Verkauf von Acker / Bauland - muß mit Steuerforderungen gerechnet werden?

3 Antworten

Vorweg muss ich einfach platzen: Bevor man eine Frage stellt, sollte man wirklich über die Wichtigkeit nachdenken. Da es hier vielleicht um die Entscheidung geht, ob man 0% oder 42% Steuern zahlt (soweit Gestaltung hier noch was bewegen kann), sollte man doch sich doch jemanden suchen, dem sämtliche Szenarien die möglich sind vorgetragen werden können. Bzw. der sich möglichst steuerunschädliche Abläufe "ausdenken" kann.

Dazu kommen dann so Dinge wie Unternehmensveräußerung im Ganzen usw.

Zu der Frage - Fiskus oder nicht: Rechne ruhig damit. Lege etwas oben drauf um nicht irgendwann von einem klugen Menschen (oder einem der sich dafür hält) zu hören, dass das alles falsch war und man hätte ja nur...

Nochmals: Hier geht es auch wirklich um eine Qualität in der Beratung. Ich empfehle nicht den Berater um die Ecke, sondern wirklich einen mit Substanz zu suchen. In diesem Fall könnte das wirklich sehr wichtig sein.

Dirk-D. Hansmann  08.07.2014, 05:29

Ach und ein Trumpf noch für die Beratung. Sollte es sich herausstellen, dass Du unnötig Steuern bezahlen musstest, dann haftet ggf. der Berater. Wenn er falsch beraten hat. Dazu gehört allerdings auch, wenn er sagt, dass die Veräußerung nur so und so laufen kann, dann Steuerfreiheit... Wenn Du dann sagst "so und so mache ich nicht" dann liegt es natürlich wieder bei Dir/an Dir.

ttpaw 
Beitragsersteller
 08.07.2014, 10:27
@Dirk-D. Hansmann

Ich seh gerade, Du kommst quasi aus 3 Dörfer weiter. Kannst Du uns einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort nennen? Oder bist evtl. selbst der Richtige?

Dirk-D. Hansmann  08.07.2014, 13:53
@ttpaw

Diese Plattform ist ja keine Werbeplattform. Ich kenne aber einige Steuerberater und ihre Steckenpferde. Können uns gern mal unterhalten und ich telefoniere mal für Dich rum, dass ist überhaupt kein Problem.

Was ist mit den Ackerfläche in der Zwischenzeit geschehen?

verpachtet?

brach?

selbst genutzt?

Habt ihr Steuerbescheide der Mutter vorliegen?

Wenn sie Einkünfte aus LuF (Land- und Forstwirtschaft) § 13 EstG hatte, dann war/ist es noch Betriebsvermögen und kostet Steuer.

Sonst nicht, weil die 10 Jahre lange abgelaufen sind.

ttpaw 
Beitragsersteller
 07.07.2014, 20:28

Der Acker war verpachtet.

Meandor  07.07.2014, 22:06
@ttpaw

Gefährlich... Wenn das vor dem Beginn der Verpachtung ein LaFo Betrieb war, haben wir unter Umständen seit Jahren eine Betriebsverpachtung.

wfwbinder  08.07.2014, 05:42
@Meandor

Sehe ich auch so, deshalb meine Rückfragen in die Richtung.

ihr müsst mit dem Finanzamt Rechnen wen ihr verkauft wird es alls Einkommen Angerechnet