Muss das "Zubehör" im Kaufvertrag beim Kauf einer Immobilie separat angegeben werden?

6 Antworten

Lasst das Zubehör raus, wenn es angegeben wird dann muss der Sachbearbeiter bei der Bank einen allgemeinen Wert schätzen und das bedeutet, dass die Kaufsumme für die Immobilie sinkt.

Natürlich hast Du dann dem Verkäufer gegenüber weniger Rechte aber das ist Dir ja bewusst.

Bei einem Zubehörwert von angenommenen € 30.000 bestünde für die Bank das Risiko, dass dieser Wert als konsumtiv kuzfristiges Gut sicherheitstechnisch nicht als langfristig durch Grundpfandrecht besichertes Gut, wie so eine Immobilie selber, angesehen werden kann.

Eine solche Finazierung würde aufgrund der mangelnden Fristenkongurenz (Lebendauer des konsumtiven Gutes im Mißverhältnis zur langfristigen Darlehenlaufzeit ) mit den Beleihungsgrundsätzen der Bank kollidieren.

Preisen Sie sich von daher glücklich, dass die Bank sich auf einen solchen "Kuhhandel" einläßt, statt € 30.000 zusätzliches Eigenkapital zu verlangen.

Da ist, mit Verlaub gesagt, auf die Einsparung von Grunderwerbsteuer etwas geschi...!.

Ein weirter Aspekt könnte sich auftun, wenn der Sachbearbetier beim Finanzamt dem Wert der Küche und der Markise etc. keinen Glauben scheinkt und Belege verlangt, die diesen angeblichen Wert auch nach Jahren der Nutzung der Sachen noch gerechtfertigt erscheinen lassen.

Tricksen Sie folglich nicht herum sondern danken Sie ihrer Bank für deren großzügige Betrachtungsweise des Wertes den Immobilie selber, ohne phantasievollen Schnick-Schnack.

Verstehe ich im Moment überhaupt nicht. Welche Probleme sollte deine Bank damit haben? Wieso sollte sich die Finanzierungssumme erhöhen? Was ist der Unterschied zwischen gelistet und sachlich aufgeführt?

Der Kaufpreis beträgt. x €, mitübergeben werden im gegenwärtig, gebrauchten Zustand eine Küche, eine Markise...... Der GesamtWert der hier übergebenen Gegenstände wird mit y € angegeben. Hier geht man nicht davon aus, dass du dann den Kaufpreis um den Betrag y mindern kannst.^

Oder willst du die Dinge im Kaufvertrag übernehmen, die aber nicht Bestandteil des Kaufpreises sind und hast hier eine separate Entschädigungssumme vereinbart, außerhalb der Urkunde? Absprachen außerhalb der Urkunde können zur Nichtigkeit der Urkunde führen.

Wenn du die Dinge aus dem Kaufvertrag streichst, nun dann würde ich als Verkäufer sie dir auch nicht überlassen. Dann steht dies im Widerspruch zur Übergabe einer geräumten Wohnung.

Entweder mit Wert im Kaufvertrag, wenn die Dinge Bestandteil des vereinbarten Kaufpreises sind.

oder

nicht erwähnen und bei Schlüsselübergabe regeln.

Von welchem Zubehörwert gehst du hier aus? Ich denke der Notar will den Wert sowieso noch wissen.

leznerf 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 07:01

Das habe ich befürchtet, mir fällt es ziemlich schwer die Frage konkret zu stellen. Mit gelistet meinte ich z.B. - Markise 2570€ - Küche 20000 € usw. Mit sachlicher Auflistung meinte ich, das Zubehör "nur" in der Sache z.B. Markise, Küche usw..

Die Wohnung wird zu 100% Finanziert, zum Kaufpreis x. Die Grunderwerbsteuer beträgt bei uns 5%. Also 5% von Kaufpreis x. Nun hat das Zubehör den Wert y, dieser lässt sich um (Grunderwerbsteuer zu sparen) von Betrag x abziehen, somit ist der Kaufpreis x niedriger als der Beleihungswert der Bank. Wenn die Bank nun sieht das der Beleihungswert nicht 100% ist (da Betrag x - y), geht sie ja davon aus das der Wert der Immobilie, aufgrund des Zubehörs, geringer ist.

Im Umkehrschluss wäre es dann eine "über 100%" Finanzierung.

Im Endeffekt geht es uns nicht um einen Formbruch o.ä. Wir haben nicht vor irgendetwas von der Grunderwerbsteuer abzusetzen oder ausserhalb des Notars zu vereinbaren, sondern wollen lediglich kein Problem mit der Finanzierung bekommen.

Der Wert des Zubehörs beläuft sich auf ca. 30000€

"Entweder mit Wert im Kaufvertrag, wenn die Dinge Bestandteil des vereinbarten Kaufpreises sind." - Das ist die Frage, macht es ein unterschied ob der Wert des Zubehörs im KV steht oder hat es den gleichen Zweck wenn das Zubehör ohne Wert im KV steht? (aus der Sicht der Bank)

schelm1  11.04.2018, 10:04
@leznerf

Bei einem Zubehörwert von angenommenen € 30.000 bestünde für die Bank das Risiko, dass dieser Wert als konsumtiv kuzfristiges Gut sicherheitstechnisch nicht als langfristig durch Grundpfandrecht besichertes Gut, wie so eine Immobilie selber, angesehen werden kann.

Eine solche Finazierung würde aufgrund der mangelnden Fristenkongurenz (Lebendauer des konsumtiven Gutes im Mißverhältnis zur langfristigen Darlehenlaufzeit ) mit den Beleihungsgrundsätzen der Bank kollidieren.

Das Wort "Zubehör" wird aber trotzdem im Notarvertrag stehen und zwar das "gesetzliche Zubehör". Damit sind z.B. die Rollläden, die Armaturen, die Heizung etc. gemeint. Das Extra-Zubehör wie Küche etc. halt einfach nicht aufführen. Ihr habt doch sicher schon frühzeitig den KV-Entwurf bekommen? da hättet ihr das gleich anmerken und entfernen lassen können, falls es aufgeführt war. Also ich als Vermittler kläre so etwas gern schon vor Termin, der Notar hat ja auch nur eine begrenzte Zeit.

Ihr habt da die Immobilien-Finanzierung anscheinend mit wirklich heißer Nadel gestrickt, ob das gut geht?!

auch wenn es ohne Summe drin steht, meldet sich später das Finanzamt und fragt nach dem Wert. Das bekommt die Bank aber normalerweise nicht mit. Aber wenn davon die Finanzierung anhängt, dann wäre dann ist das ganze aber ganz spitz gerechnet