Verkauf Eigentumswohung: Wände streichen?
Hallo! Ich habe meine Eigentumswohung verkauft, jetzt steht die Übergabe an. Der neue Eigentümer will frisch gestrichene Wände. Ich dachte, besenrein übergeben reicht. Im Kaufvertragsteht nichts. Gibt es dazu Paragraphen? Danke schon einmal!
8 Antworten
Was der neue Eigentümer will, ist unerheblich. Er hat sie besichtigt und kauft sie auch so wie besichtigt, es sei denn, es sind inzwischen schwerwiegende Beschädigungen eingetreten. Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann der sich auf die Hinterbeine stellen. Du brauchst nichts zu streichen. Ich vermute, der will Dich mit seiner Forderung und gegebenenfalls mit weiteren Forderungen nur einschüchtern.
Besenrein gibt es nicht bei Verkauf von ETW. Was zählt, sind die Passagen im Kaufvertrag, und den habt Ihr beide vor einem Notar für richtig befunden und unterschrieben. Was der neue Eigentümer darüberhinaus alles für Forderungen stellt, ist nicht relevant und kannst Du vergessen.
Alles, was hier bereits geschrieben wurde in Richtung "brauchst Du nicht", entspricht den Tatsachen und solte Dich beruhigen.
Wenn Du Zeit und Lust hast: streich doch alle Wände in schwarz.
Das Gesicht des Käufers würde ich dann gerne sehen.
Grüße, ----->
gerne! und ganz nebenbei: das mit dem "schwarz" hat schon mal ein Bekannter gebracht, als der Vermieter bei Auszug auf einen Neuanstrich der zu dem Zeitpunkt tadellosen Wände bestand.
Alle Verhandlungs- und Überzeugungsversuche scheiterten an diesem Sturkopf, der auf die Klausel im Vertrag bestand. Mal kurz informiert: es gab keine Gesetz gegen die Variante "schwarz". Der Vermieter hat noch rotglühend vor Zorn eine Klage angezettelt, letztendlich aber wieder zurückgenommen mangels Aussicht auf Erfolg. Farbe war superteuer - aber die Genugtuung unbezahlbar.
Liebe Grüße, ------->
Guten Abend,
Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.
Siehe Urteil des Bundesgerichtshofes:
BGH VIII ZR 124/05
Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Du musst nicht streichen. Der Käufer bekommt die Wohnung in dem Zustand, in dem er sie besichtigt hat. Es sei denn, die Wände waren zu dem Zeitpunkt frisch weiß und in der Zwischenzeit hat dein Kleinkind alle Wände mit Edding bemalt oder so. Dann musst du den vom Käufer "gesehenen" Zustand wieder herstellen. Sonst übernimmt er die Wohnung so, wie sie ist.
Besenrein steht in Mietverträgen aber nicht in Kaufverträgen von Wohneigentum....Verkauf die Wohnung an jemand anderen
Hallo Poison,
ich bin jetzt wirklich beruhigt.
Herzlichen Dank für die gute Laune, die Dein Beitrag ausgelöst hat :-)