Illegales Autorennen Verjährung?
Hallo Leute,
ich würde angehalten wegen einem angeblichen Illegalem Autorennen.
Es war wirklich kein, da ich es selbst unter aller Sau finde aber der Polizist hat leider drauf gepocht auch wenn seine Kollegen das ganze schon eher belächelt haben.
Ich möchte das ganze hier nicht Detailgetreu beschreiben, da es zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Der Polizist ist der festen Meinung es war eins & meinte, dass ich Post vom Staatsanwalt bekommen würde.
Nach googeln fand ich nämlich heraus, dass ein Straßenrennen keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat.
Das ganze ist jetzt so ca. 8 Wochen her & ich habe bis jetzt noch keine Post o.ä. Bekommen.
Meine Frage ist daher ob ich noch mit etwas rechnen kann oder davon ausgehen kann, dass das ganze garnicht weitergegeben bzw. Bearbeitet wurde.
Mich würden halt nur mal interessieren wann ich eigentlich sicher sein kann wann nichts mehr kommt.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Sehr geehrter Fragesteller.
Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Die Rechtslage ist eher zu Ihren Gunsten.
Denn Prinzipiell ist ein "Straßenrennen" keine Straftat und auch nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt.
Nur das zu schnelle Fahren und ggf. das Gefährden von anderen Verkehrsteilnehmer kann hier unter Strafe stehen.
Hier muss aber die Behörde Ihnen sodann nachweisen, dass genau solch eine Begehung vorliegt. Und zwar ganz konkret mit Benennung des Verstoßes und dem entsprechenden Nachweis.
Ansonsten dürfte eine strafrechtliche Belangung Ihrerseits schwierig werden.
Sie können daher beruhigt abwarten, ob etwas in dieser Richtung kommt. Und falls ja, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie hier sicherlich erfolgreich verteidigen kann.
Bitte bewerten Sie die frage.
Mit freundlichen Grüßen.
Vielen Dank für die nette & Informative Antwort!
Ich kann nur vermuten.
8 Wochen sind recht lang, da hätte die Polizei schon reagieren müssen. Aus deiner Schilderung ist nicht zu entnehmen, ob du schon über deine Rechte belehrt wurdest oder dein FS beschlagnahmt wurde. Wurde es nicht, besteht kein förmlicher Handlungszwang für die Polizei. Eher haben die Kollegen des Beamten nochmals mit ihm geredet und er hat eingesehen, dass doch kein Rennen stattgefunden hat. So wurde einfach nichts mehr gemacht. Eine Einstellungsverfügung des StA wäre bei fehlender Belehrung auch nicht erforderlich. Da kommt nichts mehr.
Aber, wie oben geschrieben, ich vermute, dass es so ist, da ich die Abläufe bei der Polizei sehr genau kenne, garantieren kann ich es dennoch nicht. Innerhalb der Verjährungszeit könnte noch viel passieren.
Da kommt nix mehr. Theoretisch zwar immer noch möglich, aber aus meiner Erfahrung: zu 95 % kommt nix mehr.
Vielen Dank für deine Hilfe!
Wenn der Beamte tatsächlich Strafanzeige erstattet hat, kann das schon mal bis zu einem halben Jahr oder länger sein, bevor die Staatsanwaltschaft sich meldet. Die Verjährung beträgt für Straftaten mit der Androhung von 1 bis 5 Jahren Freiheitsstrafe (der § 315d StGB sieht bis 2 Jahre vor) 5 Jahre.
wenn du nicht zu schnell gefahren bist wirds keine rechte busse geben und wenn du keine Post bekommst war das nichts
Naja das könnte man auch sagen wenn man nach einem Tag keine Post bekommen hat. Mein frage ist halt wann ich Safe nicht mehr mit Post rechnen muss bzw. Wann die ungültig wäre.
Vielen Dank für deine Antwort!
Es ist nichts großartiges passiert. Keine Fahrzeug wurde beschlagnahmt noch wurde jemand belehrt. Es wurde noch ein Alkoholtest gemacht, welcher natürlich bei 0,00 war & dann wurde halt gesagt das ich Post bekomme & dann konnte ich weiter fahren.