Verjährung ihk Beitrag?

5 Antworten

Drei komplette Jahre (kann knapp 4 werden), eine Mahnung hemmt! Ergo, vermutlich musst Du zahlen. Ein Anwalt wird es genauer beurteilen können.

Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. Gezählt ab dem 01.01 des Folgejahren der Fälligkeit.

Führt der Gläubiger ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner über die Forderung, hemmt dies die Verjährung (§ 203 BGB). Der Begriff ist weit auszulegen, es genügt jeder Meinungsaustausch über einen Anspruch und seine Grundlage. Verhandlungen schweben schon dann, wenn eine der Parteien Erklärungen abgibt, die der anderen Seite die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein.

Das verjährt nicht. Auch die Rentenkasse kann das noch einfordern

Mal ganz ehrlich:

wenn man am Solidaritätsgedanken teilnehmen möchte und nicht als Privatpatient zum Arzt / ins Krankenhaus gehen will, sollte man doch die Krankenkassenbeiträge zahlen / nachzahlen und nicht solche Fragen stellen!

Wenn es Finanzierungsprobleme gibt, finden sich sicherlich Lösungen!

doia1 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 13:11

IHK hat nichts mit Krankenkasse zu tun. Und IHK bringt mir rein gar nichts

Belladonna1971  14.11.2016, 13:14
@doia1

Ups. Sorry. Mein Fehler.

Ob Idie IHK nun persönlich etwas bringt oder nichtt, spielt auch nicht die wirkliche Rolle. Gewisse Spielregeln sind nun mal gegeben...wenn auch ärgerlich. 

doia1 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 13:16
@Belladonna1971

Ja schon. darum frag ich ja wegen den Spielregeln der Verjährung

der verjährt nie.