Verkaufe mein Kiosk ist der reine Abstandsumme absetztbar

4 Antworten

Hallo, ich habe das Gefühl Du hast bei Deinem Business nicht wirklich die unternehmerischen Zusammenhänge verstanden. Du und der Käufer sind zwei völlig unterschiedliche Personen mit jeweils eigener Steuernummer. Sei froh das Du überhaupt jemand gefunden hast der Geld für die geforderte Abstandssumme bereit stellt. Im Regelfall setzt sich die Ablöse aus Warenbeständen, Maschinen und Geräten zusammen. Du bist verpflichtet diese aufzulisten, zusammen zu rechnen und die jeweils gültige MwSt. aufzuschlagen. Diese Summe hast Du zu versteuern und der Nachpächter nimmt diese Beträge in seine Eröffnungsbilanz. Somit ist allen geholfen. Gruß, Peter

  1. Natürlich musst Du die Abstandssumme versteuern. Das ist steuerpflichtiges Einkommen.

  2. Natürlich will der Käufer den Kaufpreis als Betriebsausgabe geltend machen. Alles andere wäre dumm. Dazu muss er auch den Warenbestand kennen, da er nur damit die Umsatzsteuer und Sondersteuern (Tabak usw.) ausweisen kann. Das hat mit "Hintertürchen" nichts zu tun, das ist einfach nur kaufmännisch klug und notwendig.

Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres

Zu spät, im Nachhinein unmöglich. Du nimmst dein Eigentum mit, dazu zählt auch die Ware. Sein Notar war mit dabei?? Dieser hätte genau diesen Umstand präzisieren lassen müssen.

Der Käufer will eine ordentliche Anfangsbilanz erstellen.

Das hast du scheinbar nicht so richtig im Griff gehabt, oder wie kam es zu der Finanzamtsschätzung?