Kann ich eine Rechtsschutzversicherung trotz laufendem Verfahren abschließen?
Ich habe am 03.07.2020 einen Einbürgerungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt. Ich erfülle alle Voraussetzungen und habe alle benötigen Unterlagen meinen Sachbearbeiter vorgelegt.
Antrag liegt trotzdem im Schublade wegen Corona und Personalmangel!!
Ich habe jetzt vor eine Untätigkeitsklage einzureichen!! Habe leider Rechtsschutzversicherung nur für Verkehr bei ADAC. Wenn ich jetzt Baustein (Privat) hinzufüge wird die Versicherung auch meinen Anwalt für die Untätigkeitsklage übernehmen!!
7 Antworten
Du kannst jederzeit eine Rechtschutzversicherung abschließen.
Für den aber bereits eingetretenen Versicherungsfall greift diese jedoch nicht.
In der Regel gibt es entsprechende Wartezeiten um zu verhindern das eine Versicherung erst dann abgeschlossenwird, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Noch gibt es aber keinen "schadensfall". Und einige Versicherungen verzichten auf Wartezeiten. Da du dort schon Kunde bist, frage nach. Besonders gut stehen die Chancen aber nicht.
Nein, erstens gibt es in der Regel Wartezeiten und zweitens werden aktuelle rechtliche Probleme nicht erfasst.
Das wäre wie wenn ich eine Zahnzusatzversicherung abschließe um für meinen Zahnersatz nichts zahlen zu müssen und mein Implantat oder meine Krone bereits hergestellt wird. Manche Versicherungen bieten das zwar auch an, aber eine Rechtsschutz wird da nicht einspringen.
Natuerlich nicht. Wenn du jetzt eine Versicherungs abschliesst, gilt die nur fuer zukuenftige Faelle und nicht auch fuer solche, die bereits eingetreten sind.
Kannst du machen, aber sie wird in dem laufenden Verfahren nicht greifen.