Verlängerung der Einbürgerungszusicherung
Hallo Leute, hoffe euch geht´s gut, weil ich selbst im Moment ein wenig gestresst, verwirrt und verzweifelt bin. Vielleicht könnt ihr mir hier einen guten Rat geben wofür ich schon jetzt sehr dankbar bin.
Meine Einbürgerungszusicherung läuft bis Ende dieses Jahres, die ich aufgrund meiner Ehe vor fast 2 Jahren bekommen habe. Entlassungsantrag bei Heimatbehörde läuft noch und braucht noch 6-7 Monate, wenn ich Glück habe werde ich noch früher aus meiner früheren Staatsangehörigkeit ausgeschieden. Bin seit Ende 2003 in DE. Seit Ende 2008 verheiratet Alle Voraussetzungen nach § 10 StA sind erfüllt.
Einziges Problem wir leben leider seit März/April 2012 nicht mehr zusammen und wollen beide Scheidung. Ich weiss jetzt nicht welche Auswirkungen das auf meine Einbürgerung hat. Ich wollte jetzt meine Zusicherung verlängern lassen aber ich weiß nicht wie das genau geht und wie ich das alles dem Migrationsamt präsentieren soll damit das Ganze keine negative Auswirkung auf meine Einbürgerung hat.
Soll ich dennen einen Brief schreiben das ich Zusicherung verlängern will und das ich nicht mehr zusammen mit meiner Frau wohne also im Trennungsjahr? Angemeldet bin ich auch noch bei meiner Frau. Soll ich mich ummelden?
Bin für jeden Tip und Ratschlag offen. Bitte um Hilfe. Danke auf jeden Fall an Alle. Alles Gute wünscht euch mayko!
2 Antworten
Nehmen wir die Fakten:
Die Voraussetzungen bei Erteilung deiner zusicherung liegen nicht mehr vor. Sie ist somit erloschen.
Einzig vernünftiger Weg. Geh zur Einbürgerungsbehörde und sprich es mit denen durch. Wenn sich nicht zuviel verschlechtert hat verlängern sie deine Zusicherung und fertig.
Würden sie dich Einbürgern ohne von der Änderung ijnformiert zu sein wäre es ne Einbürgerung unter arglistiger Täuschung und somit wäre die Eibnürgerung rückgängig zu machen.
Falsche Angaben sind strafbar.
Ich finde es immer besser wenn die Leute direkt zu uns kommen umd mit uns reden.
Ich würde in dem Gespräch sagen das du mit dem ganzen trennungsstress gar nicht daran gedacht hast das da ein Problem sein könnte und das es dir erst jetzt aufgefallen ist als du merktest das die zusicherung bald abläuft.
Das einzige Prob könnte finanzieller Natur sein, aber auch da müßte noch ne 10er Einbürgerung gehen - schließlich werden ja auch Harzer eingebürgert
Viel Glück
Hallo,
vielleicht solltest du es mal von einer anderen Seite betrachten. Nämlich Scheidungsrecht. Selbst wenn Ihr beide die Scheidung wollt, wird das Gericht vor Ablauf eines Trennungsjahres die Ehe nicht scheiden. Habt Ihr die Scheidung überhaupt schon beantragt? Du kannst selbst vor Gericht noch Deine Scheidungsentscheidung widerrufen und auf Versöhnungsmöglichkeit pochen. Bis die Ehe nicht geschieden seit Ihr verheiratet. Wenn du dann eingebürgert bist, kannst Du Dich immer noch scheiden lassen. Das ist keine Täuschung deinerseits sondern Rechtsstaat. Eine Verlängerung bekommst Du auch, weil alle Vorraussetzungen nach wie vor vorliegen. Übigens gibt es einen Passus im Einbürgerungsgesetz, der besagt, dass Zweistaatlichkeit möglich ist, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist seine ausländische Staatsbürgeschaft abzulegen. Wenn also dein ''Ursprungstaat'' die Sache verzögert, Dich aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, ist auch dies ein Grund, den Du angeben kannst, um eine Verlängerung zu bekommen. Viel Glück.
Hi tibettaxi, danke für die schnelle Antwort. Du hast Recht, es liegen keine Voraussetzungen mehr vor, aber ich glaube ich habe das Recht auf Ansprucheinbürgerung. Muss auf jeden Fall zum Amt das alles zu klären. Hat noch jemand vielleicht Tipps oder Ideen, soll ich persönlich vorsprechen oder lieber einen Brief schreiben? Danke mayko)