Verkaufe mein Kiosk ist der reine Abstandsumme absetztbar
Hallo,leider muss ich nach Schätzung von Finanzamt meinen geliebten Kiosk gegen eine Abstandsummeabgeben.Wir haben mit dem Käufer einen Vertrag gemacht das er eine einmalige Abstandsumme von xx.xxxx Euro bezahlt.Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres,also es geht praktisch nur um Ladenübernahme,sein Notar war beim Vertragsunterschrift dabei.Jetzt möchte er von mir nachträglich das wir eine auflistung machen was alles in dem xx.xxx Abstandsumme dabei ist!!!Nach dem ich ihm mitgeteilt habe,wenn der Tag x gekommen ist,nehme ich meine Jacke und gehe,also alles was im Laden ist,gibt er sich trotzdem nicht zufrieden,also er möchte es versuchen durch hintertürchen das ganze vom Finanzamt absetzten und das ich dafür praktisch eine schöne Steuer bezahle.Deshalb meine Fragen.Soll ich nachhinein irgend etwas unterschreiben bzw. auflistung machen,ist der reine abstandsumme absetzbar für den neuen käufer,danke vorab
4 Antworten
Hallo, ich habe das Gefühl Du hast bei Deinem Business nicht wirklich die unternehmerischen Zusammenhänge verstanden. Du und der Käufer sind zwei völlig unterschiedliche Personen mit jeweils eigener Steuernummer. Sei froh das Du überhaupt jemand gefunden hast der Geld für die geforderte Abstandssumme bereit stellt. Im Regelfall setzt sich die Ablöse aus Warenbeständen, Maschinen und Geräten zusammen. Du bist verpflichtet diese aufzulisten, zusammen zu rechnen und die jeweils gültige MwSt. aufzuschlagen. Diese Summe hast Du zu versteuern und der Nachpächter nimmt diese Beträge in seine Eröffnungsbilanz. Somit ist allen geholfen. Gruß, Peter
Natürlich musst Du die Abstandssumme versteuern. Das ist steuerpflichtiges Einkommen.
Natürlich will der Käufer den Kaufpreis als Betriebsausgabe geltend machen. Alles andere wäre dumm. Dazu muss er auch den Warenbestand kennen, da er nur damit die Umsatzsteuer und Sondersteuern (Tabak usw.) ausweisen kann. Das hat mit "Hintertürchen" nichts zu tun, das ist einfach nur kaufmännisch klug und notwendig.
Moin,wie siehts dann mit § 75 AO,kennst du dich damit aus???
Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres
Zu spät, im Nachhinein unmöglich. Du nimmst dein Eigentum mit, dazu zählt auch die Ware. Sein Notar war mit dabei?? Dieser hätte genau diesen Umstand präzisieren lassen müssen.
Moin,wie du es erwähnst,es ist nichts aufgelistet wie Inventar und Ware,soweit ich mich schlau gemacht habe,ist der reine Abstandsumme nicht absetzbar!!! Vor allem,laut Finanzamt,wenn der neue Käufer hinter meinen Rücken das ganze doch absetzten sollte,tritt § 75 AO,somit würde er meine Steuern die ich nach Insolvenz bekomme alle auch übernehmen!!!
Der Käufer will eine ordentliche Anfangsbilanz erstellen.
Das hast du scheinbar nicht so richtig im Griff gehabt, oder wie kam es zu der Finanzamtsschätzung?
also die vom Finanzamt sagen ohne es in Worten zu fasse,sie bezahlen mtl 1600 Euro Umsatzsteuer,das ist zu wenig,sie Lügen,sie müssen viel mehr bezahlen,fertig aus Basta!!!!
Mit Verlaub, entweder erzählst du hier Märchen oder dein Steuerberater ist sein Geld nicht wert. Bei einer Prüfung wird (einfach ausgedrückt) der Umsatz anhand des Wareneinkaufs hoch gerechnet. Wenn das FA zum Schluss kommt, dass dein Umsatz nicht zum Wareneinkauf passt, dann kann man annehmen, dass etwas faul ist. Im übrigen kann man gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen und gegen Einspruchsentscheidungen kann man klagen.
Das ist wie beim Imbiss mit 1.000 € Senf jeden Monat.
Moin,all meine Bücher sind bei Proffesionelle Steuerberatungstelle XX gemacht wurden.Laut Finanzamt bin ich in der Ecke Konkurrenzlos,habe eigene Kundenparkplätze,bin an ein grosse Kreuzung ganz alleine,habe grosse Produktsortiment,nicht einfach überschaubar für Finanzamt,meine Einkäufe werden von Lekke........ geliefert,alles mit Papiere,also die vom Finanzamt sagen ohne es in Worten zu fasse,sie bezahlen mtl 1600 Euro Umsatzsteuer,das ist zu wenig,sie Lügen,sie müssen viel mehr bezahlen,fertig aus Basta!!!!