Tod des Hausverwalters (Vater) - Was müssen wir als Erben beachten?
Hallo,
unser Vater war Hausverwalter für mehrere Wohneinheiten und ist nun leider verstorben. Was müssen wir als Erben in so einem Fall tun?
Reicht es die Unterlagen an einen Vertreter der Wohnungseigentümer zu übergeben mit einem Schreiben mit dem Hinweis das wir damit auch alle Pflichten und Verbindlichkeiten übergeben?
Ich hoffe Ihr könnt mir hier behilflich sein.
5 Antworten
Was müssen wir als Erben in so einem Fall tun?
Die Verträge eines Selbstständigen gehen durch die Erbschaft auf die Erben über. Die Verwaltungsverträge müssen dementsprechend gekündig oder fortgeführt werden. Besser wäre es natürlich, man findet eine alternative Hausverwaltung, die die Verträge/Kunden abkauft.
Reicht es die Unterlagen an einen Vertreter der Wohnungseigentümer zu übergeben mit einem Schreiben mit dem Hinweis das wir damit auch alle Pflichten und Verbindlichkeiten übergeben?
Zunächsmal muß man sich die Verträge ansehen, wie dort ordentlich oder außerordenlich gekündigt werden kann und ob und wenn ja was für den Todesfall vereinbart wurde. Und in wieweit die Vertäge auf eine andere Hausverwaltung übertragen werden können.
Wenn ein Mitarbeiter ausfällt ist das ein Problem des Arbeitgebers. So simpel ist das für euch.
Das hat mit Erbschaft nichts zu tun .
Im Falle der Selbständigkeit muss erst mal geprüft werden, was mit dem Gewerbe des Vaters passiert - bei einem Einzelgewerbe sicher erst mal gar nichts, war er aber Gesellschafter ( z.B. in einer KG oder GmbH ) dann sollte das im Gesellschaftervertrag geregelt sein.
War der Vater nur "Einzelkämpfer" erlöschen die Verträge durch den Tod. Dann müssen sich die Eigentümer um eine neue Verwaltung kümmern und auch um die Übernahme der Unterlagen.
Zu Eurer eigenen Sicherheit würde ich aber alles ordnen und protokollieren, was an Unterlagen da ist und mir auch den Empfang bestätigen lassen.
Es kann aber auch sein, dass Euer Vater Vorsorge für den Todesfall getroffen hat ? Z. B. mit einem Kollegen?
Wird auf jeden Fall eine Menge Arbeit, bei der ich Euch viel Glück wünsche!
Nichts. Als Hausverwalter war er Arbeitnehmer, sagt seinem/n Arbeitgeber/n Bescheid. Man kann keinen Arbeitsplatz erben.
Wa der Vater selbständig oder angestellt?
Sorry das habe ich total vergessen zu erwähnen. Er war Selbständig mit eigenem Gewerbe.