Genehmigungsentwurf bei Notar unterzeichnen- Mit Kosten verbunden?
Bzgl. einer Erbsache (Kaufvertrag mit Auflassung) schrieb mich die dafür Zuständige Notarin an mit folgendem Wortlaut an:
"Sollten sie mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sein, bitte ich sie bei einem Notar ihrere Wahl, den beigefügten Genemigungsentwurf zu unterzeichnen"
Die für Sache zuständige Notarin wohnt sehr weit weg, darum soll ichs bei einem in meiner Nähe machen. Aber kostet mich so eine "unter notarieller" Aufsicht gemachte Unterschrift Geld? Also bei dem Notar wo ichs nach Wahl unterschreibe? Kennt sich da jemand aus? Wird doch sicher ein kleiner Betrag sein. Geht nur um die Unterschrift der ausgefertigten Urkunde.
5 Antworten
Hallo!
Eine notarielle Beglaubigung kostet immer Geld. Wie viel es kostet richtet sich nach dem Gegenstandswert. Siehe hierzu: KV 25100 im GNotKG.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das was die Notarin von weit weg vor hat, so geht! Denn für die Auflassung eines Grundstückes ist die gleichzeitige Anwesenheit vor dem Notar erforderlich. Damit das Grundbuchamt hier keine Probleme macht, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (wie auch für den Kaufvertrag an sich, vgl. §§ 311b, 925 BGB).
Eine Beurkundung ist wesentlich teurer als eine Beglaubigung (vgl. KV 21100 im GNotKG).
Was auch immer das für eine Urkunde sein soll: Alleine wird sie wohl nicht ausreichen!
Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)
Die uns vertretenden Sekretärinnen waren dann gleichzeitig bei dem Notar anwesend.
Wo sie einen Vertrag in der entsprechenden Form geschlossen haben, den sie sicherlich nicht selbst gezahlt haben, oder? ;-)
Die Sache ist im Prinzip erledigt und es geht nur noch um die Annahme des Angebots (Kaufvertrag mit Auflassung) Ich soll nur noch den Genehmigungsentwurf im Beisein eines Notars zum Einverständnis via Unterschrift abgeben.
Aber danke. Hast mir schon geholfen.
Aber kostet mich so eine "unter notarieller" Aufsicht gemachte Unterschrift Geld?
Jep. Immer.
Als mein Haus vom Testamentsvollstrecker an eine Immobilienfirma (gegen meinen Willen, leider war ich minderjährig) verkauft wurde, kassierte der Notar damals an die 14000 DM Honorar. Im Vertrag ging es so um ne geschätzte halbe Million Mark damals.
= die verdienen schon ganz gut. Für eine Aufsicht, Unterschrift und ein rotes Siegel...
mit tödlicher sicherheit lässt sich das der notar bezahlen, ja paar euros
es kann aber sein, dass die notare sich das teilen müssen, also, dass der weite notar dem anderen einen teil seiner gebühr abtreten muss, ich weiß es nicht
frag sie direkt, kann man machen, ist nicht ungehörig
Der Entwurf ist kostenmlos. Aber sobalt dieser von Notar beurkundet wird, fallen die Gebuehren fuer die Beurkundung an. Gem.. der Gebuehrenordnung fuer Notare .
klar kostet der Geld und nicht wenig; kein Notor macht irgendwas umsonst
Das dacht ich mir. Geht aber nur darum es in seinem Beisein zu unterzeichnen und er macht sicher Stempel drauf. Danach schick ichs selbst wieder dort hin.
Meine Auflassung ist passiert, indem ich einer Sekretärin des Notariats Vollmacht erteilte, und die Gegenseite einer anderen Sekretärin. Die uns vertretenden Sekretärinnen waren dann gleichzeitig bei dem Notar anwesend.