Urlaubsdauer für Friseure
Hi Leute.. meine Freundin ist Friseurin hat ihren Meister. Arbeitet seit fast 7 Jahre im Betrieb und hat jetzt ein neuen Arbeitsvertrag bekommen. Darin steht das sie Anspruch auf 20 Urlaubstage hat. Sie arbeitet 5 Tage, 40 Std die Woche sie ist 41 Jahre. Meine Frage.. hätte sie nicht normalerweise Anspruch auf 24 Urlaubstage? Kann sie sich an die Handwerkskammer wenden? Ist dieser Vertrag rechtens?
6 Antworten
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub tatsächlich nur 20 Tage, bei einer 6-Tage-Woche dementsprechend 24 Tage. Der Vertrag ist also rechtens.
Zur Info: http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2, auch die Samstage als Werktage gezählt werden. Bei 5 Tagewoche also 20 Tage.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Kalenderjahr.
Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.Es handelt sich also um eine 6 Tage-Woche.
Da deine Freundin aber nur 5 Tage wöchentlich arbeitet, müssen die 24 Urlaubstage umgerechnet werden: 24 durch 6 gleich 4 mal 5 ergibt exakt 20 Tage Urlaub.
Deine Freundin erhält somit den gesetzlichen Mindesturlaub.
Hatte deine Freundin laut altem Arbeitsvertrag einen längeren Urlaubsanspruch, so kann der natürlich nicht ohne weiteres gekürzt werden.
20 tage ist der in DE zulässige mindesturlaub ,ich hab 30tage bei ner 38.5std woche,kommt auf den arbeitgeber an
Nein, der gesetzliche mindesturlaub liegt bei 20 arbeitstagen .. Daher so blöd es klingt , völlig rechtens