Verkaufe mein Kiosk ist der reine Abstandsumme absetztbar
Hallo,leider muss ich nach Schätzung von Finanzamt meinen geliebten Kiosk gegen eine Abstandsummeabgeben.Wir haben mit dem Käufer einen Vertrag gemacht das er eine einmalige Abstandsumme von xx.xxxx Euro bezahlt.Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres,also es geht praktisch nur um Ladenübernahme,sein Notar war beim Vertragsunterschrift dabei.Jetzt möchte er von mir nachträglich das wir eine auflistung machen was alles in dem xx.xxx Abstandsumme dabei ist!!!Nach dem ich ihm mitgeteilt habe,wenn der Tag x gekommen ist,nehme ich meine Jacke und gehe,also alles was im Laden ist,gibt er sich trotzdem nicht zufrieden,also er möchte es versuchen durch hintertürchen das ganze vom Finanzamt absetzten und das ich dafür praktisch eine schöne Steuer bezahle.Deshalb meine Fragen.Soll ich nachhinein irgend etwas unterschreiben bzw. auflistung machen,ist der reine abstandsumme absetzbar für den neuen käufer,danke vorab
4 Antworten
Hallo, ich habe das Gefühl Du hast bei Deinem Business nicht wirklich die unternehmerischen Zusammenhänge verstanden. Du und der Käufer sind zwei völlig unterschiedliche Personen mit jeweils eigener Steuernummer. Sei froh das Du überhaupt jemand gefunden hast der Geld für die geforderte Abstandssumme bereit stellt. Im Regelfall setzt sich die Ablöse aus Warenbeständen, Maschinen und Geräten zusammen. Du bist verpflichtet diese aufzulisten, zusammen zu rechnen und die jeweils gültige MwSt. aufzuschlagen. Diese Summe hast Du zu versteuern und der Nachpächter nimmt diese Beträge in seine Eröffnungsbilanz. Somit ist allen geholfen. Gruß, Peter
Natürlich musst Du die Abstandssumme versteuern. Das ist steuerpflichtiges Einkommen.
Natürlich will der Käufer den Kaufpreis als Betriebsausgabe geltend machen. Alles andere wäre dumm. Dazu muss er auch den Warenbestand kennen, da er nur damit die Umsatzsteuer und Sondersteuern (Tabak usw.) ausweisen kann. Das hat mit "Hintertürchen" nichts zu tun, das ist einfach nur kaufmännisch klug und notwendig.
Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres
Zu spät, im Nachhinein unmöglich. Du nimmst dein Eigentum mit, dazu zählt auch die Ware. Sein Notar war mit dabei?? Dieser hätte genau diesen Umstand präzisieren lassen müssen.
Der Käufer will eine ordentliche Anfangsbilanz erstellen.
Das hast du scheinbar nicht so richtig im Griff gehabt, oder wie kam es zu der Finanzamtsschätzung?