Vater verstorben Freundin hat KFZ-Schein?
Guten Morgen,
mein Vater ist verstorben und hinterlässt ein teures Auto, ich bin alleiniger Erbe.
Die Freundin meines Vaters besitzt den aktuellen KFZ-Schein Teil 1, ist sie mir verpflichtet diesen auszuhändigen?
Sie will das Fahrzeug nächste Woche auf sich zulassen.
Danke im voraus!
12 Antworten
das Fahrzeug gehört zum Erbe, oder hat der Vater ein Testament erstellt, wo er seiner Freundin das Auto vermacht hat?
es spielt keine Rolle wer die Zulassungsbescheinigung I hat, das ist der Halter, nicht der Eigentümer.
wer hat die Zulassungsbesch. Teil II
wer hat das Auto gekauft und hat den Nachweis?
Bist du sicher, dass du Alleinerbe geworden bist ? Normalerweise regelt ein vermögender Mann, der entweder Witwer geworden oder geschieden ist und dann eine neue Lebensgefährtin gefunden hat, die er aber nicht geheiratet hat, seine Erbnachfolge durch Testament, in dem er bestimmt, was seine Kinder bekommen sollen und was er der Lebensgefährtin zuwenden will (hier: z.B. das Auto). Nur wenn der Vater kein Testament hinterlassen hat, bist du sein Alleinerbe geworden. In diesem Fall könnte die Lebensgefährtin allenfalls behaupten, dass der Vater ihr das Auto geschenkt habe. Das müsste sie aber gerichtsfest beweisen (z.B. durch eine unbestreitbare schriftliche Bestätigung des Vaters oder einen Schenkungsvertrag mit ihm). Kläre diese Fragen und richte deine Verhandlungslinie mit der LG danach aus.
Wenn die Freundin glaubhaft machen kann, dass ihr das Auto geschenkt wurde und sie deshalb den KFZ-Brief sowie KFZ-Schlüssel erhielt, dann kann sie den Wagen auch auf sich zulassen.
nicht unbedingt.
Dann müsste was schriftlich vorliegen. Am besten notariell beglaubigt. Es soll sich ja um ein teures Auto handeln.
ja, das wäre hilfreich für den Beweis einer Schenkung.
Ich kenne solche Fälle, die Kinder und die Neue des Vaters, die sie ihm nicht gönnen !
Hey ! Auch nach Trennung oder Scheidung hat ein Mensch das Recht sein Leben weiter zu führen mit einem neunen Partner, warum den nicht akzeptieren ?
Aber ok, ich weiss nicht, von wem das ausgeht, geht mich auch nichts an, ich kann aber nur sagen wie es rechtlich aussieht:
ohne Testament bis du Alleinerbe, und eine unverheiratete Partnerin bekommt gar nichts. Du könntest sogar die Hälfte des Hausrats einfordern. Aber du erbst auch sämtliche Verpflichtungen, den Mietvertrag wenn er den alleine unterschrieben hat, aber auch den Liefervertrag für Strom und Gas, den Handyvertrag. Wenn sie dich ärgern will, zahlt sie gar nichts mehr und du bekommst die Post vom Inkasso.
Das Auto muss sie natürlich herausgeben, geh zum Anwalt und der wird die nötigen Schritte einleiten, und am Ende der einzige sein, der profitiert.
Also: Krieg oder Frieden ? Es gibt nur eine Lösung, Setzt euch mal vernünftig zusammen, vielleicht mit einem guten Freund der nicht parteiisch ist und das Gespräch moderiert und dann einigt ihr euch über Wohnung, Auto, Verträge, Verpflíchtungen. Das kommt billiger und kostet auch weniger Nerven.
Wenn es kein Testament gibt in dem die Erbfolge geklärt ist, greift die gesetzliche Regelung.
Wen die Dame nicht mit deinem Vater verheiratet war oder eine eingetragenen Lebenspartnerschaft hatte, dann wärst du und ggf Geschwister in der Erbfolge der/die erste(n). Dann hätte sie auch keinerlei Anrecht auf irgendwas vom Erbe. Versuch dich am besten mit ihr auf einer normalen ruhigen Ebene zu einigen. Für euch beide ist der Verlust schmerzlich.
Mein Beileid zum Verlust deines Vaters.
Wenn geschenkt, dann würde sie in den Papieren stehen.