Grünlandumbruch als Privatperson im Saarland?
Darf man im Saarland als Privatperson z.b. ein Stück Dauergrünland vom ungefähr 11a umbrechen ohne Genehmigung. Wenn nein , was muss man dafür tun um dies möglich zu machen ?
MfG
1 Antwort
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Recht
Umbrechen in Ackerland ohne Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt zu sein?
Such deine Flächen mal hier:
http://geoportal.saarland.de/portal/de/fachanwendungen/schutzgebietskataster.html
Nachfragen würde ich beim Bauernverband,
evtl Landwirtschaftskammer, einen Landwirt im Ort, zum guten Schluss beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz.
11a wäre mir zu groß um einfach zu handeln, zumal die Förderung umgekehrt geht. Ackerland umwandeln in extensiv genutztes Grünland.