Kann nach der einbürgerungszusicherung doch alles abgebrochen werden?
ich habe im Januar einen Einbürgerungsantrag gestellt da habe ich gearbeitet und studiert. Während dessen habe ich mein Studium abgebrochen und bin im Februar gekündigt worden. Jetzt habe ich eine Einbürgerungszusicherung das heißt ich muss zum Konsulat und meine jetzige Staatsbürgerschaft abbrechen. Und ich muss eine Immatrikulationsbescheinigung und meine Lohnabrechnungen nach reichen. Die habe ich ja aber gerade nicht kann das meiner zusicherung schaden oder die Einbürgerung abgebrochen werden?
4 Antworten
Wenn sich an Deiner Situation etwas Grundlegendes ändert, dann wirst Du dazu verpflichtet worden sein, dieses zu melden.
Natürlich kann es sein, dass das abgebrochen wird, wenn die Basis für die Zusage nicht mehr vorhanden ist.
Was ich nicht verstehe: weshalb wird man aufgrund von Arbeit oder Studium eingebürgert?
İch weis nicht ob ich deshalb eingebürgert werde. Aber die wollen das von mir. Danke für deine Antwort :)
Das kommt drauf an, wie mein Sohn, der Richter ist, bei solchen Fragen gern sagt. Worauf? Darauf, welche Bedingungen in der Einbürgerungszusicherung gestellt wurden. Lies Dir die Einbürgerungszusicherung genau durch. Die Aufgabe Deiner bisherigen Staatsbürgerschaft ist sicher eine der Bedingungen. Welche anderen Bedingungen sind noch gestellt? Der entsprechende Satzteil beginnt normalerweise mit "... unter der Bedingung, dass ...". Die dort genannten Bedinungen musst Du alle erfüllten, andere, die dort nicht genannt sind, nicht. Immerhin handelt es sich um eine, allerdings bedingte, Zusicherung des deutschen Staates, die er durch eine Handlung, die in seiner vollständigen Gewalt liegt, nämlich Deine Einbürgerung, halten kann und auch halten wird, wenn die gestellten Bedingungen erfüllt werden.
Worauf es also ankommt, ist der Wortlaut der Einbürgerungszusicherung.
Ich schätze, es kommt darauf an, was in der Einbürgerungszusicherung steht. Frag am besten nochmal nach. Erzähle dabei alles wahrheitsgemäß, wie es ist. Falsche Angaben bei der Einbürgerung können zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft führen. Das würde Dich staatenlos machen.
Im Vertrauen: Was hat Dich auf die Idee gebracht, in laufenden Einbürgerungsverfahren Dein Studium abzubrechen?
Ja, wenn die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die Veränderungen, abgebrochenes Studium und Jobverlust, muß du melden.
Wie oben gesagt, wenn das Studium und/oder ein Job Grundlage für deine Einbürgerung sind und auch so festgehalten werden, du die Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllst, könnte es dazu kommen, dass der Antrag ablehnt wird. Da kommt es natürlich drauf an, was die Anforderungen sind, da kenne ich persönlich mich nicht so aus.
Sind diese Änderungen Voraussetzungen die den Abbruch voraussagen?