Darf mich der Vermieter kündigen, wenn das Amt nicht zahlt?
Hallo, ich lebe seit knapp 5 Monaten auf Hartz 4 und musste aufgrund einer Zwischenmiete umziehen. Mit dem Amt gab es dabei keine Probleme, ich bekam die Erlaubnis zum Umzug und von einem anderen Amt die Kaution zugesichert. Ich habe meinen Mitertrag am 23.03.2015 zum Amt gebracht, die zusicherung zur Kaution bereits am 19.03.2015 erhalten (früher durfte ich den Mietvertrag auch nicht unterschreiben.) Nun ist ende April und mein Vermieter hat weder Miete noch Kaution bekommen. Mir wurde vom Amt gesagt es kann bis zu 5 Wochen bearbeitungszeit. Das Problem an der Sache ist nun, dass mein Vermieter mir nun die Wohnung fristlos kündigt (Das Einschreiben ist seiner Aussage nach schon unterwegs.) Was kann ich tun? Zum Amt gehen, schon klar, aber was können die tun? Die Kündigung ist schließlich schon raus.. ich bin im moment wirklich sehr verzweifelt.. Liebe Grüße
14 Antworten
Der Vermieter kann seinem Mieter kündigen, wenn der die Miete nicht zahlt. Mit irgendwelchen Ämtern hat der Vermieter, dessen Vertragspartner ausschließlich der Mieter ist, nichts zu schaffen!
Der Vermieter kann erst fristlos kündigen wenn du mit zwei Mieten im Rückstand bist. Das kann ja eigentlich noch nicht der Fall sein. Ein Gespräch mit dem JobCenter ist sicher kurzfristig sehr sinnvoll für sich. Aber auch ein Gespräch mit deinem Vermieter ist wichtig. Erkläre ihm deine Situation, auch wenn es vielleicht für dich unangenehm ist. Da muss man schon mal über seinen Schatten springen..
Wegen einmal miete nicht Bezahlen kann er dich nicht fristlos Kündigen, erstmal bekommst du post mit einer Mahnung bzw muss er dich erstmal abgemahnt haben.
Nein, Miete braucht nicht angemahnt zu werden. Der Vermieter kann ohne Mahnung und ohne Abmahnung kündigen.
Vorab, Vermieter und Mieter sind Vertragspartner, nicht Vermieter und Amt.
Warum ein Mieter nicht zahlt bzw. zahlen kann ist für den Vermieter völlig irrelevant.
Ich geh mal davon aus das Mietbeginn der 1. April war.
Dann sind jetzt 1 MM und 1/3 der Kaution, denn diese darf gesetzlich in 3 Raten gezahlt werden, offen.
Selbst wenn die 1 MM und 1/3 der Kaution einen Betrag von 2 MM ausmachen darf der Vermieter noch nicht fristlos kündigen, denn Mietrückstande und Rückstände der Kaution dürfen nicht summiert werden.
Sollte die fristlose Kündigung eingehen kannst Du sie erst mal ignorieren.
Es ist aber dringend zu raten dem Amt etwas auf die Füße zu treten, und das noch in dieser Woche.
Denn die nächste Miete ist in 10 Tagen fällig.
... leider ja, denn das Fehlverhalten der Jobcenter wird neuerdings dem Mieter angelastet, so die neue, aktuelle Rechtsprechung, hier bei uns.
Nachsatz: Siehe ggf. Bundesgerichtshof Urt. v. 03.02.2015 Az. VIII ZR 175/15
§§ 535 ff. BGB