Verlängerung der Einbürgerungszusicherung

2 Antworten

Nehmen wir die Fakten:

Die Voraussetzungen bei Erteilung deiner zusicherung liegen nicht mehr vor. Sie ist somit erloschen.

Einzig vernünftiger Weg. Geh zur Einbürgerungsbehörde und sprich es mit denen durch. Wenn sich nicht zuviel verschlechtert hat verlängern sie deine Zusicherung und fertig.

Würden sie dich Einbürgern ohne von der Änderung ijnformiert zu sein wäre es ne Einbürgerung unter arglistiger Täuschung und somit wäre die Eibnürgerung rückgängig zu machen.

Falsche Angaben sind strafbar.

mayko113 
Beitragsersteller
 13.10.2012, 20:59

Hi tibettaxi, danke für die schnelle Antwort. Du hast Recht, es liegen keine Voraussetzungen mehr vor, aber ich glaube ich habe das Recht auf Ansprucheinbürgerung. Muss auf jeden Fall zum Amt das alles zu klären. Hat noch jemand vielleicht Tipps oder Ideen, soll ich persönlich vorsprechen oder lieber einen Brief schreiben? Danke mayko)

Tibettaxi  13.10.2012, 21:26
@mayko113

Ich finde es immer besser wenn die Leute direkt zu uns kommen umd mit uns reden.

Ich würde in dem Gespräch sagen das du mit dem ganzen trennungsstress gar nicht daran gedacht hast das da ein Problem sein könnte und das es dir erst jetzt aufgefallen ist als du merktest das die zusicherung bald abläuft.

Das einzige Prob könnte finanzieller Natur sein, aber auch da müßte noch ne 10er Einbürgerung gehen - schließlich werden ja auch Harzer eingebürgert

Viel Glück

Hallo,

vielleicht solltest du es mal von einer anderen Seite betrachten. Nämlich Scheidungsrecht. Selbst wenn Ihr beide die Scheidung wollt, wird das Gericht vor Ablauf eines Trennungsjahres die Ehe nicht scheiden. Habt Ihr die Scheidung überhaupt schon beantragt? Du kannst selbst vor Gericht noch Deine Scheidungsentscheidung widerrufen und auf Versöhnungsmöglichkeit pochen. Bis die Ehe nicht geschieden seit Ihr verheiratet. Wenn du dann eingebürgert bist, kannst Du Dich immer noch scheiden lassen. Das ist keine Täuschung deinerseits sondern Rechtsstaat. Eine Verlängerung bekommst Du auch, weil alle Vorraussetzungen nach wie vor vorliegen. Übigens gibt es einen Passus im Einbürgerungsgesetz, der besagt, dass Zweistaatlichkeit möglich ist, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist seine ausländische Staatsbürgeschaft abzulegen. Wenn also dein ''Ursprungstaat'' die Sache verzögert, Dich aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, ist auch dies ein Grund, den Du angeben kannst, um eine Verlängerung zu bekommen. Viel Glück.