Notar Kondodaten ändern?
Hallo Zusammen,
Folgender Fall, beim Verkauf einer Wohnung oder Haus, alles papierliche schon über die Bühne. Jedoch müsste ich jetzt diw Kontodaten ändern lassen, also das Geld sollte auf win anderes Konto kommen, kann man das noch beim Notar ändern lassen oder geht das nicht mehr?
4 Antworten
Frag mal beim Notar an welche Lösung es gibt.
Weshalb musst Du denn überhaupt diese Änderung vornehmen ??
Das kommt darauf an. Ist im Kaufvertrag geregelt, dass der Notar dem Erwerber mitteilt, wann bzw. wie zu zahlen ist? Wenn ja, dann kannst du als Veräußerer dem Notar eine neue Kontoverbindung mitteilen, vorausgesetzt, die Fälligkeitsmitteilung des Notars ist noch nicht erstellt bzw. versandt. Die neue Kontoverbindung musst du dem Notar schriftlich, also unbedingt auch von dir unterschrieben, mitteilen. Wenn es mehrere Veräußerer und nur ein Gemeinschaftskonto gibt, dann müssen auch die anderen Veräußerer dem Notar die Änderung der Kontoverbindung schriftlich mitteilen.
Wenn in dem Kaufvertrag genau geregelt ist, wann der Kaufpreis zu zahlen ist (ohne, dass der Notar dem Erwerber also noch eine Fälligkeitsmitteilung zusenden muss), dann musst du (bzw. auch weitere Veräußerer) dem Erwerber schriftlich die neue Kontoverbindung mitteilen.
Eine Nachtragsbeurkundung, die wieder Gebühren auslöst, ist somit in keinem Fall erforderlich.
Aber: Wenn es darum geht, dass deine noch im Grundbuch eingetragene Bank ihre Forderung auf ein anderes Konto haben möchte, ist eine Änderung von deiner Seite eigentlich nicht notwendig. In der Urkunde sollte vereinfacht gesagt drin stehen, dass die eingetragenen Gläubiger geforderte Beträge direkt erhalten. Wenn deine Bank also dem Notar die Löschungsbewilligung zur im Grundbuch eingetragenen Grundschuld zusendet, dann erfolgt dies immer unter einem sogenannten Treuhandauftrag. Dort steht drin, dass die Löschungsbewilligung erst dann dem Grundbuchamt vorgelegt werden kann, wenn die Forderungssumme X bezahlt wurde. Der Notar teilt dem Erwerber dann mit, dass die Forderungssumme X deiner Bank an das Konto X zu zahlen ist und der Restbetrag fließt ganz normal auf dein in dem Kaufvertrag genanntes Konto.
Das mit der Kontoänderung würde ich lassen. Kostet dich ne Menge Geld und Zeit!
Alle Mann erneut zur Änderungsbeurkundung antreten und neue Gebühren bezahlen!
Ohne diese gemeinschaftliche Aktion geht garnichts mehr!