Wände in einer Farbe streichen bei Auszug?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bunte Wände muss der Vermieter nicht dulden. Das gilt laut BGH als Beschädigung der Mietsache und hat folglich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

Hier müsst Ihr also die betroffenen Räume streichen.

Im Mietvertrag steht nur das die Dübellöcher geschlossen werden müssen.

Genau diese Regelung wäre in einem Formularmietvertrag unwirksam getroffen.

Dübellöcher in üblichem Umfang gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Gleichwohl sollte man es tun, um eine Mietmängelfreiheitsbescheinigung und damit sofortigen Rückzahlungsanspruch des wesentlichen Teils der Kaution zu erreichen: Fertigspachtel aus der Tübe in die Löcher drücken, anschliessend mit einem feuchten Schwamm die leicht erhabene Oberfläche der Spachtelmasse umgebungsgleich anpassend abzutupfen und den Schleier um das Loch gründlich abzuwischen dauert keine Minute und wäre für die schnelle Kautionsrückzahlung zielführend.

Anders sieht es in eurem Fall eines notwendigen Neuanstrichs aus: Hier gehört das Verschliessen der Löcher zu den Vorarbeiten, wie sie "sachgerecht und in mittlerer Art und Güte" zu fordern sind.

Kein Fachmann würde die neu gestrichen Wand mit alten Dübellöchern übergeben können, so auch ihr nicht :-)

Der Vermieter meinte das alle Zimmer in einer Farbe gestrichen werden müssen. Das muss nicht unbedingt weiß,aber eine dezente Farbe sein,Hauptsache eine Farbe

Da hat er Recht: Diese farbige, spezielle Dekoration wärend eurer Mietzeit "entspricht nicht dem Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten" und ist daher als Mangel (!) imer beseitigt zu verlangen, um eine Weitervermietung zu ermöglichen.

Wenn man streichen muss, dann auch in weiß, der neutralsten und im übrigen billigsten Farbstellung.

Nicht mit billigster Farbe: Das die farbigen Wönde ansatzlos, gleichmäßig deckend und ohne Schlieren zu streichen wären, was eine Farbe höchster Deckkraftklasse oder mehrer Anstriche erfordert, ergibt sich ebenfalls aus der Anforderung der Arbeiten "sachgerecht und in mittlerer Art und Güte".

G imager761

Der Vermieter vermietet die Wohnung als "renoviert". Das bedeutet, dass die neuen Mieter ohne weitere Renovierung einziehen können. Die Anzahl der Interessenten ist geringer, wenn die 2 Farben nicht deren Geschmack entspricht und sie trotz der "renovierten" Wohnung alle Wände neu streichen müssen. Das sind für die neuen Mieter zusätzliche und unnötige Kosten und Zeitaufwand, die man bei einer in EINER neutralen Farbe gestrichenen Wohnung nicht hätte. Dafür bietet sich Weiß an.

Ich denke, der Vermieter hat recht (bin mir aber nicht sicher).

Da müsst ihr wohl streichen und eine etwas dezentere Farbe wählen (weiß, creme ...). Da gibt und gab es immer wieder Urteile und Rechtstreitigkeiten zu. 

Sicherlich darf man die Wohnung nach seinem persönlichen Geschmack dekorieren, Wände streichen, Boden verlegen, aber bei Umzug und der damit verbundenen Kündigung, muss die Wohnung - sofern der Vermieter dies nicht verlangt, in einen "neutralen" Zustand zurück geführt werden. 

Sprich, die bunten Wände müssen weichen. Der Vermieter hat sogar das Recht, dies finanziell bei euch geltend zu machen, wenn ihr dem ganzen nicht nachkommt und könnte es von der Mietkaution abziehen. 

Dazu nachfolgend der Gesetzesparagraph bzw. ein Urteil dazu:

§§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-41612_Mieter-darf-neutral-dekoriert-uebernommene-Wohnung-nicht-mit-auffaellig-farbigem-Anstrich-zurueckgeben.news17119.htm