Mietwohnung - nackte Wände direkt streichen erlaubt?

8 Antworten

Wer will schon nach dem Geschmack des Vermieters bzw. des Vormieter wohnen wollen, beim Einzug nach dem eigenen Vorstellungen streichen bzw tapezieren ist doch ideal und wenn alles ordentlich ist, dann übernimmt beim Auszug ein Nachmieter bestimmt einiges, wenn es dezent und sauber ist, sonst muss es wieder tapezierfähig gemacht werden, so sollte generell verfahren werden, dann gäbe weniger Renovierungsärger..

Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung wieder mit nackten, tapezierfähigen Wänden zurück zu geben". Sie hat nun in bunten Farben (rot, blau, grau und gün) die Wände direkt gestrichen. Ich habe die Befürchtung, dass sie bei Auszug nun Ärger bekommen könnte. Sicher bin ich aber nicht.

Ich bin sicher, dass die Cousine bei Auszug den Urzustand wiederherstellen muss.

Oh je... Hoffe nur, dass sie nicht noch Latex oder so etwas genommen hat...

Dann wirs schwieriger und teurer.

Dein Nickname ist mir sympatisch, Ich war schon einige Male in Key West und werde noch viele Male hoffentlich dort noch sein können.

KeyWestFlorida 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 22:59

Danke...:-)

P.S. Ich liebe Key West und war auch schon ein paar mal dort.

Sofern keine Farbe verwandt wurde, die Tapezieren oder Überstreichen unmöglich macht, ist die Wand "nackt" und tapezierfähig.

Je nach Untergrund (Farbe) kann das eine kostspielige Angelegenheit werden, muss aber nicht :-)

hä? was soll die frage- sie hat es doch schon gemacht.... ?

will sie schon wieder ausziehen?

dann muß sie halt alles wieder weiß streichen und peng.

KeyWestFlorida 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 21:16

Weil wir einfach eine familiäre Diskussion darüber hatten. Wie sich nun herausgestelllt hat wird einfach weiß streichen nicht reichen. Entweder bei Auszug Farbe abwaschen oder testen ob Kleister und Tapete auf der Farbe halten.

Da bedarf es keinem Jurastudium : Diese Klausel duerfte bei keinem Gericht Bestand haben. Auf der einen Seite verlangt der Vermieter die Ausfuehrung der Malerarbeiten durch den Mieter,andererseits erwartet er beim Auszug wieder den Original - Zustand..Deine Cousine sollte sich mal beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale nach der Rechtswirksamkeit dieser Klausel erkundigen. Hier scheint sich der Vermieter die Unwissenheit oder die aktuelle Wohnungsnot Deiner Cousine zu seinen Nutzen zu verwenden,ohne sich um die Rechtslage zu kuemmern.Ihr duerft euch nicht alles gefallen lassen. Auch ein Mieter hat grundsaetzliche Rechte,obes dem Vermieter gefaellt oder nicht !!

KeyWestFlorida 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 21:14

Doch, ist rechtens, wie wir heute von einem Antwalt erfahren haben.