Wohngebäudeversicherung - Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen?
Habe mit meiner Frau ende letzten Jahres mit meiner Frau zusammen Eigentum erworben, welches tatsächlich am 06.03.2015 im Grundbuch verzeichnet war. Unsere Vorbesitzerin hat eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Diese haben wir ordnungsgemäß gekündigt und eine neue bei einer anderen abgeschlossen. Vertragsbeginn 01.04.2015. Jetzt meldete sich vor 6 Wochen die Ergogruppe, das wir Eigentum haben und bei Ihnen versichert währen. Hintergrund, wovon wir bis vor 6 Wochen nichts wussten, das unsere Voreigentümerin mit der Ergo-Versicherung einen Vertrag ?!!! geschlossen hat (liegt uns nicht mal vor), welcher zum 01.04.2015 zu laufen beginnt. Diesen hat sie bereits anfang 2014 wahrscheinlich unterschrieben. Zu laufen beginnt dieser aber erst 01.04.2015 da sie nicht vorzeitig aus Ihrer Versicherung kam, welche wir im Endeffekt nochmals kündigten. Gotherer-Versicherung hat uns aber auch nichts von schon vorliegender Kündigung der Versicherung durch Alteigentümerin gesagt. Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen, obwohl wir ordnungsgemäß die tatsächliche Versicherung (Gothaer ) gekündigt haben, vor Übergang in Folgeversicherung. Wir haben mit denen keinen Vertrag geschlossen und diesen angeblich auf uns übergegangenen erkennen wir auch nicht an, da die tatsächlich wirksame Wohngebäudeversicherung ja von uns wie lt Gesetz gefordert gekündigt wurde. Was haben wir mit evtl. Folgeverträgen von Alteigentümern zu tun, die noch in der Zukunft liegen. Die Alteigentümerin wusste zu diesen Zeitpunkt wahrscheinlich auch noch nicht das sie verkaufen wird. Sie hat einfach den Folgevertrag vergessen, den wir nach unserer Meinung eh nicht übernehmen müssen, weil er nicht Bestand, nicht wirksam währe.
Danke !!
10 Antworten
Wenn der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde ist die Versicherung hinfällig. Ansonsten hat die ERGO wohl die älteren Rechte gegenüber der neu abgeschlossenen Versicherung und ist somit in den nächsten drei Jahren euer Risikoträger. Der von euch eingegangene Vertrag wird rückwirkend aufgehoben da man das Risiko nicht doppelt absichern kann. Rechtsgrundlage dafür ist, dass ihr mit dem Kauf der Immobilie alle Rechte und Pflichten des vorbesitzers übernommen habt. So zumindest meine Meinung als Versicherungsfachmann
Ansonsten hat die ERGO wohl die älteren Rechte gegenüber der neu abgeschlossenen Versicherung und ist somit in den nächsten drei Jahren euer Risikoträger.
Sorry - aber dies ist Unsinn.
Der neue Käufer hat den bestehenden Vertrag zum Übergang gekündigt und dieses Recht hat er nach dem VVG.
Dieser neue Vertrag, kann gar nicht in kraft treten, da das Wohngebäude zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr dem ehemaligen Verkäufer gehört.
1. Nach meinem rechtsempfinden habt ihr den ergo Vertrag unwissendlich geerbt. 2.) dadurch das ihr die Erstprämie nicht gezahlt habt und nicht zahlen werdet tritt bedingungsgemäß die rückwirkende vertragsaufhebung in Kraft und ihr habt keine Konsequenzen zu befürchten. 3.) Da der Vertrag bei der ERGO viel früher geschlossen wurde(???) hätte die ERGO die älteren Rechte gegenüber der Provinzial und würde im Fall der Doppelversicherung bestehen bleiben und die Provinzial müsste den Vertrag rückwirkend aufheben. (trifft nicht zu solange ihr die Erstprämie bei der ERGO nicht geleistet habt) 4.) es ist nicht die Aufgabe der Provinzial oder einer anderen Gesellschaft auf Doppelversicherung zu prüfen. Das ändert sich allerdings beim Schadensfall, da man nur Anspruch auf Wiederherstellung in gleicher Art und Güte hat. Wer sich zu hoch versichert zahlt zwar höhere Beiträge erhält aber nicht mehr Leistung da in dem Fall der Grundsatz des Bereicherungsverbotes greifen würde.
Leider befürchten wir bei Nichtzahlung Inkasso, Schufaeintrag oder Gerichtsverfahren, da die ERGO nicht so einfach auf Geld verzichten wird. Diese Bedingungen das keine Konsequenzen bei Nichtzahlung entstehen, habe ich nirgends gefunden.
Es ist ja auch nur eine These von mir, aber ich bin der Meinung das auch die ERGO einen Anspruch auf Rechtssicherheit hat. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss war der vorbesitzer ja zeichnungsberechtigt und hat einen Vertrag für die Zukunft gezeichnet, im Nachhinein haben sich dann die Besitzverhaltnisse geändert und alle damit verbundenen Rechte vorbehalten und Pflichten, das ist ja unter anderem der Grund solche Verträge notariell zu zeichnen. Ebenso hattet ihr zwei Möglichkeiten vom ergo Vertrag zurück zu treten, zum einen in der vier Wochen Frist nach dem Kauf, zum anderen durch Verweigerung der Erstprämienzahlung. Nur um diese Möglichkeiten wahrnehmen zu können, hättet ihr davon wissen müssen. So gesehen sind euch vertragsmerkmale unterschlagen worden, dafür kann man am ehesten den vorbesitzer zur Verantwortung ziehen, denn alle anderen haben sich vertragsgerecht verhalten. Wenn ich ein Richter wäre, würde ich mein Urteil so begründen und den vorbesitzer auf Zahlung des mehrbeitrags verurteilen. Nun noch ein Satz zur ergo, ich habe da bis 2013 gearbeitet und kann nichts schlechtes darüber sagen. Allerdings muss man sich auch die Einzelheiten des Vertrags ansehen ich kann mir nicht vorstellen das der Beitrag viel höher ist als bei der Provinzial / VGH, ich vermute das der ERGO Vertrag weit mehr abdeckt oder die Versicherungssumme deutlich höher ist als bei der Provinzial. Ich habe seinerzeit zumindest reichlich Verträge von der Provinzial oder VGH zur ergo geholt und das bei weit besserem versicherungsschutz zum günstigeren Preis. noch etwas zur Laufzeit, auch für die ERGO gilt das VVG und das sagt, dass jeder sachversicherumgs Vertrag zum Ablauf des dritten versicherungsjahres kündbar ist. Da macht die ERGO bei einer Kündigung auch überhaupt keine Probleme.
Wir haben erst 7 Wochen nach Grundbucheintragung von der ERGO über dieser Police erfahren. Am 03.07.2015 haben sie uns nochmals angeschrieben, dass sie meine Kündigung prüfen müssen, dazu brauchen sie den Grundbuchauszug. Darauf mein Anruf ich kann nichts kündigen was nicht mir gehört und ich erkenne auch nichts an.
Eine erstmalige Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen kam heute. Werde ich natürlich nicht lei
An meine Wohngebäudeversicherung bei der Provinzial hatte ich schon im April Zahlung für das Jahr geleistet. Nicht mal die hat auf eine doppelte Versicherung hingewiesen.
Das heisst ja im Umkehrschluss ich muss jede Versicherung die für die Zukunft von Voreigentumer abgeschlossen wurde auch eintreten zu schlechten Konditionen. Wo bleibt da Vertragsfreiheit. Stichtag ist und bleibt Datum des Grundbucheintrages. Was da War muss ich übernehmen und dann gegebenenfalls kündigen.
Wir haben aber nicht Rechte und Pflichten für eine Folgeversicherung übernommen, welche auch noch in der Zukunft liegt, 5 Jahre Laufzeit hat und wesentlich Teurer ist. Entscheidend ist doch der Grundbucheintrag und welche Versicherung zu diesen Zeitpunkt bestand. Nur diese ist von uns zu uübernehmen oder zu kündigen, welches wir auch Ordnungsgemäß getan haben.
Kein fremder Mensch kann eine zukünftige Versicherung für eine andere Person abschließen, mit den Hinweis man kann innerhalb von 4 Wochen kündigen. Dadurch erkenne ich ja erst recht diese Police an.
Der Fall ist mehr als ungewöhnlich; insbesondere weil in der Gebäudeversicherung exakte Angaben zu den Vorschäden gemacht werden müssen. Hier ist fraglich wieso die ERGO einfach einen -jahralten- Antrag dokumentiert... aber EGAL:
In deiner Fragestellung findet sich der Hinweis, dass du seit 6 Wochen von der ERGO-Police weisst und damit hast du die dir gesetzlich zustehende Kündigungsfrist von 4 Wochen verstreichen lassen!!
Welcome to ERGO! ;-)
Thema Rechtssicherheit, zum Zeitpunkt der beiderseitigen Willenserklärung war der vorbesitzer zeichnungsberexhtigt, somit ist der Vertrag der ERGO auch rechtssicher abgeschlossen worden und als neuer eingetragener Besitzer tretet ihr in ALLE Verbindlichkeiten die das Haus betreffen, ein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall vor dem Schutz der ERGO nicht.
Im Notarvertrag, welcher Ende letzten Jahres geschlossen wurde steht nichts von einer zukünftigen Versicherung die ich zum 01.04.2015 übernehmen muss. Diese Versicherung kam erstmals Ende Mai 2015 seitens der ERGO zur Sprache, weil sie wahrscheinlich die Beiträge nicht von der Vorbesitzerin einziehen konnte. Und Unwissenheit kann ich mir auch nicht vorwerfen, da nicht einmal die alte Versicherung mir bei Zeitpunkt der Kündigung mitteilte das schon längst gekündigt wurde. Schließlich gibt es eine Dachgesellschaft der Versicherungen, denen hätte doch sofort die doppelte Versicherung auffallen müssen ab 01
Dachgesellschaft der Versicherungen!??
Doppelversicherung auffallen müssen??
Wovon redest du!?
mal ein bissel Kommunikationsmaterial zwischen uns und der Provinzial.
Eine doppelte Versicherung werden Sienicht haben. Die Provinzial wird nach Vertragsabschluss und Beginn derVersicherung, die ''alte'' Versicherung anschreiben. Es wird gefragt obeine Kündigung vorliegt und zu wann.
Solange die Antwort 'nein' lautet, wirddie Vorversicherung in regelmäßigen Abständen angeschrieben, bis sie dieAuskunft erhält, dass die Vorversicherung gekündigt wurde. In dem Moment,zu dem die alte Versicherung gekündigt ist, beginnt auch erst die neueVersicherung zu laufen. Es geht also nahtlos in einander über, eine doppelteVersicherung ist damit ausgeschlossen.
Spätestens hier hätten mich alte und neue Versicherung hinweisen müssen, dass noch ein 3. Partner im Spiel ist. Konnten sie aber nicht, da nicht wirksam.
Vertragsinterne Daten werden NICHT preisgegeben - mit Ausnahme der Vorschäden innerhalb 5 Jahren. Den Schriftwechsel der Provinzial halte ich für groben Unfug; wer sollte denn laufen schriftlich anfragen ob und zu wann gekündigt ist!? Und auf der Gegenseite müsste ja Jemand antworten... das ist doch Quatsch.
Spätestens hier hätten mich alte und neue Versicherung hinweisen müssen, dass noch ein 3. Partner im Spiel ist. Konnten sie aber nicht, da nicht wirksam.
Sehr wohl wirksam wie wir gestern anhand der Gesetzeslage EINDEUTIG festgestellt haben. Dennoch konnte weder die Provinzial noch die Gothaer von der ERGO wissen. Ich hatte schon mal geschrieben, dass nicht die Versicherungsgesellschaften sondern der Versicherungsnehmer initiative ergreifen muss um eine Doppelversicherung auszuschließen.
Die Frage nach der Doppelversicherung tritt auf wenn ein Schadensfall eingetreten ist, dann stellt die Versicherung nämlich die Frage (ich formuliere diese im eigentlichen Sinne) "gibt es Gesellschaften mit denen wir uns den entstandenen Schaden teilen können?" Sollte eine einzelne oder mehrere Versicherungen die zu versichernde Summe überschreiten besteht eine Überversicherung. Im Schadensfall wird jedoch nur maximal der entstandene Schaden ersetzt, da ein Bereicherungsverbot gilt. In dem Fall teilen sich mehrere Versicherer anteilig nach ihrem Anteil der Versicherungssumme den Schaden.
Mein erster weg wäre in dem Fall den Notar zu befragen der die Beurkundung vorgenommen hat.... Siehe dazu auch meine anderen Beiträge in diesem thread. Ich bin mir dabei nicht hundert Prozent sicher, aber meine ubeelegung ist dabei das auch die ERGO einen Anspruch auf Rechtssicherheit hat.
Ich kann nur kündigen was auf mich lt Gesetz übergegangen ist. Dies habe ich mit der Gothaer, welche zu diesen Zeitpunkt bestand auch getan. Ich werde doch nur weil mir ein Versicherer eine Police zusendet auf den mein Name steht, diese nicht anerkennen um diese dann zu kündigen.
Der Knackpunkt ist doch das diese Folgeversicherung (hätte ja auch erst 2016 greifen können weil die Alteigentümerin nicht eher aus Vertrag kam) gar nicht lt. Gesetz in unseren Besitz übergegangen ist.
Die Ergo bestätigt mir sogar telefonisch, das lt. Grundbuchauszug diese Versicherung nicht wirksam war, da noch die alte Bestand.
Also ich hatte die Zusammenhänge schon verstanden.
Wenn die ERGO nach deinen eigenen Worten telefonisch deine Sicht bestätigt, dann wäre ja deine hier gestellte Frage überflüssig!?
Daraus ist also zu schließen, dass das Thema mitnichten abgehakt ist...
leider sind das nur die telef. Auskünfte, tatsächlich kam heute eine Zahlungsaufforderung mit angepappter Police. Deswegen die Fragen, ob das eigentlich zuässig ist.
Widersprich und bezieh' dich auf die geführten Telefonate! Buchhaltung und Post arbeiten oft langsamer, als die Betriebsabteilungen.
Wird meine Frau nochmals tun, bevor wir rechtlich uns wehren.
... also, es kann aber doch gar kein Folgebeitrag sein. Es ist doch eine neue Versicherung mit Beginn 01.04.2015 und die hat ein ET aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu übernehmen. Zudem dürfte der Beitrag ja für ein Jahr bezahlt worden sein von der Antragstellerin. Schicke also die Rechnung zurück mit Hinweis "Irrläufer". Viel Glück.
genauso sehen wir das auch. Die alte tatsächliche bei der Gother gekündigt und eine neue abgeschlossen bei einer anderen Gesellschaft. Eine evtl Folgeversicherung von der Alteigentümerin in Anfang 2014 abgeschlossen (welche aus wahrscheinlich kundigungsfristlichen Bedingungen erst zum 01.04.2015 eintreten soll) ist doch nicht mein Bier, da Haus lt. Grundbuch am 06.03.2014 in meinen Besitz übergegangen ist. Und siese zu diesem auch tatsächlich laufende Versicherung haben wir gekündigt.
wie versprochen habe ich mal die Rechtsgrundlagen herausgesucht
Das macht den Fall ziemlich eindeutig ich fange mal in der Reihenfolge an, wie sich der Fall aufbaut:
Veräußerung der versicherten Sachen
1. Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
a) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs (bei Immobilien das Datum des Grund-bucheintrages) an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer sei-nes Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
b) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf das zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsjahr entfällt, als Gesamt-schuldner.
c) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten las-sen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt.
2. Punkt des § 16:
Kündigungsrechte
a) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis un-ter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungs-recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Ver-sicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
b) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wir-kung oder zu jedem späteren Zeitpunkt zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform∗ zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versi-cherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
c) Im Falle der Kündigung nach a) und b) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung der Prämie.
Das Kündigungsrecht von einem Monat beginnt erst mit dem Erlangen der Kenntnis über den Vertrag durch den neuen Besitzer.
Das bedeutet für Euch, ab dem eintreffen der Beitragsrechnung oder ähnlichem was die ERGO Euch zugesendet hat, beginnt die Frist.
Die Paragraphen zur Erstprämie spare ich mir vorerst, da Ihr ja noch Kündigungsrecht habt..... Hoffe ich... Ansonsten liefre ich die gerne nach.
Wichtig für Euch ist aber: ihr müsst den Vertrag anerkennen und Euer Kündigungsrecht ausüben, ansonsten wäre der doch der Weg über die Nichtzahlung der Erstprämie weiterhin offen.
Auch wenn die Musterbedingungen GDV für die ERGO nicht relevant sind enthalten sie doch geltendes Recht nach VVG, ich spare mir das aber, weil das deutsch des VVG noch schwerer zu verstehen ist.
Doch.... Aber das hatte ich ja schon erklärt. Der Vertrag war rechtlich gültig, auch wenn er noch garnicht begonnen hatte. Da er auf Grundlage von beiderseitigen Willenserklärungen zustande gekommen war. Die Gesellschaften denen gekündigt wurde könnt ihr keinen Vorwurf machen, die sind nicht dafür verantwortlich wo die folgeverträge zustande kommen. Ich bleibe bei meiner Meinung, daß ihr mit der grundbuchubertragung unwissendlich auch die rechte und Pflichten gegenüber der ERGO übernommen habt. etwas weit hergeholt aber..... Wenn eine Regierung ein Gesetz verabschiedet das erst Monate später in Kraft tritt, dann ändert ein Regierungswechsel nichts am Inkrafttreten des neuen Gesetzes sondern nur die Aufhebung durch die neue Regierung (so geschehen zum Amtsantritt von Angela Merkel.... Wenn mich nicht alles täuscht ging es um ein rentengesetz das die neue Regierung lieber nicht gehabt hätte)
ist aber auch nach § 95 und 96 nicht möglich eine Versicherung anzuerkennen, welche zum Zeitpunkt Grundbucheintrag nicht wirksam ist. An diese ist doch nur die Vorbesitzerin gebunden, falls sie nicht verkauft hätte.
Kündigungsrecht sollen wir lt. ERGO eben nicht haben, wenn ich das richtig interpretiere, da zwischen dem Brief vom 28.05.2015, wo ich das erste mal von dieser Versicherung erfahren habe (lt. Schreiben) und dem 03.07.2015 (ein weiteres Schreiben mit Bezug auf Telefonat vom 02.07.2015 in welchen die Prüfung der Kündigung angekündigt wird) 4 Wochen seit Kenntnis liegen.
Auf den ersten Brief haben wir folgend geantwortet:
Das von uns erworbene Grundstück in war nach den Angaben der Voreigentümerin unter der Wohngebäudeversicherung Vers.-Nr.: bei der Gothaer-Versicherungs AG versichert, die von uns unter Vorlage des Grundbuchauszuges gekündigt worden ist. Der ordnungsgemäße Versicherungswechsel wurde uns von der Gothaer-Versicherungs AG bestätigt.Diese Daten über die Vorversicherung und den aktuellen Versicherungsstatus sind Ihnen als Versicherer zugänglich. Nach Ihrem Schreiben vom 28.05.2015 haben Sie unsere richtigstellenden Angaben am 02.06.2015 fernmündlich geprüft und bestätigt. Insbesondere haben Sie uns bestätigt, dass kein Versicherungsverhältnis zu Ihnen besteht.Wir können noch immer keinen Anhalt für eine vertragliche Beziehung zu Ihnen ersehen. Insoweit erwarten wir den Nachweis Ihrer Aktivlegitimation für den von Ihnen behaupteten Anspruch auf Belegeinsicht.
Hättet ihr ergänzt das ihr gleichzeitig einem eventuellen rechtsgültigen Vertrag mit der ERGO widerruft, wäre es perfekt gewesen. Somit ist die ERGO erst mal im Recht. Leider ist das einmonatige Rücktrittsrecht aber nun verstrichen, es wäre von der ERGO nur fair gewesen Euch früh genug darauf hinzuweisen.
ist aber auch nach § 95 und 96 nicht möglich eine Versicherung anzuerkennen, welche zum Zeitpunkt Grundbucheintrag nicht wirksam ist. An diese ist doch nur die Vorbesitzerin gebunden, falls sie nicht verkauft hätte.
Der Vertrag zwischen Euch und der ERGO ist ja dadurch das er zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung zwar gültig aber noch nicht wirksam war nicht ungültig geworden, schließlich bestand das Vertragsverhältnis bereits zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung und ist somit auf Euch übergegangen.
Hättet Ihr nichts unternommen (auch die Kündigung bei der Gothar nicht) hättet Ihr ja auch im Schadensfall Leistung von der ERGO erhalten. Unabhängig davon ob die Prämie bezahlt gewesen wäre oder nicht, eben aus dem gleichen Grund der jetzt zugrunde liegt.... Das Ihr von dem Vertrag nichts wusstet und deshalb nachweislich den Zahlungsverzug nicht zu vertreten habt. Siehe §37 Abs. 2 VVG
Nun zu Plan "B"
Nach §37 Abs. 1 VVG ist die ERGO zum Rücktritt berechtigt solange die Erstprämie nicht gezahlt ist. Aus Erfahrung, weil ich lange für die "ERGO Versicherung AG" gearbeitet habe, weiß ich, das sie dieses Recht auch wahrnehmen wird. Evtl. kommt es noch zu ein oder zwei Mahnschreiben, aber Rechtswirksam und damit mit Konsequenzen verbunden wäre erst ein gerichtliches Mahnverfahren.
Aus Sicht der ERGO und aller anderen Versicherungen sieht es doch so aus; wenn jemand die Erstprämie schon nicht bezahlt, erwartet die Gesellschaft auch weiteren Ärger während des Vertrauensverhältnisses. Um dem gleich aus dem Weg zu gehen beruft sie sich auf ihr Rücktrittsrecht so lange sie noch die Möglichkeit dazu hat. Die Alternative würde der Versicherung Geld kosten können, da jemand der absolut nichts mit der Versicherung zu tun haben will auch gern mal einen fingierten Schaden einreicht und nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens erneut einen Monat Kündigungsrecht hat.
Erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet würde weil Euch jemand bei der ERGO ärgern will, hätte das für Euch rechtliche Konsequenzen. Auch ein Schufa Eintrag darf nicht vor oder während eines anstehenden Rechtsstreit erfolgen. Sollte es doch dazu kommen, habt ihr das Recht auf Löschung solange noch kein Urteil gesprochen ist.
So gesehen... in den nächsten 4 bis 6 Wochen einfach mal ein "dickes Fell" haben und nicht auf die Mahnschreiben reagieren.
Zu Eurer Sicherheit, würde ich nach wie vor auch den Notar nochmal dazu ansprechen und auch die Provinzial über den Stand der Dinge auf dem laufenden halten, da die den Vertrag mit Euch auf Grund der Doppelversicherung und der jüngeren Rechte immer noch von Beginn an aufheben müssen, sofern die ERGO auf ihr Recht bestehen würde.
Plan B ist ja ok, aber trotz alledem kann ein nichtwirksamer Vertrag für die Zukunft abgeschlossen nicht einfach auf uns übergehen , nur weil wir das Haus gekauft haben. Die tats. Police wurde gekündigt, somit sind eventuelle Folge/anschlußversicherungen hinfällig da jegliche Vertragsgrundlage fehlt.
das entspricht §96 VVG und ist damit den Vertragsbedingungen der ERGO und aller anderen Versicherungsgesellschaften übergeordnet´.
So Sache hat sich erledigt, Danke für die Hilfe, soeben Mail bekommen:
wie soeben telefonisch besprochen hier die Kündigungsbestätigung. Diese geht Ihnen die Tage auch schriftlich per Post zu.
Ihre Wohngebäudeversicherung WG-SV
Sehr geehrte Damen und Herren,
wunschgemäß haben wir den Vertrag ab Beginn aufgehoben.
Sofern Sie zu dieser Versicherung bereits Beiträge gezahlt haben, werden diese selbstverständlich zurückerstattet.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gezeichnet
siehste.... Geht doch.
Keine Sorge, das steht in den Bedingungen und im VVG, suche ich euch morgen raus.