Verkauf von Grünland steuerpflichtig?
Hallo, ich habe zum 01.05.2003 2 kleine Grünlandflächen (7+22.000qm) im Zuge der vorweggenommen Erbfolge von meiner Oma per notariellen Vertrag (vom 21.05.2003) übertragen bekommen. Nun beabsichtige ich, die Flächen an die Pächter zu verkaufen. Es ist kein Bauerwartungsland und es gibt keine Milchqoute, die mitzuveräußern wäre. Ein hoher Preis wird auch nicht erzielt werden, da die Wiesen auch noch schön feucht sind. Ich habe für die Flächen nie Pacht bekommen, die wurde meines Wissens an meine Eltern gezahlt, zu denen ich keinen Kontakt habe. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb inkl. aller Flächen wurde 2005 komplett (inkl. Hofstelle etc.) verkauft, bzw. gepfändet, meine Eltern zogen weg und lediglich die von mir genannten Flächen blieben in meinem Besitz. Da ich vom Finanzamt keine zufriedenstellende Aussage bekam, ob beim Verkauf Steuern anfallen würden, frage ich nochmal hier. Die Auskunft lautete, dass der Verkauf steurfrei wäre, solange die Flächen in mein Privatvermögen übergegangen wären. Die Spekulationsfrist könnte allerdings eine Rolle spielen, sollten die Flächen zum Schenkungszeitpunkt vom Betriebsvermögen in Privatvermögen übergegangen sein. Sollte die Spekulationsfrist keine Rolle spielen, so könnte vom FA maximal der tatsächliche Gewinn (Bodenertragszahl x 8 - erzielter Kaufpreis) besteuert werden. Ist das soweit richtig?
Wie kann ich festellen, ob es sich um Betriebs oder Privatvermögen handelt?
Der notarielle Vertrag über die Erbschaft besagt, dass ich die Flächen zum 01.05.2003 übernommen habe, mit allen Rechten und Pflichten, wobei der Vertrag selber vom 20.05.2003 ist. Bis wann läuft ggf. die Spekulationsfrist?
Zur Info: Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und habe weder ein Gewerbe noch Interesse an Landwirtschaft:-)
Viele Grüße Mark
5 Antworten
Die einzigen Steuern, die hier anfallen duerften, sind Grunderwerbsteuer, die vom Kaeufer gezahlt werden. Und das ist sehr wenig. Der Notar kann euch das ebenfalls erklaeren.
Nachdem es hier bisher so viele stümperhafte Antworten gab von Leuten, die mit Steuern nix am Hut haben:
Der Knackpunkt an der Geschichte ist tatsächlich die Frage, ob die Flachen landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder Privatvermögen sind:
Privatvermögen: nach der 10-Jahres-Frist ist ein Verkauf Problemlos möglich. Bei unentgeltlichem Besitzübergang (wie hier einer Schenkung) wird dir die Zeit im Privatvermögen beim Rechtsvorgänger angerechnet und es gibt normalerweise kein Problem.
Beim Betriebsvermögen wird, wie du schon gesagt hast der Veräußerungsgewinn versteuert.
Da die Fläche zu einem landw. Betrieb gehört hat, ist zunächst mal von Betriebsvermögen auszugehen, solange du keine Gegenbeweise hast: das wären etwa eine Betriebsaufgabeerklärung, eine Grundstücksentnahme der beiden Grundstücke (beides damals steuerpflichtig, gegenüber dem FA erklärt), oder der komplette Betrieb wurde bereits vor 1948 langfristig verpachtet (heute nur noch sehr schwer nachzuweisen). Vielleicht gibt auch die Angabe der Pachtzahlung in den alten Einkommensteuererklärungen/ Bescheiden deiner Großeltern Aufschluss darüber. Hilfreich wäre es, wenn du sonst nichts findest unter Umständen auch beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen, bei der Besteuerung eines Verkaufs ist das FA dann an diese Aussage gebunden. (Aber Vorsicht: das FA ist soweit ich weiß nicht verpflichtet eine "zutreffende" verbindliche Auskunft zu geben, d.h. wenn der Beamte zu faul ist in den Keller zu gehen und im Archiv nach den teilweise vielleicht 40 Jahre alten Unterlagen in der Akte deiner Großeltern oder Urgroßeltern zu suchen, kann es auch sein, dass dieser Versuch in die Hose geht!)
Waren deine Großeltern früer bei einem Steuerberater? Oder teilweise haben auch der Bauernverband etc. früher steuerliche Beratungen vorgenommen. Vielleicht liegen hier noch Unterlagen in den Archiven.
Für dich wäre es auf jeden Fall auch sinnvoll, dir einen steuerlichen Berater zu nehmen, der dich bei der Abwicklung des Ganzen unterstützt. Und das am besten noch vor der notariellen Beurkundung. Am besten einen Steuerberater mit dem Zusatz "landwirtschaftliche Buchstelle", die kennen sich mit solchen Geschäften besser aus, als die 08/15-Berater die sonst nur Gewerbebetriebe und Privatpersonen verwalten, da bei denen alle 5 Jahre mal ein Grundstücksverkauf vorkommt, bei den landwirtschaftlichen ist das Alltagsgeschäft und dementsprechen kennen Sie sich mit den Feinheiten beim landwirtschaftlichen Grundstückshandel aus.
spekufrist sind 10 jahre ab dann wo es in dein eigentum kam
nein, da fallen keine steuern an, es ist einfach die umschichtung von vermögen, wenn du ein auto verkaufst, fallen da ja auch keine steuern an
abgesehen von spekusteuer jetzt
ich kann dir zu betriebs und privatvermögen da nix sagen, aber ich würde dann im zweifel einfach noch ein halbes jahr warten oder so
sonst ist nix mit steuern
ich denke die eintragung im gb wird der stichtag sein
Wie kann ich festellen, ob es sich um Betriebs oder Privatvermögen handelt?
indem du mit dem notariellen vertrag zu einer landw.buchstelle gehst.
Danke erstmal für die Antworten! Ich werde morgen mal das FA kontaktieren und mir die Ertragsmesszahl, bzw. den Buchwert nennen lassen. Sollte der über dem Verkaufserlös liegen, so gibt's ja wohl so oder so nix zu besteuern, richtig? VG Mark
So, habe mit dem Katasteramt gesprochen und mir die Ertragsmesszahlen geben lassen. Die nehme ich mal 8 und teile sie wieder durch 1,95583 (DM zu Euro) und schon erhalte ich den Buchwert, der deutlich über dem Verkaufspreis liegt, also ist doch also tutti, oder?