Bußgeld aus Italien auch noch nach über 5 Jahren vollstreckbar?
Ich habe in 2011 mit dem Mietwagen wegen Falschparken ein Knöllchen in Italien bekommen, dass ich nie bezahlt habe. Jetzt ist die Verjährungsfrist von 5 Jahren seit einem dreiviertel Jahr verstrichen. Ich bekam jetzt vor ein paar Tagen Post von einem deutschen Anwalt, der die Forderung beitreiben möchte. Zudem an meine alte Wohnanschrift. Jetzt frage ich mich: Muss ich, trotz Ablauf der Verjährungsfrist immer noch mit einer vollstreckbaren Ausfertigung rechnen oder kann ich das Schreiben ignorieren?
2 Antworten
nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ADAC sind Bußgelder aus Italien nach 5 Jahren verjährt.
Wenn es sich um eine Mautnachforderung handelt, sind wir bei einer Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Dem ADAC ist kein einziger Fall bekannt bei dem Maut oder Bußgeld aus Italien in Deutschland gerichtlich beigetrieben wurde. Geraten ist jedem der nicht zahlen möchte oder unsicher ist ob er der Tat schuldig ist, sollte schriftlich die Tat abstreiten und und die Zahlung ablehnen.
Allen denen die noch unsicher sind, sei nachfolgender link ans Herz gelegt ;-)
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/bussgeld-aus-dem-ausland/italien-mautnachforderung-durch-nivicredit/default.aspx
Woher weißt du, dass die Verjährungsfrist 5 Jahre ist?
das ist lange aber ist bei Bußgeldern aus Italien so !