Kann der Vermieter das Streichen der Wände generell verbieten?
hallo, mein zukünftiger vermieter verbietet mir das streichen der wände. dabei geht es ihm weniger um die farben sondern darum dass die wände dann nicht mehr atmen können. das haus ist ca 20 jahre alt und die wohnung wurde nach dem auszug der vormieter komplett weiß gestrichen, teilweise in 2-3 schichten. ich weiß dass ein vermieter die individuelle gestaltung der wohnung nicht verbieten darf. bei den gerichtsurteilen die ich gegoogelt hab ging es aber nur um die farbe und nicht ums streichen an sich. kann der vermieter mir das streichen mit dem argument verbieten? und darf er kontrollbesuche machen? danke schonmal für die antworten
11 Antworten
Wenn der Vermieter die Materialauswahl wie auch den Farbton vorschreibt, ist die Klausel unwirklsam und der Vermieter hat alle Kosten selbst zu tragen. Beim Farbton reicht schon, wenn vorgeschrieben wird** weiß** zu streiche. Die Unwirksamkeit gilt während und zum Ende der Mietzeit.
Seit wann kann der Vermieter dem Mieter vorschreiben wie er seine Wohnung zu renovieren hat. Da gibt es kein Gesetz das sowas verbietet. Kontrollbesuche sind auch tabu. Es gibt Ausnahmen, aber die muss der Vermieter schriftlich ankündigen. Aber reinlassen muss man niemanden, auch nicht den Vermieter für "Kontrollbesuche". Lass dir keinen Sch...ss erzählen und les den Mietvertrag durch ob da sowas steht.
Selbstverständlich kann der Vermieter festlegen, wie sie mit seinem Eigentum umgehen sollen. Wenn er also der Ansicht ist, dass Farbe das atmende Wände beeinträchtigt und er dies gegebenenfalls auch belegen kann, dann müssen sie demnach kommen. Aber hier genau liegt die Crux. Er wird das niemals beweisen können. Und auf eine bloße Behauptung den brauchen sie gar nichts beachten. Solange sie mit wasserdurchlässigen Farben arbeiten, also keine Acryl oder Ölfarben verwenden, kann er nichts dagegen unternehmen.
Selbstverständlich kann Ihr Vermieter nach vor Ankündigung die Wohnung besichtigen. Dabei wird er zwangsläufig auch die Wände sehen. Aber er wird dann nichts machen können, denn er kann wie gesagt nicht beweisen, dass dadurch seine Wende geschädigt werden.
Da es sich hier um ihren künftigen Vermieter handelt, sie also offensichtlich noch nicht eingezogen sind, wurde ich mir das sehr genau überlegen. Denn wenn der Vermieter schon so kommt bevor der Mieter einzieht, wird das mit Sicherheit später nicht besser.
Sehe das wie hell11. Wenn die renovierte Wohnung so nicht gefällt , sollte man sich weiter umschauen. Man nimmt eine Wohnung, die so gefällt wie sie ist. Der Vermieter hat gerade erst renoviert und möchte nicht, dass das nun evtl. nicht fachgerecht alles wieder passé ist. Zwar dürfen Mieter sich die Farben der Wände so gestalten wie sie wollen, so lange sie keine Latexfarben etc. nehmen, aber eine Wohnung nimmt man am besten so wie sie ist, wenn gerade renoviert wurde.
Ich würde dir empfehlen entweder:
-eine Mieterrechtsschutzversicherung abzuschließen - oder wenigstens in einen Mieterverein zu gehen.
Denn es ist zu befürchten, dass der Vermieter im Fall deines Auszugs Theater machen wird. Das kann aber auch schon bei der Nebenkostenabrechnung los gehen. Wir hatten mal einen Vermieter der wollte allen Ernstes die Trinkgelder für die Müllabfuhr auf uns umlegen. Als Mieter sollte man m. E. eines von beiden haben, denn dann ist man im Streitfall auf der sicheren Seite und kann der Sache gelassen entgegensehen