Arbeitsvertrag über 35 Std, verlangt wird 40 Std. Urlaub und AU wird aber mit 7Std berechnet.
Hallo, im Arbeitsvertrag ist die Wochenarbeitszeit mit 35 Std je Woche angegeben. Vom ersten Tag an, wird aber verlangt, dass man 8 Std, also 40 Std je Woche arbeitet. Die 5 Überstunden kommen auf ein Arbeitszeitkonto welches ein Obergrenze von 100 Stunden hat. Danach werden die Überstunden ausbezahlt. Meine Frage..... bei Urlaub und Krankheit werden jedoch nur 7 Stunden pro Tag angerechnet, obwohl vom ersten Tag verlangt wird, dass man 8 Stunden arbeitet. Ist das legitim? Klar, steht im Vertrag 7 Stunden, doch wenn die Firma, bei der Einstellung 8 Stunden pro Tag verlangt ( und das von jedem gewerblichen Arbeitnehmer ), dann müssten die Firma das auch bei Urlaub und AU auch so berechnen. Sehe ich das falsch? Es handelt sich hierbei um eine Zeitarbeitsfirma.
Vielen Dank voraus für euere Antworten
4 Antworten
Ich bin der festen Überzeugung, das der Anspruch bei Krankheit ebenso hoch ist, als wenn Du gearbeitet hättest. Wenn Du also in einem Betrieb täglich 8 Stunden zu arbeiten hättest hast Du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung in der gleichen Höhe. Jedenfalls solange, wie der Einsatzplan feststeht. Schliesslich bist Du nicht nur 7 Stunden krank sondern den ganzen Tag mit 8 Arbeitsstunden.
Für diese meine Überzeugung muß ich jetzt noch eine gesetzliche Grundlage finden. Vielleicht hilft Dir erst einmal dieser Link
Wenn Überstunden zur regelmäßigen Arbeitszeit werden, hast du Recht. Auf welchen Zeitraum die Arbeitsgerichte bei diesen Beurteilungen abstellen, wird nicht eindeutig klar. Wahrscheinlich kann man von dem Schnitt der berühmten 13 Wochen ausgehen.
Aber:
So lange die ÜStd auch einem Zeitkonto gesammelt werden, besteht jedenfalls kein Anspruch auf Lohnfortzahlung auf Basis von 8 Stunden. Auch wird das Zeitkonto nicht um eine Stunde größer, wenn der MA Urlaub hat oder Krank ist. Ebenso wenig dürfen durch Urlaub oder Krank Minusstunden entstehen. Das Urteil dazu finde ich auch noch.
Ja das ist ein Punkt den ich nicht richtig beachtet habe. Die Stunden gehen ja auf das Konto.
Ein Urteil zu dem Problem würde mich interessieren. Ich war bisher der Auffassung, wenn ich nächste Woche für 5*10 Stunden eingeteilt werde bekomme ich das auch im Krankheitsfall. Aber ich konnte mich noch nicht deswegen streiten, war zu gesund :-)
Es handelt sich hierbei um eine Zeitarbeitsfirma
War klar.
Überstunden gehören nicht in die Durchschnittsberechnung für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit. Kannst du im Entgeltfortzahlungsgesetz nachlesen.
Die Berechnung ist insofern tatsächlich erlaubt.
Deine Überstunden kommen auf ein Überstundenkonto und du hast einen Arbeitsvertrag von 35 Stunden unterschrieben. Das ist normal, das du dann nur 7 Stunden am Tag bezahlt bekommst. 100 Überstunden bleiben wohl immer stehen für schlechte Zeiten.
Ich denke mal wenn du mehr als 100 Überstunden hast wird die Diferrenz dir ausbezahlt,
Das machen alle Leihfirmen so und betrügen somit die Mitarbeiter doppelt, jetzt und später an der Rente. Im Krankheitsfalle gillt die Regelarbeitszeit, in deinem Fall 8 std und nicht 7, zudem muß die Leihfirma diese Stunde als Mehrarbeit bewerten, da du einen Vertrag mit 7 Std hast. Mehrarbeit/Überstunden sind alle geleisteten Stunden die über die vertraglich geregelte Zeit hinaus gehen
http://www.frag-einen-anwalt.de/Entgeltfortzahlungsgesetz-__f58051.html