Kann ich meinen Erbanteil verkaufen oder verschenken?

6 Antworten

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jeder kann mit seinem anteil machen was er will er kann ihn verkaufen an eine fremde person wenn die anderen erben dies nicht wollen können sie nur das vorkaufsrecht ausüben zum preis was im notarvertrag steht und es gibt jemand der solche erbanteile und schrottimobilien kauft versuchs mal da beratung ist kostenlos 0171/ 9616761

hostvergleich  28.01.2013, 16:58

Nur der Vollständigkeit halber - es gibt auch "Marktplätze" auf denen Erbanteile verkauft werden können. Da lässt sich ggf. mehr erfahren, als irgendeine Handynummer anzurufen: http://www.erbanteile.de

Grundsätzlich kann jeder seinen Erbanteil verkaufen und erhält eine Auszahlung seines Erbes.

Die Anteile an sich können nicht veräussert werden. Es kann aber jeder Erbe die Erbauseinandersetzung verlangen. Wenn das nicht gütlich geht, was in Eurem Fall ja der Fall zu sein scheint, mit Hilfe des Nachlassgerichtes. Das endet in der Regel damit, dass das Haus versteigert wird.

Du kannst Deinen Anteil immer und an jeden verkaufen (außer es wurde explizit etwas im Testament ausgeschlossen), auch wenn die anderen Erben nicht einverstanden sind. Die Frage ist wo du jemanden findest der Deinen Anteil kauft. Ich habe das gleiche Problem und bin bei meiner Suche auf einen Marktplatz für Erbanteile gestossen (erbanteile.de). So wie es aussieht ist jedoch der Marktplatz noch nicht aktiv, aber wenn dieser startet könnte dies ja eine Lösung für Dein Problem sein.

jeder kann mit seinem anteil machen was er will, er kann ihn verkaufen verschenken. an eine fremde person oder firma, wenn die anderen erben dies nicht wollen können sie nur das vorkaufsrecht ausüben zum preis was im notarvertrag steht.

und es gibt jemand der solche erbanteile und schrottimobilien kauft versuchs mal da beratung ist kostenlos 0171/ 9616761

ich war sehr zufrieden mit der abwicklung alles wurde sehr gut abgewickelt.

Bei einer Erbebgemeinschaft, muß jeder der Betreffenden, egal ob verschenken, verkaufen usw. damit einverstanden sein, sonst kommt ihr nicht aus diesem Schlamassel heraus. Vielleicht versucht ihr es einmal bei einem Schlichter (Amtsgericht), die Beratung kostet nicht so viel wie ein Anwalt. Hat außerdem den Vorteil, dass ein Fremder besser überzeugen kann als die Familie.

gufrahans 
Beitragsersteller
 10.08.2012, 08:16

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Alexandra2704.

Dahingehend scheint sich was geändert zu haben: Eine Entscheidung des BGH vom 11.11.2009 lässt seitdem die ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme der Erbengemeinschaft mit Stimmenmehrheit der Erben zu. Das bedeutet, dass die Mehrheit nach den Erbteilen ausreicht. Es müssen also in diesem Fall nicht mehr alle Miterben eine gleichlautende Erklärung abgeben.

Alexandra2704  10.08.2012, 08:45
@gufrahans

Dann hat sich tatsächlich endlich etwas getan. bei uns war es derzeit noch nicht so. Solche Erbverhalten (Aufteilung von Immobilien) lösen leider in fast allen Fällen Probleme aus, die der Erblasser nicht vorhergesehen hat. Meist läuft es auf einen Verkauf hinaus und hinterläßt einen bitteren Nachgeschmack.