Steuerklasse wechseln?
Ich habe vor ca. 3 Monaten meine Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 geändert.
Könnte ich die Steuerklasse jetzt wieder zurück auf 4/4 ändern oder erst ab dem nächsten Kalenderjahr?
3 Antworten
Du hast die Frage mit "Elterngeld" getaggt. Heißt das, dass du Elterngeld bezogen hast oder beziehen wirst und deshalb die Steuerklasse gewechselt hast?
Dann ist folgendes zu beachten:
Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder bereits davor.
Wenn in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes keine der Steuerklassen überwiegt, wird die zuletzt gültige Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes verwendet.
Wenn du also nur 3 Monate lang in der besseren Steuerklasse warst, hat das auf das Elterngeld keinen Effekt.
Die Steuerklasse wechseln kannst du aber jederzeit wechseln.
Du kannst seit 2020 deine Steuerklasse so oft wechseln wie du möchtest, theoretisch jeden Monat mehrmals (was natürlich Blödsinn wäre), dein Finanzamt wird dich wahrscheinlich irgendwann echt hassen aber das spielt ja keine Rolle.
Grundsätzlich kannst du so lange in der jetzigen Kombination bleiben wie du möchtest, verpflichtet einen Antrag auf Steuerklassenwechsel abzugeben bist du nicht.
Wann es Sinn macht und wann nicht ist unterschiedlich.
Heißt im Umkehrschluss willst du wechseln kannst du das jederzeit.
Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln...