Es ist möglich das Geld aus Notarvertrag auf ein fremdes Konto überweisen zu lassen
Hallo. Verkaufe ein Grundstücksanteil und bekomme dafür Geld. Ging alles über einen Notar. Nun meine Frage, ob es möglich ist, dem Käufer bzw. dem Notar zu sagen, dass der Betrag auf dem Konto meiner Freundin gehen soll.
4 Antworten
Das Geld bleibt solange auf dem Notaranderkonto, bis der Verkauf komplett abgewickelt ist und das Geld an den VERKÄUFER überwiesen wird. Dann kannst du es deiner Freundin überweisen. Oder du richtest dir selbst ein neues Konto ein und teilst die neue Kontonummer dem Notar mit.
Ja, das ist mir klar. Deshalb habe ich ja ausführlich geantwortet.
Ist grundsätzlich schon möglich.
Haben folgenden Satz u.a. selber im notariellen Kaufvertrag gehabt:
Der Kaufpreis ist zahlbar auf ein vom Verkäufer noch zu benennendes Konto.
Aber: Treuhandauflagen der Grundpfandrechtsgläubiger Abt.III sind vorrangig beim Kaufpreisabruf zu berücksichtigen.
Ich habe ein Gebäude gekauft, das "belastet" war, musste mehrere Teilbeträge an Gläubiger zahlen und der Restbetrag ist auf ein Konto eines Familienangehörigen des Verkäufers gegangen. Die ausgeführten Zahlungen mussten durch die Bank bestätigt werden und dem Notar nachgewiesenen werden.
Das ganze ist nicht über ein Notaranderkonto gegangen, aber selbst wenn, kann der Verkäufer doch ein "beliebiges" Konto angeben.
Ging alles über einen Notar.
Dann ist doch schon alles vertraglich geregelt. Und wenn in diesem Vertrag drin steht, auf welches Konto das Geld fließen soll, muss sich der Käufer auch daran halten, wenn er sein Geld nicht verschenken will.
Wenn es dir so wichtig ist, dass das Geld nun nicht mehr direkt auf das angegebene Konto überwiesen wird, müsst ihr euch wieder auf den Weg zum Notar machen - und den natürlich auch dafür bezahlen.
falls du tricksen willst,kommts raus.
will nicht tricksen. mein konto ist gepfändet wegen dieser ganzen erbangelegenheit... wenn das geld kommt...geht es nur an einem gläubiger,dann wäre das kontofrei... aber könnte den anderen nichts geben. so könnte ich allen etwas geben... und weiter mit raten allen monatlich abzahlen...
Die Frage ist, ob man dem Notar sagen kann... dass das nicht auf mein Konto gehen soll , sondern gleich auf das meiner freundin... hat ja gründe....