Vertrag über Kaufzusage einer Immobilie
Hallo, brauche dringend eine Einschätzung. Wir wollen unsere Wohnung seit längerem verkaufen. Eine Nachbarin gab uns vor 6 Wochen eine mündliche Kaufzusage. Wir haben jetzt, weil es Der Interessentin nicht schnell genug gehen konnte, ein Haus angemietet, einer anderen Interessentin abgesagt und haben vorgestern dann gesagt bekommen, dass Sie sich nicht mehr sicher ist, ob sie wirklich kaufen möchte. Wenn Sie sich für den Kauf entscheidet, möchte ich sie gerne sofort vertraglich festnageln, bevor sie es sich bis zum Notartermin wieder anders überlegt. HAbe folgenden Vertrag aufgesetzt. Meine Frage: Kann ich das so machen? Frau A. verpflichtet sich durch diesen mit Hernn B. geschlossenen Vertrag, den mündlich vereinbarten Kaufvertrag der Immobilie X zum nächstmöglichen Termin notariell abzuschließen. Im Falle einer Nichteinhaltung dieses Vertrages sind alle dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe von der Kaufinteressentin Frau A. zu tragen. Im Weiteren ist in diesem Falle eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2500€ mit sofortiger Fälligkeit an Herrn B. zu entrichten.
8 Antworten
In Deutschland zählen nur Kaufverträge die vor dem Notar geschlossen werden. Möglich ist jedoch eine Reservierungsvereinbarung mit einer Anzahlung zu verbinden. Hier muss ausdrücklich schriftlich festgelegt werden, dass die Anzahlung beim Verkäufer bleibt, falls das Objekt nicht innerhalb einer Frist (z.B. 4 Wochen) durch Kaufvertrag beim Notar gekauft wird. Die Anzahlung sollte aber 5% des kaufpreises nicht überschtreiten. Üblich sind hier Beträge zwischen 500 und 5.000 €.
Bernstorff hat Recht! Eine schriftliche Kaufzusage im Immobilienbereich ist in Deutschland nicht bindend. Die Interessentin spielt vielleicht auch einfach ein falsches Spiel. Vielleicht hat sie ein anderes Objekt an der Hand, das ihr besser gefällt.
Es zählt nur ein Notarvertrag. Ein Rücktritt vorher ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich! Und selbst wenn der Vorvertrag beim Notar geschlossen wurde kannst Du keine Kostenerstattung verlangen.
Aber: ich bin keine Rechtsberatung. Wende Dich damit an einen Anwalt Deines Vertrauens und schau was dieser dazu sagt.
Der Vertrag ist sein Papier nicht wert.
Alle Verträge bezüglich einer Immobilie müssen über den Notar gehen, auch Vorverträge.
Was für Schadenersatzansprüche denn?
Bei Abschluß des Vor-Vertrages ist das Haus bereits angemietet.
Wie und womit werden die sagenhaften 2.500 EUR begründet?
Nicht wirksam.
Alle Verträge über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte MÜSSEN notariell vereinbart werden.
Entweder geht sie mit Euch zum Notar , oder das war´s....
Danke Bernstorffi,
Er hat völlig Recht, alles ander ist nur eine Moralische Verpflichtung, die vor keinem Gericht bestand hat.
Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfen nach dem Beurkundungsgesetzt der notariellen Form. Privatschrifltiche Absprachen begründen keinen dinglichen Anspruch auf die Abnahme oder die Verschaffung eines Grundstückes oder eines grundstücksgleichen Rechtes (z.B. einer Eigentumswohnung). Sollte die Dame Ihnen tatsächlich einen Schadenersatzanspruch schriftlich zubilligen, dann können Sie hier versuchen, eine solchen Anspruch auf Schadenersatz zivilrechtlich durchzusetzen.
Nö! Schadenersatzansprüche kann man schon geltend machen, sofern einem solche zugebilligt wurden. Lediglich ein Anspruch auf die Versachaffung des dinglichen Rechtes ensteht nicht, da ein solcher unbedingt der noatariellen Form bedarf.