Wohnungsübergabe am Abend?
Hi zusammen, habe gerade einen Termin für Wohnungsübergabe mit Nachmieter und Vermieter gemacht. Es wäre am Abend 20:00 Uhr. Es ist bestimmt schon dunkel und ich habe alle Lampen schon entfernt und in neue Wohnung gehängt. Wie mache ich eigentlich, damit man was sieht? Gibt es billige Lösung? Übrigens habe ich hier knapp 2 Jahren gewohnt und beim Einzug habe ich die Wände weiss gestrichen. Muss ich die Wände nochmal streichen oder nicht mehr. Wegen der Kaution hat Vermieter gesagt, dass ich bei Übergabe meine Kontodaten geben soll und er überweist nach Betriebskostenabrechnungsschluss auf mein Konto, kann es länge dauern? Habe ich kein Recht, die Kaution gleich oder zeitnah zu erhalten? Die Wohnung ist alles in Ordnung.
11 Antworten
Also, die eine oder andere Antwort irritiert mich doch sehr.
Einen Termin nach Büroschluß anzusetzen ist absolut unüblich und sollte aus den genannten Gründen (man sieht eben nichts) auch verlegt werden. BK-Abrechnung: Für 2010 wird diese meist erst in 2011 zu erwarten sein. Also etwas Geduld und Teile der Miesi darf der Vermieter sehr wohl einbehalten, wenn mit einer Nachforderung zu rechnen ist. So jedenfalls der BGH.
Mietsicherheit: Es gibt keine Vorgaben vom Gesetzgeber für die Abrechnung. Das eine oder andere Gericht ist schon nach drei Monaten auf der Seite des Mieters und urteilt die Abrechnung aus. Viel Glück und alles Gute in der neuen Wohnung.
Ich geb dir folgenden Rat: Nimm eine Taschenlampe mit. Ist zwar mieses Licht, kann aber nur zu deinem Vorteil sein. Ich hätte allerdings einen T. während der übl. Geschäftszeiten vereinbart (bis 18 h, könntest versuchen zu ändern). Du musst jedenfalls nun nicht für Beleuchtung sorgen. Was eine mögliche Endrenovierung betrifft, kommt es drauf an was mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn dort geschrieben steht, dass du die Wohnung unrenoviert übernimmst (ehemals), musst du sie bei Auszug nicht renovieren, da das eine unangemessene Benachteiligung wäre. Ich glaube aber eher, dass das so nicht drin steht. Wenn feste Fristen für Malerarbeiten während der Mietzeit drin stehen (und nicht mit dem Vorsatz " im allgemeinen, in der Regel, je nach Bedarf" versehen sind" brauchtest du während der Mietzeit nix tun. Fehlt ein solcher Zusatz auch bezgl. Endrenovierung derart, dass ein Bezug auf eine tatsächliche Notwendigkeit fehlt, ist die Endrenovierung auch hinfällig. Überhaupt nichts machen musst du, wenn irgendwo im MV steht, dass du weiß streichen sollst. Dann gilt lt. BGH, dass von Anfang an die Übertragung sämtlicher Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit als nicht erfolgt gilt und damit der Vermieter für alles zuständig ist. Theoretisch müsstest du alle Kosten erstattet bekommen. Was nun deine Kaution betrifft, so darf der V. einen angemessenen Teil bis zur nächsten BK-Abrechnung zurückbehalten, wenn voraussichtlich eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das kann durchaus u. U. auch länger als die allgemein eingeräumte Frist von 6 Monaten sein. Du hast im Jahr 2010 nur 4 Monate gewohnt, also bis Ende April. Der Vermieter hat für diese Abrechnung Zeit bis zum 31.12.2011, wenn kalenderjährlich abzurechnen ist. Es könnte unter Beachtung meines Hinweises also durchaus bis dahin dauern, dass du den Rest der Kaution und eine Endabrechnung derselben bekommst.
Wenn das so protokolliert wurde bei der Wohnungsübergabe an dich, hat das zur Folge, dass bei Auszug du nicht zur Renovierung verpflichtet bist wegen unangemessener Benachteiligung. Eventuelle Schäden, insofern sie vorliegen und nachweislich du dafür verantwortlich bist, müsstest du aber beseitigen oder durch deine Haftpflichtversicherung regulieren lassen. Normale Abnutzung durch Gebrauch der Mietsache zählt nicht dazu und musst du auch nicht in Ordnung bringen. Das ist Sache des Vermieters, schließlich bekommt er Miete für den Gebrauch. Bitte auf keinen Fall das Übergabeprotokoll unterschreiben, dazu bist du nicht verpflichtet. Oft werden da Fallen eingebaut und dir Verpflichtungen auferlegt bei deren Anerkenntnis du sie erfüllen müsstest, obwohl ursprünglich nicht.
Hier habe ich noch nie so viel Blödsinn gelesen. 1. Wie die Wohnung bei Einzug übernommen wurde hat mit dem Zustand beim Auszug nichts zu tun. Was der Mieter beim Auszug machen muss ist in einer wirksamen Schönheitsreparaturenklausel benannt. Ob diese Klausel tatsächlich wirksam ist, müsste man diese lesen können. Eine starre Fälligkeitsregelung ist unwirksam, da der Mieter so vielleicht renovieren muss, obwohl er noch gar nicht müsste (BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03). Hier entscheidet unter U. ein einzelnes verwendetes Wort um die Klausel kippen zu können. Z.b: mindestens nach folgenden Fristen , ist eine starre Fälligkeitsregelung. Steht aber da z.B. falls erforderlich sind die ..... macht die Klausel weich. Es wäre aber die Klausel im Gesamten zu beurteilen. 2. Eine Weissteich-Klausel in einem Formularmietvertrag ist unwirksam. Manche Gerichte halten den Mieter bei einer geschuldeten Auszugsrenovierung nach Treu und Glauben für verpflichtet, ungewöhnliche, Anstriche oder Tapezierungen zu unterlassen. (LG Berlin GE 95, 249) Umstritten ist, ob der Vermieter allein wegen einer ungewöhnlichen Farbgestaltung beim Auszug einen neutralen Neuanstrich verlangen kann. Nach einer anderen Auffassung des LG Hamburg DWW 99, 152 hat der Vermieter Anspruch auf einen neutralen Anstrich, der den herkömmlichen Geschmacksvorstellungen entspricht. 3. Kaution: Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen wenn er keine Ansprüche gegen den Mieter hat. Allerdings steht ihm eine Überlegungsfrist zu die zwischen 2-6 Monate betragen kann. Er darf aber einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Erteilung der Betriebskostenabrechnung einbehalten und muss dann vollständig abrechnen.
Hast du keine Lampen ?
Oder Flutlicht sowas halt irgendwelche Strahler, meine sind selbst Schuld wenn sie einwilligen.
Oder Vermieter sagt Termin auch ab deswegen.
Wegen Malern, normal kann das so bleiben wenn die Wände weiß sind und nicht "vergilbt" sind durch Rauch oder so...
Es heißt ja "Urzusatnd", das heißt Wände müssen weiß sein, wann du das getan hast ist doch eigl. relativ. ^^
also: wegen der wände: soviel weiß ich: früher gab es ja das gesetz, man müsse alle drei jahre an der wohnung sog. schönheitsreparaturen wie wände streichen durchführen... dieses gesetz ist hinfällig.. die wände sollten in einem einwandfreien zustand und weiß sein... wenn du in der wohnung geraucht hast, wirds schwierig, wenn die tapete schon gelb ist, musst du natürlich noch mal mit farbe drüber gehen...aber vorsicht, wenn noch alles weiß ist!!! viele vermieter wollen natürlich, dass du das machst... aber da gibt es neue bestimmungen, informiere dich doch da nochmal.. ich wollte dich nur drauf hinweisen.. ich zitiere aus einem zeitungsartikel vom 10.07.08: "... danach sind mietverträge, die die kosten der schönheitsreparaturen den mietern aufbürden und dafür feste fristen setzen, selbst wenn die wohnung eigentlich noch gut in schuss ist ("alle drei jahre") hinfällig (Az: VIII ZR 181/07 9.Juli 2008) lg
mein tipp: gehe mal zum mieterschutzbund:-))
was soll er denn da???
auf meinem Übergabesprotokoll steht "Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen". Ich habe beim Einzug die Wände noch weiss gestrichen. Ich denke, dass ich nichts machen muss, oder?