Betrug Fahrkarte als Minderjäghriger?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Volvovolvic

Wenn du das ganze aufklären willst dann behaupte, dass du die Kinderfahrkarte versehendlich gekauft hast du hattest nicht viel Zeit weil du den Zug sonst verpasst hättest und in der Eile den falschen Knopf am Automaten gedrückt.

Oder dass du dachtest das Kinderticket gilt auch noch mit 15 weil du z.b in einer anderen Stadt sowas schonmal gesehen hast und fälschlicherweise davon ausgegangen bist dies wäre in Deutschland überall gleich.

Das sei dir erst aufgefallen als du kontrolliert wurdest woraufhin du im Affekt gesagt hattest du wärst noch 14 um aus der Situation schnell wieder rauszukommen.

Das wäre eine jugendtypische Reaktion auf ein ungewollten Irrtum und damit kein Betrug da die Absicht dich zu bereichern fehlt da wir uns im Strafrecht befinden muss man dir das Gegenteil nachweisen können was bei einem Ersttäter beinahne unmöglich ist.

Um die 60 Euro kannst du rum kommen indem deine Eltern dem Verkehrsbetrieb zu verstehen geben, dass du dieser Vertragsstrafe durch deine nur beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht hättest zustimmen können:

http://www.jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

Du schuldest dem Verkehrsbetrieb dann in jedem Fall die Differenz zwischen Kinderticket und Erwachsenenticket sowie evtl eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 7 Euro.

PS: Bevor du zu solchen Mittel greifst könntest du aber auch da hingehen und versuchen die Irrtumsgeschichte einsichtig vorzutragen wenn du nicht frech oder fordernd wirkst sind die ja evtl kulant und lassen dich nur die 7 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.

LG

Darkmalvet

Ich würde meine Sachen packen und schnell das Land verlassen.

Pass auf dich auf

Volvovolvic 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 00:20

haha schön wärs

MaxMusterman17  25.07.2018, 00:14

^^

Die 60 euro sind keine Strafe, sondern das erhöhte Beförderungsgeld.

Vielleicht kommt noch eine Betrugsanzeige hinterher, denn du hast ja betrogen.

KrasserDude92  25.07.2018, 11:29

Ist dennoch eine Strafe, da man es zahlen muss.

Volvovolvic 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 06:55

ist eine Betrugsanzeuge sehr schlimm und was erwartet mich dann?

Havenari  25.07.2018, 09:56
@Volvovolvic

Nicht die Anzeige, der Betrug ist das Schlimme. Das ist eine Straftat, die (im Erwachsenenstrafrecht) mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Bitterkraut  25.07.2018, 10:12
@Volvovolvic

Verwarnung oder Sozialstunden. Wenn Anzeige erstattet wurde, erfährst du das von der Polizei, dann wirst du eine Einladung bekommen, dich dazu zu äußern.

Chill, wirst ne kleine Geldstrafe wegen schwarzfahren's bekommen...40 Euro oder so. Noch einmal würd ich's aber nicht machen.

Oder beim nächsten mal zumindest einen anderen Namen verwenden ;)

Bitterkraut  25.07.2018, 00:31

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe. Und hier geht es nicht nur um Schwarzfahren=Leistungserschleichung, hier geht es um Betrug.

DschingisCan  25.07.2018, 00:33
@Bitterkraut

Dachte das geht nur bis 14 ? Und die Bahn würde 'nem 15 Jährigem sicherlich nicht mehr als Schwarzfahren verhängen, sind ja auch keine Unmenschen.

EphraimUlk  25.07.2018, 07:05
@DschingisCan

Die Bahn verhängt nicht, das Gericht verhängt. Die Bahn kann Anzeige erstatten. Und das bzgl Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahrt) und versuchten Betruges. Ob die das machen, ist natürlich ne andere frage.

Bitterkraut  25.07.2018, 10:09
@DschingisCan

Wie - denkst du über 14-Jährige können nicht mehr schwarzfahren oder da wird das geduldet? Schwarzfahren verhängen? Was meinst du denn damit?

Volvovolvic 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 00:19

Ich müsste 60€ zahlen und ja ich werd’s nicht mehr machen :)

Aber nennt man dies auch Schwarzfahren, nur weil ich ein “falsches” Ticket gekauft habe? Ich mein, ich hatte ja ein Ticket.

Und Danke für die Antwort.

DschingisCan  25.07.2018, 00:21
@Volvovolvic

Naja, da steht ja dass diese Karte bis 14 Jahre gültig ist. Könnte man eventuell übersehen, unwahrscheinlich aber vlt...

Ganz nebenbei hast Du aber den Kontrolleur mit deinem Alter beschissen, also ja. Es ist definitiv schwarzfahren :D

Volvovolvic 
Beitragsersteller
 25.07.2018, 00:23
@DschingisCan

ah okey, danke :D