du eine Gefahrenquelle geschaffen hast, nicht genüngend sicherst, haftest du.

augsburgchris  26.03.2019, 10:27
@Pundeskanzler

Auf meinem Grundstück, welches befriedet ist, darf ich so viele ungesicherte Löcher haben wie ich will.

augsburgchris  26.03.2019, 10:34
@Pundeskanzler

Dem Oberlandesgericht Thüringen nach: Doch!

Rammstein53  26.03.2019, 10:36
@Pundeskanzler

augsburgchris hat Recht. Gefahren auf dem Grundstück sind durch die Einzäunung des Grundstücks hinreichend geschützt. Anders verhält es sich, wenn das Grundstück nicht eingegrenzt wäre.