Erfahrung mit einer Einbürgerung und mit der Bearbeitungsdauer? Persönliche Erfahrungen sind erwünsc
Hallo. Ich möchte endlich jetzt den Schritt Richtung einer Einbürgerung nehmen und habe dazu ein paar Fragen, wo ihr mir vielleicht helfen könntet.
Da ich zurzeit einen befristeten Arbeitsvertrag habe, weiß ich nicht, ob das ein Hindernis werden kann...??,
Ich arbeite erst seit 3 Monaten. Davor Studiert und nach dem Studium drei Monatelang ein Praktikum gemacht und jetzt bin ich beim der Firma Festangestellt.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Einbürgerung in Berlin?
Hat jemand vielleicht in den letzten Monaten den Schritt gemacht?
Vielen Dank erstmal im Voraus:-)
6 Antworten
Hi, bin Lukas, aus Niedersachsen Landkreis Aurich. Ich habe am 11.5.17 mein Einbürgerungsantrag beim Landkeis abgegeben. Bin polnischer Bürger. Ich bin seit 6.5 Jahre in DE und kann schon eingebürgert werden! (Nach 6 Jahre - alle Voraussetzungen erfüllt + als besondere Leistung besitze ich Zertifikat B2 mit 282/300 sehr gut bestanden)! Brauche ich keine 8 Jahre mehr :)Die nette Beamtin sagte mir im Büro dass es 3-4 Monate dauern wird bis ich die Einbürgerungsurkunde bekommen kann, da noch Auskünfte von anderer Behörde erforderlich sind (Führungszeugnis, Bundesregister, Straftaten usw.) Vorgestern bekam ich einen Brief dass das Verfahren 5-6 Monate dauern kann... gucken wir wie schnell es geht :) Liebe Grüße von Juist,Lukas
Hallo Lukas. Darf ich fragen was daraus geworden ist? Ich warte leider seit 11 Monaten auf meine Einbürgerungsurkunde. Laut Standesamt Sachbearbeiter ist mein Fall nichts kompliziertes und hängt gerade seit 8 Monaten bei der Ausländerbehörde. Also es könnte heute oder morgen kommen aber keiner kann mir sagen wann -.-
Mindestens ein Jahr würde ich rechnen. Bei einer Kollegin hat über ein Jahr gedauert. Übrigens es gibt schon viele Erfahrungen von eingebürgerten Bürger, die es bestätigen. http://www.deutsch-werden.de/einbuergerung-wie-lange-hat-es-bei-euch-gedauert
Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab, u.a. davon, ob und wie schnell du die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen nachweise kannst. Das hängt wiederum noch nicht einmal von dir ab. So musst du ja deine bisherige Staatsangehörigkeit abgeben...
Heute hat jemand innerhalb von 3 Wochen vor meinen Augen seine urkunde bekommen
Ja, soweit schon klar.
Aus einem
Ich komme aus einer nicht EU Land. Und meine alte muss ich laut der Aussage der Dame nicht abgeben.
Ah, ok. Das hat zwar nichts mit"Nicht-EU" zu tun, aber in dem Fall dauert es natürlich nicht so lange. Wenn du also schon alle Unterlagen zusammen hast und abgegeben hast, sollte das in maximal 2-6 Wochen über die Bühne gehen.
Ich habe schon die erste Beratung hinter mir. Mir wurde gesagt, dass ich alle Voraussetzungen erfülle. Ich hab's schon alles vorbereiten, was ich abgeben muss.
Kannst du ja nicht. Du mussterst aus deiner bisherigen Staatsangehörigkeit "austreten" und wie lange das dauert, liegt weder in deinem Ermessen, noch in dem der deutschen Behörde.
Für Hochqualifizierte betragt das Mindestbruttoeinkommen 47.600 Euro für Jahr 2014 pro Jahr, wenn dann die ansonstige Überprüfung positiv ausfällt steht der Einbürgerung nichts im Wege..
Hast Du in einem Mangelberuf studiert ist der Mindestverdienst etwas geringer.
bei uns .. nicht in Berlin... werden 2xjährlich die Einbürgerungsurkunden öffentlich mit Presse Bürgermeister &&& im festlichen Rahmen, hier im Kreishaus überreicht.
Nachgeholt und durfte studieren. Sorry wegen dem Schreibfehler mein Handy spinnt.
Hallo meine lieben. Ich bin anerkannter Asylant. Durfte vor der Asylverfahrenschliessung nicht arbeiten. Seit dem ich die Anerkennung im Gericht bekam, dürfte ich arbeiten und studieren. Habe meine Abi nachholen und studieren. Während des Asylverfahren musste ich leider abhängig vom Staat sein, da ich nicht arbeiten durfte. Anerkannt nach 16a gg.
Hallo :) Anerkannte Flüchtlinge sowie Staatenlose können bereits nach 6 Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen
sieht also echt gut für Dich aus..Du hast eine Niederlassungserlaubnis , Du beziehst kein Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung
jetzt mußt Du Dich dann nur noch zur zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung bekennen
Neubürger sei herzlich Willkommen
Ist das nun kein Hindernis, dass ich erst seit drei Monaten arbeite und ein befristeter Arbeitsvertrag habe?
wenn Du anerkannter Asylant bist, wird Deine Studienzeit Dir zur Einbürgerung angerechnet und dann kommt evtl. eine Ermessungs- oder Anspruchseinbürgerung in Betracht.. da ist dann Dein Verdienst nicht ausschlaggebend
Für sich sogen soll
Ich glaube hochqualifiziert kann man mich noch nicht nennen. Was meinen Sie denn mit geringer? Ist das nicht so, dass man für dich sorgen soll und keine staatliche Hilfe bekommen soll?
studierte in Mangelberufen sollen ein Jahresgehalt von 37.128 Euro nachweisen,
nach Beendigung des Studium haben die 18Monate Zeit einen solchen Job zufinden..
mit welchem Aufenthaltstitel bist Du denn hier?.. meine Info beziehen sich auf Menschen mit einem Visum zum studieren & anschließender Arbeit hier, Zeitfaktor kommt noch dazu
Da bringst du zwei Sachen durcheinander. Es gibt keinen Mindestverdienst für eine Einbürgerung. DAs gesetzliche Erfordernis nach § 10 Staatsbürgerschaftsgesetz besagt lediglich, dass man seinen Lebensunterhalt frei von sozialer Alimentierung bestreiten muss.
Deine Mindestverdienste riechen eher nach einer Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Zuwanderungswillige...
bei jemanden der zum Studium hergekommen ist schon,da hast Du aber keine konkreten Angaben zu gemacht..
hast Du aber, da Du schon vorher Jahrelang hier warst , dann sieht es anders aus.. das stimmt dann..
es hängt dann von der Dauer deines Lebensmittelpunkt hier ab und wielange Du von Sozialleistungen unabhängig hier gelebt hast..unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen wird nicht negativ gewertet
nach Arge bezug habe Arbeit seit 1.Mai dieses Jahres gefunden. das Ausländeramt sagt aber, daß die Behörde noch bis Januar warten will,ist das normal?
Ich muss aus meiner alten Staatsbürgerschaft garnicht austreten, da Afghanistan seine Bürger garnicht ausbürgern lässt.