Steuerrecht, Verkauf einer Teilfläche eine Landwirtschaftlichen Grundstückes.
Meine Eltern hatten eine kleine Landwirtschaft, dies mussten sie 2008 aufgeben und die Flächen wurden von 2008 bis 2017 verpachtet. Nun möchte die e-on ca. 9000 m² davon kaufen um eine Umspannwerk zu errichten. Nun ist aber die Frage ob der Verkauf überhaupt Sinnvoll ist, weil es wegen der Verpachtung eine sog. Ruhender Betrieb ist und ggf. eine hohe Steuerbelastung durch den Verkauf auf die Betroffenen zukommt sie haben zwar Grundbesitz jedoch nur eine kleine Rente von zusammen 900 Euro monatl. Durch den Verkauf verlieren dies eine Teilfläche, da der der Betrieb verpachtet ist kann das Geld nicht mehr reinvestiert werden, so könnte es kommen das die Fläche weg ist und das Geld auch wegen der Steuer. Wäre nett wenn sich jemand mit der komplexen Materie auskennt und ien guten Tipp geben könnte. Vielen Dank für eure Mühe.
2 Antworten
Du schreibst, Deine Eltern mussten ihre Landwirtschaft 2008 aufgeben. Wurde die Betriebsaufgabe erklärt? Wenn ja, befinden sich die Flächen im Privatvermögen. Sie hätten dann mit dem Teiwert entnommen werden müssen, und dann kann in den 4 Jahren keine nennenswerte Wertsteigerung eingetreten sein. Das wäre deshalb wichtig, weil eine Entnahme wie eine Anschaffung zu sehen ist, und dann wären die 10 Jahre Spekulationsfrist noch nicht vergangen. Falls keine Entnahme erklärt worden war, stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Parzellen "in den Büchern" stehen. Aber der Verkaufspreis ist "wegen der Steuer" nicht weg. Besteuert würde nur der Gewinn, also die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert, und auch dann nur mit einem Steuersatz von vielleicht 30 %. Aber genaue Aussagensind ohne Kenntnis des Sachverhalts nicht möglich.
Im Sinne der Einkommensteuer hat man bei einer Betriebsverpachtung die Wahl, ob man die Betriebsaufgabe erklärt (mit der Folge, dass die Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen entnommen werden) oder nicht (die Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen). Was zivilrechtlich oder für ein anderes Rechtsgebiet gilt (worauf auch immer der Notar sich bezieht), ist für die ESt hier unerheblich.
(Kommentar zweiter Teil) In dem Fall ist es m. E. sogar egal, ob das Grundstück noch Betriebsvermögen ist oder nicht. Gewerbesteuer fällt keine an und für die ESt ist es egal, ob der Veräußerungsgewinn nach § 13 oder § 23 besteuert wird - außer, dass in letzterem Fall ein Teil bei Betriebsaufgabe, ergo Entnahme ins Privatvermögen, schon mal versteuert hätte werden müssen (davon ausgehend, dass eine Wertsteigerung beim Grundstück eingetreten ist.)
Ob ruhender Betrieb oder erklärte Betriebsaufgabe ist eine Tatsachenfrage, die nur Deine Eltern zusammen mit dem damaligen Steuerberater(?) klären können. Aber Deine Eltern sind doch sicher noch Mitglied der örtlichen Landwirtschaftskammer oder vielleicht sogar des örtlichen Bauern- und Winzerverbandes. Dort können Deine Eltern bestimmt weitere Auskünfte einholen. Aber noch einmal: Nach meinem Gefühl reden wir hier von Steuern in Höhe von 30 % des Gewinnes, also Verkaufspreis abzüglich anteiligem Buchwert der Parzelle. Das ist zwar Geld, aber ein wesentlicher Teil des Kaufpreises wird bei Deinen Eltern bleiben.
Gewerbesteuer natürlich nicht bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das andere stimmt, nur wird nach erfolgter Betriebsaufgabe die Wertsteigerung nicht so groß sein, dass noch ein Gewinn nach § 23 EStG anfallen könnte.
In Bayern gibt es leider keine Landwirtschaftskammer sondern nur den Bauernverband. ( BBV ) da waren die Eltern leider nicht Mitglied. Meist ruht wie in den Fall meiner Eltern der Betrieb , es sei denn er ist für 15 Jahre verpachtet. So wurde kein Betriebsaufgabe erklärt sondern das Land nur verpachtet für den Bezug der Rente. Der Einheitswert des Betriebe liegt so bei ca. 20000 Eur. Anhand dass der Betrieb verpachte ist wird es wohl schwierig für ein Reinvestition, z. B. dass man das hier verlorene Ackerland nachkaufen würde od. ähnliches ? Gewerbesteuer gibt es ja hier nicht ,allesfalls muß dies die e-on für den Betrieb des Umspannwerkes bezahlen was ja für den Verkäufer der Fläche keine Rolle spielt.
Danke für den Stern Helmuthk
ergänzende Anmerkung: es würde auch bei vorherigem Gewerbebetrieb keine GewSt anfallen, da die Betriebsverpachtung im Sinne der GewSt kein stehender Gewerbebetrieb mehr ist, der GewSt unterliegt nur der laufende Gewinn
früher hatte E-ON auch erbpacht angeboten---ihr könntet das geld auch steuerlich in ackerland investieren.
Das geht leider nicht bei einem verpachteten Betrieb.
Das mit den Ankauf von Ackerland könnte doch funktionieren, da es nur eine Ruhender Betrieb ist und diese eben wieder verpachtet wird, bzw. den Pächter als Ersatzland für die verloren Fläche angeboten wird. So wäre zumindes wenn es möglich wäre das Stauproblem gelöst
Jeder Person welche älter ist als 55 Jahre , hat einem Eimaligen Freibetrag für Verkäufe von 55000 Eur.
Somit ging die Sache für den Betroffenen gut aus.
Der Betrieb wurde damals aus gesundheitlichen Gründen für 9 Jahre verpachtet und die Tierhaltung aufgegeben. Nun möchte die e- on von einem Acker von 4, 48 ha. Größe, eine Teilfläche 0,9 ha erwerben. Laut Finanzamt ist es ein ruhender Betrieb , wenn auch ein Notar meint, er ist erloschen weil der Betrieb nicht wider aufgenommen werden kann, so scheiden sich daran die Geister. Aber ich denke mal das er wegen der Verpachtung lediglich als ruhender Betrieb steuerlich gilt.