Kann nach der einbürgerungszusicherung doch alles abgebrochen werden?

4 Antworten

Wenn sich an Deiner Situation etwas Grundlegendes ändert, dann wirst Du dazu verpflichtet worden sein, dieses zu melden.

Natürlich kann es sein, dass das abgebrochen wird, wenn die Basis für die Zusage nicht mehr vorhanden ist.

Was ich nicht verstehe: weshalb wird man aufgrund von Arbeit oder Studium eingebürgert?

girl5257 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 11:36

İch weis nicht ob ich deshalb eingebürgert werde. Aber die wollen das von mir. Danke für deine Antwort :)

Das kommt drauf an, wie mein Sohn, der Richter ist, bei solchen Fragen gern sagt. Worauf? Darauf, welche Bedingungen in der Einbürgerungszusicherung gestellt wurden. Lies Dir die Einbürgerungszusicherung genau durch. Die Aufgabe Deiner bisherigen Staatsbürgerschaft ist sicher eine der Bedingungen. Welche anderen Bedingungen sind noch gestellt? Der entsprechende Satzteil beginnt normalerweise mit "... unter der Bedingung, dass ...". Die dort genannten Bedinungen musst Du alle erfüllten, andere, die dort nicht genannt sind, nicht. Immerhin handelt es sich um eine, allerdings bedingte, Zusicherung des deutschen Staates, die er durch eine Handlung, die in seiner vollständigen Gewalt liegt, nämlich Deine Einbürgerung, halten kann und auch halten wird, wenn die gestellten Bedingungen erfüllt werden.

Worauf es also ankommt, ist der Wortlaut der Einbürgerungszusicherung.

Ich schätze, es kommt darauf an, was in der Einbürgerungszusicherung steht. Frag am besten nochmal nach. Erzähle dabei alles wahrheitsgemäß, wie es ist. Falsche Angaben bei der Einbürgerung können zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft führen. Das würde Dich staatenlos machen.

Im Vertrauen: Was hat Dich auf die Idee gebracht, in laufenden Einbürgerungsverfahren Dein Studium abzubrechen?

Ja, wenn die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die Veränderungen, abgebrochenes Studium und Jobverlust, muß du melden.

MrsJekyll  21.03.2017, 15:13

Wie oben gesagt, wenn das Studium und/oder ein Job Grundlage für deine Einbürgerung sind und auch so festgehalten werden, du die Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllst, könnte es dazu kommen, dass der Antrag ablehnt wird. Da kommt es natürlich drauf an, was die Anforderungen sind, da kenne ich persönlich mich nicht so aus.

girl5257 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 11:36

Sind diese Änderungen Voraussetzungen die den Abbruch voraussagen?