(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht
Hallo,
ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:
Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.
Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.
Und nun kommt das Problem:
Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.
Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.
Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.
Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.
Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?
Bitte helft mir.
P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.
7 Antworten
Eine Strafe wenn man nicht sofort zahlt gibt es beim Finanzamt nicht.
Du teilst dem Finanzamt mit, dass Du es nicht warst, sondern Dein Noch-Mann. Auf Grund der ehelichen Gemeinschaft hat er Zugang zu Deinem eBay Account. Du selbst hast damit aber nichts zu tun.
Wenn das Finanzamt die Zahlungen nachverfolgt, dann werden sie feststellen, dass bei Dir kein Geld einging.
Wenn Du zur Anhörung geladen wirst, dann ist wohl bereits ein Strafverfahren eingeleitet. Such Dir einen Steuerberater der Erfahrung mit Steuerstrafverfahren hat und lass Dich beraten. Der müsste die Kuh ruckzuck vom Tisch bekommen.
Nimm Dir keinen Anwalt, außer der ist Anwalt und Steuerberater.
Ich habe zwar kein eBay- Konto. kann mir aber von der Logik her nur folgendes Vorstellen:
Es muss doch nachvollziehbar sein, auf welches Bankkonto die Zahlungen von eBay erfolgt sind.
Wenn das Dein Konto oder Euer gemeinsames Konto war, hast Du schlechte Karten.
Wenn es aber ein Extrakonto Deines Mannes war, bist Du eigentlich aus dem Schneider.
Was will das Finanzamt von Dir? Umsatzsteuer? Einkommensteuer?
Umsatzsteuer kann nicht sein, wenn Dein Mann das Gewerbe angemeldet hatte. Sippenhaft bei der Umsatzsteuer gibt es nicht.
Bei der Einkommensteuer kannst Du Aufteilung der Zwangsvollstreckung beantragen. Dann zahlst Du nur die rechnerisch auf Dich entfallende Einkommensteuer.
Die Tipps mit dem Hinweis auf professionelle Beratung finde ich sehr richtig. Allerdings wärst Du bei einem Steuerberater besser aufgehoben als bei einem Rechtsanwalt.
Noch etwas: Entweder liegt Steuerhinterziehung vor oder nicht.
Was sollen die 15.000,00 € sein? Eine Geldbuße oder was?
Leider kann ich da nur ein einziges Daumen hoch geben. Das ist aber zu wenig, denn alle anderen haben fälschlicherweise den Gang zum Anwalt empfohlen.
Du solltest dir als erstes einen Anwalt nehmen der für Internetrecht zuständig ist. Die sind in der Regel aber sau teuer. Du solltest dann alles was du hast ( zugestellt bekommen hattest) sammeln und mit bringen. In der Regel kann man nachweisen wo Gelder ( bei erfolgreichen Verkauf) hingeflossen waren. Dein Exmann muss ja eine Konto Nummer ec...angegeben haben. Das läuft meist über Pail Pal. Dein Anwalt kann dann über Ebay Einsicht gewährt bekommen. Du nicht als privat Person. Also kommst du um einen guten Anwalt nicht drum herum. ICH RATE DIR dazu. Wenn diese Hürde genommen wurde ( Daten sind bei Ebay nur 3 Monate gespeichert...also beeile dich. Solltest du nachweisen können, das du nie was verkauft hattest und das Geld an deinen Exmann floss. Ich drücke dir die Daumen. Wird eine schwierige Angelegenheit. ;-)
Erstens geht es in erster Linie um Steuerrecht.
Zweitens sollte es kein Problem sein, sich von Ebay die Umsätze dokumentieren zu lassen, die über das auf einen selbst lautende Konto gelaufen sind.
Hmm,fällt mir nur Anwalt ein. Wenn dir einer helfen kann dann der. Wünsch dir viel Glück und Kraft
Such Dir Rechtsbeistand von einem (Steuer-)Anwalt. In Deiner Frage kannst Du gar nicht alle Fakten genügend beschreiben, um eine "richtige" Antwort zu bekommen. Viel Glück!