Wohnung bei Auszug streichen? - Kaution?
Hallo, ich ziehe bald aus meiner Mietwohnung aus und der Vermieter meinte, ich muss die Wohnung weiss streichen sonst zieht er es mir von meiner Kaution ab. Ich hab die Wohnung damals weiss bekommen und wohne auch erst 1,5 Jahre darin. Ich habe nichts verändert, die Wände sind nach wie vor weiß. Der Vormieter hat damals auch nichts gestrichen.
In meinem Mietvertrag steht nur folgender Satz: " Die Wohnung wird renoviert übergeben, Wände und Decken sind weiß - in diesem Zustand soll die Wohnung zurück übergeben werden." Ich denke wenn man die Wände jetzt rot gestrichen hätte dann wäre ja klar dass man streichen muss aber ich habe ja nichts verändert und es ist, wie gesagt, sinnlos weil ja alles weiß ist. Dass ein bisschen Abnutzung da ist, ist ja klar aber das kann man ja auch so ausbessern ohne die komplette Wohnung zu streichen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke
6 Antworten
In meinem Mietvertrag steht nur folgender Satz: " Die Wohnung wird renoviert übergeben, Wände und Decken sind weiß - in diesem Zustand soll die Wohnung zurück übergeben werden."
Wenn alles noch i. O. ist brauchst Du nur gründlich ausfegen.
Normale Abnutzung hat der VM zu dulden.
Hier ganz viele Infos zum Thema
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm
Die für Dich wichtigste:
Klausel mit Endrenovierung:
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam
Es ist absolut üblich, dass eine Wohnung frisch ausgemalt übergeben wird. Gebrauchsspuren und Farbveränderungen (hinter Bilden, Möbeln) sind ja wohl sicher vorhanden, und Du möchtest wohl auch nicht in eine Wohnung einziehen, in der die Spuren des Vormieters noch sichtbar sind. Außerdem hast Du das ja auch im Mietvertrag schwarz auf weiß festgeschrieben und unterschrieben.
Außerdem hast Du das ja auch im Mietvertrag schwarz auf weiß festgeschrieben und unterschrieben.
Nicht alles was in Mietverträgen festge- und unterschrieben ist muß der Mieter auch machen.
Die Renovierungszeiten (streichen meist alle 3 Jahre) sind hier zwar nicht erreicht, aber wenn es so im Vertrag steht wirst Du wohl streichen müssen. Denn auch 1,5 Jahre sieht man den Farben meist an - vor allem, wenn Bilder und Möbel an den Wänden gestanden haben.
Geh am besten zum Mieterschutz, du bist nicht verpflichtet die Wände zu streichen, wenn sie nicht arg verschmutzt sind
Was denn würdest Du darunter verstehen, wenn laut Mietvertrag die Wohnung renoviert zu übergeben ist?
Das die Klausel schlicht unwirksam ist.
Welche arbeiten zu erledigen sind regelt im allgemeinen der Mietvertrag.(Löcher solltest du auf jeden Fall schliessen/spachteln)
Enthält der Mietvertrag unwirksame Klausen muss der Vermieter/Eigentümer selbst renovieren
BGH Az: VIII ZR 118/07 und VIII ZR 181/07.
Generell nach Auszug zum renovieren verpflichtet zu sein, ist z.B ungültig,da muss im Einzelfall entschieden werden,wär ja mies wenn man nach kurzer Mietzeit komplett renovieren muss.
Auch gesetzte fristen wie z.B alle 3 Jahre Bad,Küche usw auffrischen zu müssen sínd unzulässig.
Sollten Räume allerdings in Farben gestrichen sein, die dem Vermieter das weitervermieten der Wohnung erschweren,kann er verlangen das neutrale Farben aufgetragen werden. Bunt heisst da nicht unbedingt "nicht neutral",solltest du aber ein Grufti sein der alles schwarz hat und im Sarg schläft kann er dies schon verlangen.
Ebenfalls unzulässig sind schwammige Klauseln, die keine genauen Angaben zu den vom Mieter zu erbringenden Leistungen machen - wenn es beispielsweise heißt, man müsse die Wohnung "wie überlassen" oder "in vertragsgemäßen Zustand" übergeben.
Hast du trotz ungültiger Klausen versehentlich schon renoviert,muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.
Was denn würdest Du darunter verstehen, wenn laut Mietvertrag die Wohnung renoviert zu übergeben ist?