Einbürgerungsverweigerungsgründe?
Ich bin türkischer Staatsbürger, bin aber hier geboren und habe hier mein Abschluss gemacht und mache jetzt mein Praktikum der ZHH um die FHR zu erlangen.
Habe einen Antrag gestellt um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Ich wurde vor einigen Monaten ins Schuldnerverzeichnis eingetragen weil ich nicht zu dem Termin von der Gerichtsvollzieherin erschienen bin, jedoch habe ich aber die Schuld komplett beglichen.
Ist das ein Grund mir die Einbürgerung zu verweigern? Klar diese Frage wird sich auch von selbst beantworten binnen 8 Wochen, nachdem ich die Zusicherung oder die Verweigerung der Staatsangehörigkeit bekomme. Ich Frage aus neugier und um meiner Angst ein Ende zu setzen. Oder, wenn es doch der Fall sein sollte, dass man es mir Verweigert, ich es schon vorher weiß und drauf gefasst sein kann.
Habe sonst keine Anzeigen oder Vorstrafen oder sonstige Negativen Auffälligkeiten.
Mein Alter ist 21.
5 Antworten
Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist nicht strafrechtlich relevant. Wenn du zwischenzeitlich die Schuld beglichen hast, prima.
Da du nicht vorbestraft bist, normal deinen Abschluss gemacht hast und im übrigen in einem gepflegten und einwandfreien Deutsch schreibst, wird man dir die Einbürgerung wohl nicht verweigern.
Das Wort "inzwischen" oder "zwischenzeitlich" ist nicht abwertend. Es bedeutet nur "in der Zeit von damals, als die Schuld entstanden ist, bis heute, die Zeit also, in der Wolli1960 geschrieben und Du geantwortet hast."
Zur Sache: Falls Dein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, Irrtümer können immer passieren, lege einen Widerspruch ein (Frist beachten!). Der Widerspruch verschlechtert Deine Chancen nicht, wir leben ja in einem Rechtsstaat. Aber Du kannst erreichen, dass Dein Antrag und der Bescheid noch einmal von jemand anderem geprüft und beurteilt wird und nicht das ganze Einbürgerungsverfahren nochmal angestoßen werden muss.
Um eingebürgert zu werden, darf man nicht strafrechtlich verurteilt worden sein
So wie ich es hier beurteilen würde http://www.info4alien.de/einbuergerung/material/Einbuergerung_2008.pdf (hauptsächlich ab Seite 18 und 26) besteht kein Grund, Dir die Einbürgerung zu verweigern.
ich bin der meinung das nach neuem gesetzt jemand der in deutschland geboren ist und ohne unterbrechung 10 jahre hier lebt automatisch die deutsche staatsbürgeschaft erhalten kann ohne irgendwelche komplikationen (kann mich auch irren)
Sind das keine Komlikationen:
- deutsche Sprachkenntnisse
- Einbürgerungstest
- Straffreiheit
- wirtschaftliche Unabhängigkeit (von öffentlicher Unterstützung)
Also, unter "automatisch" verstehe ich etwas anderes.
Wie der zuständige Mensch das beurteilt -- man weiß es nicht. Ich kann aber sagen, dass ich dem Antrag stattgeben würde, wenn ich aufgrund dieser Informationen zu entscheiden hätte und nichts anderes vorläge. Und ich drücke Dir die Daumen.
PS: Was ist denn "Verlauchung"?
Ein Synonym für die Entwicklung der Menschheit :)
Die Schuld ist nicht "inzwischen" beglichen, sondern wurde während des Mahnprozesses der Gerichtsvollzieherin bezahlt. Es wurde nur eingetragen, dass ich nicht zum Termin erschienen bin.
Danke für die Antwort. Allen anderen auch ein Dankeschön.