Verspätungszuschlag durch Finanzamt?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2019 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht die von 2018. Nach der Rückerstattung von 2019 kam ein Brief das ich die Steuererklärung von 2018 abgeben soll, sonst droht ein Zwangsgeld von 200€.
Dies hab ich auch am selben Tag eingereicht. Ein Monat später kam wieder Post mit dem Bescheid. Hier muss ich jetzt ein Zuschlag von 275€ zahlen wegen verspäteter Abgabe. Nach der Erläuterung die Anbei lag war die Abgabefrist am 31.07.2019 und ich hab sie am 20.06.2020 abgegeben.
Meine Frage, muss ich den Zuschlag bezahlen obwohl sie dies erst im ersten Brief angedroht haben und ich die Steuererklärung danach gleich eingereicht habe?
Musste ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, da ich Steuerklasse 1 bin und nur Einnahmen aus einer Anstellung als Arbeitsnehmer habe?
Kann ich noch etwas gegen den Zuschlag tun?
Schon mal danke im Vorraus.
MfG Alexander
Was ergab denn der Bescheid für 2018? Wenn man den Verspätungszuschlag außer Acht lässt, musstest Du dann noch was zahlen oder bekamst Du was zurück?
Ich habe Einspruch eingelegt und die Sache hatte sich erledigt. Habe sogar noch ca 2€ zurückbekommen :)
7 Antworten
Hier steht, wann man zur Abgabe verpflichtet ist
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/
Wenn keiner der Gründe bei dir vorliegt, kannst du Einspruch einlegen.
Nur weil das Finanzamt einmal kulant war, heißt das nicht, dass es das immer sein muß.
Das Finanzamt trifft manchmal irrige/fehlerhafte Annahmen.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Lass dir von ihnen erklären, wieso du plötzlich zur Abgabe verpflichtet sein sollst.
Mögliche Gründe:
- Erbschaft (mit Immobilien, Kapitalanlagen, sonstigem Gedöns)
- Bezug von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld o.ä.)
- Heirat, Scheidung, Verwitwung
- sowie die weiteren Gründe, die der Nutzer oben verlinkt hat
Wenn wirklich kein plausibler Grund besteht, würde ich Widerspruch einlegen und den Verspätungszuschlag keinesfalls zahlen.
Zunächst wäre doch mal zu klären, ob überhaupt eine Pflicht zur Abgabe besteht.
Falls nein, trifft nämlich das Gegenteil zu:
Dann ist der Fragesteller äußerst kulant mit dem Finanzamt. Indem er erst sehr verspätet nach seinem zu viel bezahlten Geld fragt.
Da stimmt schon.
Ich wollte dem Fragesteller nur die irrige Annahme nehmen, dass eine Ausnahme zur Gewohnheit werden muss.
Die Spielregeln wurden doch geändert. Wir bekommen weniger Zinsen und die bekommen mehr "Verspätungszuschlag".
Ein Monat später kam wieder Post mit dem Bescheid. Hier muss ich jetzt ein Zuschlag von 275€ zahlen wegen verspäteter Abgabe.
Nach meiner Rechnung also am 20.7. - Du kannst also noch Einspruch einlegen.
https://www.recht-finanzen.de/contents/1465-rechtsbehelf-einspruch-gegen-den-steuerbescheid
Meine Frage, muss ich den Zuschlag bezahlen
Ja. Wenn Deine Angaben stimmen, wird Deinem Einspruch stattgegeben und dann der Zuschlag zurückgezahlt.
obwohl sie dies erst im ersten Brief angedroht haben
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ;-)
https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
und ich die Steuererklärung danach gleich eingereicht habe?
Die war trotzdem verspätet, falls Du auch ohne die Aufforderung zur Abgabe verpflichtet warst.
Musste ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben, da ich Steuerklasse 1 bin und nur Einnahmen aus einer Anstellung als Arbeitsnehmer habe?
Wenn Du nicht etwas zu erwähnen übersehen hast, dann bestand die Abgabepflicht nicht von Anfang an, sondern erst mit der Aufforderung des Finanzamts.
Kann ich noch etwas gegen den Zuschlag tun?
Einspruch einlegen (Zahlen musst Du trotzdem erstmal), fristgerecht (s.obige Links) und nachweisbar (Einschreiben, oder unter Zeugen abgeben).
Ein Verspätungszuschlag ist was anderes als ein zwangsgeld. Das wäre extra gekommen, wenn du die Erklärung nicht abgeben hättest. Und zwar mehrmals. Solange bis du die Erklärung angibst.
Ein Verspätungszuschlag wird nach § 152 AO festgesetzt wenn die Erklärung über 14 Monate nach Ende des Jahres abgegeben wird (und man verpflichtet ist eine abzugeben). Ausnahmen stehen in absatz 3.
Ist die Erklärung verspätet abgeben aber weniger als 14 Monate nach Ende des Jahres kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, wenn die Verspätung ist entschuldbar ist
Du könntest gegen den Verspätungszuschlag Einspruch einlegen, falls eine diese Punkte auf hier zutrifft (insbesondere Nr 3) oder du nicht zur abgabe verpflichtet gewesen wärst.. Oder einen Antrag auf Erlass aus billigkeitsgründen stellen wenn du bisher deine Erklärungen immer pünklich abgegeben hast oder nur dieses eine Jahr überhaupt zur abgabe verpflichtet wärst weil du zb als Arbeitnehmer entgeldersatzleistungen bekommen hast.
Ansonsten musst du den Zuschlag zahlen. Auch bei Einspruch oder erlassantrag, falls darüber bei Fälligkeit noch nicht entschieden wurde. Der Betrag würde dann im günstigen Fall erstattet
Ja musst du, du warst ja ca. ein Jahr zu spät
Trifft soweit ich das gesehen hab alles nicht zu. Komisch ist nur das ich die von 2016 auch 2 Jahre später abgegeben habe und dort gab es keine Probleme. Seitdem hat sich auch nichts bei mir geändert.